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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Muss ich Kindergeld zurückzahlen?


Mr. Stardust
19.08.2009, 11:54
Hallo, ihr Lieben!

Ich hoffe, dass ich hier Hilfe finden kann, denn ich bin echt der Verzweiflung nahe (genau genommen bin ich schon verzweifelt!).

Meine Mutter bekam vor ein paar Wochen ein Schreiben, in dem stand, dass sie das Kindergeld in Höhe von über 3000 Euro zurückzahlen muss. Das heißt aber, dass ich es zurückzahlen muss, da das Geld an mich gezahlt wurde. Ich erkläre den Fall mal:

Die Kindergeldkasse fordert das Geld zurück aus dem Grunde, dass ich nicht nachweisen kann, dass ich mich für Ausbildungsplätze beworben habe. Habe in der Zeit bereits Harz IV bekommen. Das komplette Kindergeld wurde angerechnet, und die ARGE wusste, dass ich einen Ausbildungsplatz suche. Habe ja sogar gemeinsam mit meinem damaligen Arbeitsvermittler nach Lehrstellen gesucht, mir wurden auch Angebote nach Hause geschickt.
Jetzt, nach ein paar Jahren, kommt die Kindergeldkasse an und will für ca. 20 Monate Kindergeld zurück haben. Ich kann nicht beweisen, dass ich mich beworben habe, da ich alle alten Absagen aus der Zeit vernichtet habe. Und die ARGE will plötzlich nicht mehr wissen, dass ich ne Lehrstelle gesucht habe, obwohl die das ganz genau wussten, da ich auch gefragt wurde, mit welcher Berechtigung ich noch Kindergeld bekäme. Das Kindergeld wurde auch voll angerechnet, ich habe also nicht zu viel erhalten.

Ich kann nachts nicht mehr schlafen vor Sorgen darüber. Wie soll ich als ALG II-Empfänger denn bitte das zurückzahlen? Ich mache gerade ne Umschulung zum Bürokaufmann, bekomme aber weiter Hartz IV. Ich denke echt schon an Selbstmord deswegen, da ich auch psychisch total erledigt bin. Habe vor kurzem erst ne schlimme Zeit durchgemacht, und jetzt wieder. Wisst ihr, was ich tun kann, um die Rückzahlung abzuwenden, denn es ist nicht meine Schuld. Mir wurde mit keinem Sterbenswörtchen gesagt, dass ich die Absagen aufbewahren soll. Kann sich die Familienkasse das Kindergeld auch von der ARGE zurückholen? Denn wenn sich herausstellt, dass ich dann von der ARGE zuwenig erhalten habe, weil ich nicht mehr berechtigt für Kindergeld war (obwohl ich es definitiv war), dann müsste die ARGE das noch nachzahlen bzw. könnte das gleich an die Kindergeldstelle überweisen, oder?

ela1953
19.08.2009, 20:18
Wenn die Arge dir das Kindergeld angerechnet hat, also dir weniger ALG II gezahlt hat, dann muss die Arge das auch wieder zurückrechnen.

Das bedeutet, dass du eine Nachzahlung von der Arge bekommen müsstest, die du dann an die FAmilienkasse weiterleiten könntest.

Oft regeln das die Ämter aber auch untereinander.

Allerdings vermute ich, dass die Arge sich an deine Bewerbungen ganz schnell erinnern wird, wenn sie mit Hilfe deines Überprüfungsantrags an dich Geld rausrücken sollen.