Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Existenzgründung aus Arbeitslosigkeit heraus
Bin beim googlen über dieses klasse Forum gestolpert und hätte direkt mal einige Fragen. Doch zunächst ein paar Infos zu meiner Person, die vielleicht bei der Beantwortung meiner Fragen weiterhelfen.
Bin selber 28, habe abgeschlossene Berufsausbildung zum IT-System-Elektroniker, drei Jahre als EDV-Service-Techniker gearbeitet und danach auf eigene Kosten eine 1-jährige Weiterbildung zum webmaster [we] gemacht.
Seit Juni bin ich das erste Mal in meinem Leben arbeitslos gemeldet und soweit lief auch alles klasse. Anträge wurden prompt bearbeitet und Geld kam flott, nicht mal ne Sperrfrist bekam ich aufgebrummt, obwohl ich damals den Job selber gekündigt habe.
Nun möchte ich mich im Rahmen der Ich-AG (ich weiss ich muss mich sputen) oder mittels Überbrückungsgeld selbstständig machen. Nun habe ich jedoch Probleme zu entscheiden, welchen Zuschuss ich beantragen sollte. Bei meinem ersten Existenzgründerseminar bei der IHK wurde empfohlen 12x 600 (Ich-AG) zu 6x Arbeitslosengeld x 1,7 zu vergleichen. Da kämen für mich über 1000 Euro mehr bei der Ich-AG raus, da mein Arbeitslosengeld relativ gering ist. Die Förderung der nachfolgenden Jahre rechne ich lieber nicht rein, denn wer weiss schon wie gut es läuft.
Was mich nun vor allem interessiert, sind die Kosten für meine Absicherung. Habe in den Unterlagen meines Seminars gelesen, dass ich für die Dauer der Förderung versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung bin. Trifft diese Aussage auch auf Überbrückungsgeld zu? Wollte mich eigentlich nicht weiter gesetzlich, sondern privat absichern.
Kann mir jemand sagen, ob es noch mehr solcher Pferdefüsse gibt und wenn ja, in welcher Höhe?
Danke im Voraus an alle, die bis hierhin durchgehalten haben :oops:
Betroffener
11.08.2005, 19:14
:welcome: Jan,
auch wenn die ICH-AG finaziell in Deinem Fall erst Mal verlockender aussieht, hat dieser mit der Sozialversicherungspflicht (nicht nur die Rentenversicherung) einen massiven Pferdefuss.
Siehe auch hier unter Existenzgründung: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_faq.gif Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php)
Danke für die schnelle Antwort. Hab mich leider vorher nie mit der Materie beschäftigt und stosse erst nach und nach auf die vorhandenen Pferdefüsse.
Wenn ich Deine Infos richtig verstehe, dann bin ich beim Übergangsgeld nicht verpflichtet, Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung zu zahlen, bei der Ich-AG jedoch schon oder hab ich das falsch verstanden?
Wenn ich mich richtig erinnere bist Du selbstständig oder?
Kannst Du mir sagen, was Du so alles für Versicherungen und ähnliches ausgibst und wenn ja für was genau?
Aus meinen Unterlagen ergeben sich folgende Beträge:
Krankenversicherung min. 170 €
Pflegeversicherung 20 €
Rentenversicherung (sofern ich die gesetzliche will) 78 - 235 € während der Förderung
Unfallversicherung ca. 35 €
Ach ja direkt noch ne Frage kriegt man nun 165% oder 170% des Arbeitslosengelds?
Danke schon mal im Voraus für alle Bemühungen
Betroffener
12.08.2005, 00:12
Hallo Jan,
da ich über 35 Rentenversicherungsjahre voll habe, bringen die kleinen Beiträge für mich (ausser das mir das Geld fehlen würde) nicht wirklich was. Als Selbständiger bist Du zu keiner Sozialversicherung verpflichtet, was ich aber nicht raten möchte.
Dafür habe ich noch eine private Zusatzrentenversicherung, die mir lohnender erscheint, weitergeführt (ehemals nach dem 3000 Mark Gesetz als Direktabzug vom Gehalt - zur Zeit knapp 5.000 € jährlich).
