Ich-selbst
20.08.2009, 14:55
Ich bin jetzt seit ca. 7 Monaten arbeitssuchend gemeldet und beziehe ALG1. In den 7 Monaten habe ich EINEN Bewerbungsvorschlag von der AG erhalten - und mich natürlich darauf beworben.
Stichwort Arbeits-"AGENTUR": Was macht eigentlich eine "Agentur", wenn sie ihrem "Klienten" in 7 Monaten lediglich EINEN Bewerbungsvorschlag unterbreitet?
Jetzt erhielt ich einen Brief von der AG, dass ich im nächsten Monat "10 konkrete Eigenbemühungen" belegen soll. Eine EV habe ich nie unterschrieben. Ist diese Nachweispflicht der Eigenbemühungen ohne eine Eingliederungsvereinbahrung rechtens?
(Rein vom Gefühl würde ich ja sagen: Wenn es die AG schafft, mir 5 Bewerbungsvorschläge pro Monat zu unterbreiten, dann würde ich auch versuchen 10 Bewerbungen pro Monat zu belegen.)
Stichwort Arbeits-"AGENTUR": Was macht eigentlich eine "Agentur", wenn sie ihrem "Klienten" in 7 Monaten lediglich EINEN Bewerbungsvorschlag unterbreitet?
Jetzt erhielt ich einen Brief von der AG, dass ich im nächsten Monat "10 konkrete Eigenbemühungen" belegen soll. Eine EV habe ich nie unterschrieben. Ist diese Nachweispflicht der Eigenbemühungen ohne eine Eingliederungsvereinbahrung rechtens?
(Rein vom Gefühl würde ich ja sagen: Wenn es die AG schafft, mir 5 Bewerbungsvorschläge pro Monat zu unterbreiten, dann würde ich auch versuchen 10 Bewerbungen pro Monat zu belegen.)