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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Widerspruch OEG Rente und Hilfe...


Sonne73
17.08.2009, 23:19
Wer kann helfen?
Ich möchte gerne Widerspruch auf den Bescheid der OEG Rente schreiben/formulieren.
Es wurde anerkannt: PTBS und Depress. und leider wurde die berufl. Situation nicht
berücksichtigt, es wird als Grund angegeben, dass ich aus and. Gründen den Beruf aufgeben musste. Fakt ist, dass wegen PTBS es beruflich nicht mehr klappt, da ich bei Stress etc...insbes. wenn es um den Arbeitsplatz geht Durchfall und Schlafstörungen bekomme.
Nur eines von Dingen was bei mir leider eintritt.
Wie kann man das begründen, dass dies die Folgen von PTBS sind und PTBS wurde ja als Folge der Gewalttaten anerkannt.
Würde mich auf Hilfe freuen.
VDK ist leider derzeit nicht erreichbar...

Marsleuchte
17.08.2009, 23:54
Hallo Sonne,

dazu müsstest uns hier mal das ganze so verklickern das wir es auch verstehen.

Wer kann helfen?
Ich möchte gerne Widerspruch auf den Bescheid der OEG Rente schreiben/formulieren.
Es wurde anerkannt: PTBS und Depress. und leider wurde die berufl. Situation nicht
berücksichtigt, es wird als Grund angegeben, dass ich aus and. Gründen den Beruf aufgeben musste. Fakt ist, dass wegen PTBS es beruflich nicht mehr klappt, da ich bei Stress etc...insbes. wenn es um den Arbeitsplatz geht Durchfall und Schlafstörungen bekomme.
Nur eines von Dingen was bei mir leider eintritt.
Wie kann man das begründen, dass dies die Folgen von PTBS sind und PTBS wurde ja als Folge der Gewalttaten anerkannt.
Würde mich auf Hilfe freuen.
VDK ist leider derzeit nicht erreichbar...

Das mit dem VDK ist so eine Sache und wundert mich schon bald ganricht mehr.

MfG
Marslicht

Sonne73
20.08.2009, 23:35
Hallo ich habe eine wichtige Frage:
ich weis nun, dass Grundrente nach dem BVG nicht angerechnet werden dürfen.
Nun ist das so, dass man ab einen Schäd. Grad von 50 auch eine Ausgleichsrente bezieht
die auch nach dem BVG ist.
Ich frage, da ich nun Widerspruch eingelegt habe und Sorge habe, dass mir nun mit der Grundrente eine Ausgleichsrente gezahlt wird, denn meine Schädigungsfolgen wirken sich
erheblich auf Berufl. Dinge aus.
Denn sollte das angerechnet werden dann frage ich mich, warum ich dann kämpfen sollte?
Denn es fällt ja eh der Arge zu....

Marsleuchte
21.08.2009, 07:47
Sorry ich verstehe es nicht so ganz, eine Ausgleichsrente wird ja nur gezahlt wegen eines zuhohen Alters, wie alt bist du denn?

Es wäre sehr hilfreich wenn Du in Zukunft ein wenig ausführlicher schreiben könntest denn das mit dem anrechnen bei der Arge blicke ich mal garnicht.

MfG
Marslicht

Sonne73
23.08.2009, 01:07
Sorry ich verstehe es nicht so ganz, eine Ausgleichsrente wird ja nur gezahlt wegen eines zuhohen Alters, wie alt bist du denn?

Es wäre sehr hilfreich wenn Du in Zukunft ein wenig ausführlicher schreiben könntest denn das mit dem anrechnen bei der Arge blicke ich mal garnicht.

MfG
Marslicht

Hallo eine Ausgleichsrente wird nicht nur den älteren Leuten gezahlt, sondern auch ...siehe hier:


bb) Ausgleichsrente (§ 32 BVG)

Ausgleichsrente erhalten Schwerbeschädigte; sie hängt ihrer Höhe nach vom GdS und dem sonstigen Einkommen des Beschädigten ab, wobei Beschädigte mit einem GdS um 50 und 60 sowie Beschädigte mit einem GdS um 70 und 80 jeweils gleichgestellt sind. Die Ausgleichsrente ist für den Fall gedacht, dass der Schwerbeschädigte seinen Lebensunterhalt nicht durch Arbeit oder andere Einkünfte sicherstellen kann. Deshalb setzt der Anspruch auf Ausgleichsrente voraus, dass der Beschädigte in Folge seines Gesundheitszustandes, hohen Alters oder aus einem von ihm nicht zu vertretenden sonstigen Grund eine zumutbare Tätigkeit nicht oder nur in beschränktem Maße oder nur mit überdurchschnittlichem Kräfteaufwand ausüben kann. Grundsätzlich wird jegliches Einkommen auf die Ausgleichsrente angerechnet, wobei die Einzelheiten in der Ausgleichsrentenverordnung geregelt sind.

Nun weis ich, dass wohl tats. nur die Grundrente und Schwerstbesch. Zulage frei ist, die Ausgleichsrente wird angerechnet...

Sonne73
03.08.2010, 00:39
Wollte meinen Beitrag revidieren.
Die Grundrente und die Ausgleichsrente und auch die Schwerbeschäd. Zulage darf nicht angerechnet werden.
Der Berufsschadensausgleich wird angerechnet, wobei es auch da die allg, Freibeträge gelten.
Übrigens: Mein Widerspruch hat sich schon mal gelohnt aber ich klage weiter....
Man muss sich als Betroffener auch noch um alles kümmern, eine Schande ist das.....
Ich dachte, wenn es solch ein Gesetz schon gibt, dann werden die Geschädigten wenigstens sofort entschädigt, aber Pustekuchen...