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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nachweis der Eigenbemühungen - ohne EV bindend ?


Ich-selbst
20.08.2009, 14:55
Ich bin jetzt seit ca. 7 Monaten arbeitssuchend gemeldet und beziehe ALG1. In den 7 Monaten habe ich EINEN Bewerbungsvorschlag von der AG erhalten - und mich natürlich darauf beworben.

Stichwort Arbeits-"AGENTUR": Was macht eigentlich eine "Agentur", wenn sie ihrem "Klienten" in 7 Monaten lediglich EINEN Bewerbungsvorschlag unterbreitet?

Jetzt erhielt ich einen Brief von der AG, dass ich im nächsten Monat "10 konkrete Eigenbemühungen" belegen soll. Eine EV habe ich nie unterschrieben. Ist diese Nachweispflicht der Eigenbemühungen ohne eine Eingliederungsvereinbahrung rechtens?

(Rein vom Gefühl würde ich ja sagen: Wenn es die AG schafft, mir 5 Bewerbungsvorschläge pro Monat zu unterbreiten, dann würde ich auch versuchen 10 Bewerbungen pro Monat zu belegen.)

Pharao
20.08.2009, 17:10
Hi,

was das A-Amt dazu sagt:


Außerdem tritt eine Sperrzeit ein, wenn Sie ohne wichtigen Grund

eine von der Agentur für Arbeit angebotene Arbeit ablehnen oder nicht antreten,
sich weigern an einer Maßnahme der Eignungsfeststellung, Trainingsmaßnahme, Maßnahme zur beruflichen Aus- und Weiterbildung oder einer Maßnahme zur beruflichen Eingliederung Behinderter teilzunehmen oder die Teilnahme an einer der genannten Maßnahmen abbrechen,
trotz Belehrung über die Rechtsfolgen die von der Agentur für Arbeit geforderten Eigenbemühungen nicht nachweisen,
einer Aufforderung der Agentur für Arbeit, sich zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, trotz Belehrung über die Rechtsfolgen nicht nachkommen oder
Ihrer Pflicht zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung nicht nachgekommen sind.
Quelle:A-Amt (http://www.arbeitsagentur.de/nn_25642/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Sperrzeit/Sperrzeit-Nav.html)