Zinsie
10.08.2005, 21:35
Hallo zusammen,
ich hoffe, jemand kann mir helfen.
Also, ich habe gegen meinen Hartz-IV-Bescheid Widerspruch eingelegt und eine Rechtsanwältin eingeschaltet. Leider ist und war diese Anwältin sehr untätig.
Wir haben eine Rechtsschutzversicherung, von der Police auch die Anwältin eine Kopie hat, um sich Deckung für entstehende Kosten zu holen.
Auf unsere Nachfrage hin teilte uns die Versicherung mit, daß die Anwältin keinen Kontakt mit der Versicherung aufgenommen hat. Natürlich habe ich mich daraufhin an die Anwältin gewandt und sie darum gebeten, mir die Sache zu erklären. Sie meinte, daß man bei sozialgerichtlichen Verfahren die Versicherung erst um Erklärung der Kostenübernahme bittet, sobald das Gericht eingeschaltet wird. Das Problem in unserem Fall ist, daß die Anwältin auch schon Kosten verursacht hat, auf denen wir dann wohl sitzen bleiben.
Ist die Aussage korrekt? Was meint Ihr dazu?
Vielen Dank.
Zinsie
ich hoffe, jemand kann mir helfen.
Also, ich habe gegen meinen Hartz-IV-Bescheid Widerspruch eingelegt und eine Rechtsanwältin eingeschaltet. Leider ist und war diese Anwältin sehr untätig.
Wir haben eine Rechtsschutzversicherung, von der Police auch die Anwältin eine Kopie hat, um sich Deckung für entstehende Kosten zu holen.
Auf unsere Nachfrage hin teilte uns die Versicherung mit, daß die Anwältin keinen Kontakt mit der Versicherung aufgenommen hat. Natürlich habe ich mich daraufhin an die Anwältin gewandt und sie darum gebeten, mir die Sache zu erklären. Sie meinte, daß man bei sozialgerichtlichen Verfahren die Versicherung erst um Erklärung der Kostenübernahme bittet, sobald das Gericht eingeschaltet wird. Das Problem in unserem Fall ist, daß die Anwältin auch schon Kosten verursacht hat, auf denen wir dann wohl sitzen bleiben.
Ist die Aussage korrekt? Was meint Ihr dazu?
Vielen Dank.
Zinsie