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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fragebogen bei eigener Kündigung o. Aufhebungsvertrag


Eisbaer
20.08.2009, 17:32
Hallo Leute,

hab meine Arbeit nach fast 2 Jahren beim Arbeitgeber aufgegeben da ich kurz vor der fristlosen Kündigung stand.

Vor ca. 6 Wochen hat man mir eine erste Abmahnung ausgesprochen, mit dem Hinweis um besseres "ich nenne es mal Bemühen".
Grund für die Abnahmung waren einige grobe Fehler (bezgl. Berechnungsprogramm) aufgrund von Stress und entsprechende Überforderung.

Ca. 3 Wochen nach meinem Urlaub habe ich die 2. Abmahnung erhalten, mit dem Angebot vom Arbeitgeben einen Aufhebungsvertrag aufzusetzen.

In meinem Urlaub sind angeblich Beschwerden von Kunden über mich bei der Firma eingegangen, man wolle nicht mehr mit mir zusammen arbeiten, ich sein unfreundlich. Besonders das ich unfreundlich zu Kunden gewesen sein soll begreife ich überhaupt nicht.

Die Fehler die mir unterlaufen sind, beziehen sich auf ein Berechnungsprogramm, in das ich wenn man es genau nimmt keine ordentliche Einweisung bekommen habe.
Einige Kollegen von mir waren im Mai zu einem Seminar, ich allerdings bin nicht zu diesem Seminar angemeldet worden, warum weiß ich bis heute nicht.

Nun sitze ich hier vor dem Fragebogen und weiß nicht was ich schreiben soll.

Danke schonmal für eure Hilfe für Tipps zum Fragebogen.

Gruß

Eisbaer

Marsleuchte
20.08.2009, 17:55
Hallo Eisbär,

mal unter uns, könnte es denn sein das Beschwerden von Kunden eingegangen sind oder könnte es nur ein gesuchter Grund sein um Dich los zuwerden?
Ich finde halt die Zeiträume arg kurz in denen Du die Abmahnung erhalten hast.
Du kannst gegen Abmahnungen auch Widersrpuch einlegen, für mich sieht es eher danach aus das man nicht auf billige Art schnell loswerden will umsich die Abfindung zu sparen.

Sperrzeit (http://www.arbeitsagentur.de/nn_25642/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Sperrzeit/Sperrzeit-Nav.html)

Aufhebungsvertrag geht nicht weil Du eine Sperrzeit bekommst und fristlose Kündigung, dagegen wirst Kündigungsschutzklage machen müssen um keine Sperrzeit zu erhalten.

MfG
Marslicht

Pharao
20.08.2009, 18:32
Hi,

also ich lese das jetzt mal raus, das du dem Zugestimmt hast mit der Kündigung. Fraglich ist ob eine Abmahnung für fehlerhaftes Bedienung wenn keine Einweisung erfolgt ist, rechtlich ok ist?

Aufjedenfall alles reinbringen, zb das du keine Einweisung in dem Programm hattest & auch die Anschuldigungen zurückweisen, das du unfreundlich zu den Kunden warst. Jede noch so kleine Kleinigkeit die dich besser dastehn lässt bzw zeigt das ein Weiterarbeiten in der Firma nicht mehr zumutbar gewesen ist, reinschreiben !

Ob`s klappt ohne Sperre, kann ich dir allerdings net sagen.


Und aufjedenfall net nur die paar Zeilen vom Vordruck nehmen, sondern schön, viel & ausführlich schreiben (jedoch nix dazu finden & evtl sollte es beweisbar sind) ! Es ist unmöglich jetzt dir eine Vorlage zu schreiben, wenn man nur ein paar kleine Info`s hat !


Eine Sperrzeit tritt ein, wenn Sie ohne wichtigen Grund Ihr Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch die Arbeitslosigkeit zumindest grob fahrlässig herbeigeführt haben.


Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn es Ihnen unter Berücksichtigung der Gesamtumstände nicht zugemutet werden kann, ein Beschäftigungsverhältnis fortzusetzen, .......

Die Anerkennung eines wichtigen Grundes setzt allerdings voraus, dass Sie alle zumutbaren Anstrengungen unternommen haben, den Grund zu beseitigen und Ihre Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder soweit wie möglich hinauszuschieben.
Quelle: A-Amt