Ansonsten habe ich nur eine Krankenversicherung ohne Krankengeld zum niedrigstmöglichen Tarif für Selbständige bei der GEK mit monatlich ca. 276 € (ohne Krankengeld, aber mit Pflegegeld). Und in einen solchen Tarif für Selbständige musst Du sehr wahrscheinlich auch rein.
Weiterhin habe ich natürlich eine Unfallversicherung. Bei 35 € dürfte die aber nicht ganz so toll sein bei Dir.
Ob es nun 165% oder 170% sind konnte ich nirgends nachlesen. Meines Wissens gab es keine Erhöhung beim Überbrückungsgeld für Existenzgründer und vielleicht ist das nur eine andere Rechenart mit Prozentwerten. Bei mir waren es 65% vom Arbeitslosengeld + dem vollen Arbeitslosengeld. Vielleicht kriegen darüber einige Rechenprofis 170% raus :-)
Viel Erfolg beim Malen des Businessplans
ex_igelchen
12.08.2005, 00:36
Ach ja direkt noch ne Frage kriegt man nun 165% oder 170% des Arbeitslosengelds?
Bei Überbrückungsgeld ist es derzeit meines Wissens 170,8%.
Zum Thema Rentenversicherung wird es hier interessant:
http://www.bfa.de/nn_8992/de/Navigation/Themen/Versicherung/Pflicht-_2Ffreiwillige__Versicherung__node.html__nnn=true
Das Procedere beim Überbrückungsgeld ist hier ganz gut erklärt:
http://www.ueberbrueckungsgeld.de/
Ein sehr informatives Forum gibt es hier:
http://www.existenzgruender.de/01/
Software und Info-Material:
https://www.bmwi-softwarepaket.de/
Zwei recht umfangreiche und gute Broschüren:
http://www.bmwa.bund.de/Redaktion/Inhalte/Pdf/Publikationen/br-ich-ag,property=pdf,bereich=,rwb=true.pdf
http://www.bmwa.bund.de/Redaktion/Inhalte/Pdf/B/br-starthilfe,property=pdf,bereich=,rwb=true.pdf
Die AfA hat auch eine ziemlich gute Broschüre: Beruf Bildung Zukunft 9 "Existenzgründung" - frag 'mal beim Berater, einen Download finde ich gerade nicht.
Und last but not least:
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewforum.php?f=16
Liebe Grüße vom ex_igelchen
Herzlichen Dank für die schnellen Antworten. Werde mich nun doch eher für das Überbrückungsgeld entscheiden.
Wenn ich die verlinkten Informationen richtig verstehe, würde ich nur in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen, wenn ich nur einen Auftraggeber hätte und somit scheinselbstständig wäre.
Hab zwar noch immer nen dickes Fragezeichen in einigen Belangen, aber dafür mache ich lieber neue Threads auf.
ex_igelchen
12.08.2005, 12:30
Wenn ich die verlinkten Informationen richtig verstehe, würde ich nur in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen, wenn ich nur einen Auftraggeber hätte und somit scheinselbstständig wäre.
Die BfA prüft, ob Du versicherungspflichtig bist - das Ergebnis hängt davon ab, was Du überwiegend tust, so wärest Du z.B. als Dozent versicherungspflichtig.
Du hast dann aber die Möglichkeit, auch nur einen Mindestbetrag oder einen halben Regelbeitrag zu zahlen. Der Mindestbetrag hätte den Nachteil, dass Du nach einiger Zeit im Falle eines Falles keine Rente wegen Erwerbsminderung bekämest.
Ich würde einen Beratungstermin mit der BfA zu vereinbaren und das Thema mit einem Berater zu erörtern. Meine Beraterin hat mir das ziemlich gut erklärt, wobei ich zugeben muss, dass ich nicht alles behalten habe und deshalb hier auch nicht tiefer gehen kann.
Liebe Grüße vom ex_igelchen
Hat jemand wegen Rentenversicherung Erfahrungen als freiberuflicher Softwareprogrammierer (Einzelunternehmung)? Möchte denen nämlich eigentlich um keinen Preis was in den Rachen schmeissen. Hab sowieso erst unter 10 Jahren eingezahlt und bevorzuge die private Absicherung, da effektiver.
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