PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kostenübernahme Rechtsschutzversicherung Klage Sozialgericht


Zinsie
10.08.2005, 21:35
Hallo zusammen,

ich hoffe, jemand kann mir helfen.

Also, ich habe gegen meinen Hartz-IV-Bescheid Widerspruch eingelegt und eine Rechtsanwältin eingeschaltet. Leider ist und war diese Anwältin sehr untätig.

Wir haben eine Rechtsschutzversicherung, von der Police auch die Anwältin eine Kopie hat, um sich Deckung für entstehende Kosten zu holen.

Auf unsere Nachfrage hin teilte uns die Versicherung mit, daß die Anwältin keinen Kontakt mit der Versicherung aufgenommen hat. Natürlich habe ich mich daraufhin an die Anwältin gewandt und sie darum gebeten, mir die Sache zu erklären. Sie meinte, daß man bei sozialgerichtlichen Verfahren die Versicherung erst um Erklärung der Kostenübernahme bittet, sobald das Gericht eingeschaltet wird. Das Problem in unserem Fall ist, daß die Anwältin auch schon Kosten verursacht hat, auf denen wir dann wohl sitzen bleiben.

Ist die Aussage korrekt? Was meint Ihr dazu?

Vielen Dank.

Zinsie

Betroffener
12.08.2005, 17:54
:welcome: Zinsie,

bevor wir hier mutmassen, ob das von der Anwältin rechtens war (ist), sei die Frage erlaubt, ob diese Rechtsschutzversicherung Sozialrechtsfälle überhaupt abdeckt.
Hast Du da mal nachgeschaut - bevor das grosse Staunen kommt?

StephanK
12.08.2005, 18:22
Den Hinweis vom Betroffenen kann ich nur unterstreichen - die Standard-Rechtsschutzversicherungen decken keineswegs alle auch sozialgerichtliche Verfahren ab.
Im übrigen ist die Auskunft der Anwältin etwas zweifelhaft bzw. scheint vor allen Dingen an ihrem eigenen Interesse an den Anwaltsgebühren orientiert. Das sozialgerichtliche Verfahren als solches ist nämlich kostenfrei; aber für die Anwaltsgebühren macht es einen erheblichen Unterschied, ob es bei einer bloßen Rechtsberatung oder eventueller Korrespondenz mit der Behörde bleibt. Das ist nämlich hinsichtlich der Anwaltsgebühren viel billiger als eine Klage, bei der die Anwältin erst richtig Kasse machen kann.
Ich will der Frau aber nichts unterstellen; es kann auch sein, dass das an irgendwelchen Einzelheiten der Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung liegt. Dieses Kleingedruckte solltest Du vielleicht mal genauer anschauen - vielleicht liegt die Lösung des Rätsels darin.

rat-loser
26.08.2005, 10:11
wobei es m.e. so ist, dass aber von soz.gerichtseite aus keine kosten für den (ehemaligen) entstehen - oder liege ich da falsch?
die kosten für den anwalt ist natürlich etwas anderes...