Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sperrzeit, weil zu spät arbeitslos gemeldet
Hallo,
ich hatte einen 1-Jahresvertrag, weil das Arbeitsamt meinem Arbeitgeber für das erste Jahr die Hälfte des Gehaltes gezahlt hat. Ansonsten sagte mir mein Chef, handelt es sich nicht um eine befristete Arbeitsstelle. Nun hat er mir aber doch mit Ablauf des Jahres gekündigt.
Gestern habe ich mich arbeitslos gemeldet und aus der Broschüre herausgelesen, dass ich mich schon 3 Monate vor Ablauf des Jahresvertrages hätte arbeitslos melden müssen. Davon hatte ich zuvor noch nie was gehört und außerdem dachte ich auch nie daran, dass ich nicht nach dem Jahr weiterarbeiten würde. Mein Chef hat keine Andeutungen gemacht.
Lt. der Broschüre, müsste ich nun eine Sperre bekommen. Dies kann doch nicht sein. Wenn mir niemand von dem neuen Gesetz erzählt, woher soll ich das denn wissen?
Ist euch ähnliches passiert und wie ist es ausgegangen. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass bei Unkenntnis solch eine drastische Maßnahme gilt.
Ich bitte um schnelle Antwort.
Liebe Grüße
moni
Die Ägypter
05.10.2006, 11:42
Hallo Monika,
dazu folgender Link, in dem - wie ich finde - der Sachverhalt recht gut erläutert wird:
verdi (http://schwabo.verdi.de/ratgeber_-_recht/an_alle_befristet_beschaeftigten_und_diejenigen_di e_gekuendigt_wurden)
Auszüge hieraus:
Unverzüglich melden!
Läuft der befristete Arbeitsvertrag aus und ist die Anschlussbeschäftigung unklar, dann heißt »unverzüglich« eine Arbeitssuchmeldung drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Ist das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung, z.B. durch den Arbeitgeber beendet worden, dann bedeutet »unverzüglich« arbeitssuchend melden innerhalb von sieben Kalendertagen nach Erhalt der Kündigung oder dem Unterschreiben eines Auflösungsvertrages.
Auch wenn eine Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung läuft, muss die Meldepflicht eingehalten werden.
Ausreden für eine verspätete Meldung gelten nicht, außer es handelt sich um berechtigte Entschuldigungsgründe, das könnte z.B. die fehlende Information durch den Arbeitgeber sein.
Informationspflicht des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Arbeitnehmer vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses frühzeitig über die Notwendigkeit eigener Aktivitäten bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung sowie über die Verpflichtung unverzüglicher Meldung beim Arbeitsamt zu informieren (§ 2 Abs. 2 lit. 3. SGB III).
..................................
Wer zu spät kommt, den bestraft das Arbeitsamt!
Tritt die Arbeitslosigkeit wirklich ein und entsteht damit Anspruch auf Arbeitslosengeld, kann das böse Erwachen kommen, wenn die Arbeitssuchmeldung nicht rechtzeitig erfolgt ist.
Für jeden Tag der verspäteten Meldung vermindern sich die Zahlungen des Arbeitsamtes um
7 Euro bei einem Bruttoverdienst bis 1.700 Euro monatlich,
35 Euro bei einem Bruttoverdienst zwischen 1.700 und 3.100 Euro,
50 Euro bei einem Bruttoverdienst von mehr als 3.100 Euro.
Tröstlich: Die Kürzung des Arbeitslosengeldes kann maximal für 30 Verspätungstage erfolgen. Außerdem zahlt das Arbeitsamt mindestens die Hälfte des zustehenden Arbeitslosengeldes aus, so dass man nicht ganz ohne Geld dasteht.
Seebarsch
08.10.2006, 19:39
Hallo zusammen,
die Lage wegen der verspäteten Meldung hat sich seit dem 01.02.2006 etwas "entschärft" !
Danach gibt es nicht mehr die "Hammerharte" Kürzung, gebunden an Dauer der Verspätung und Höhe des Entgeltes, sondern es tritt eine tatsächliche Sperrzeit von 1 Woche ein!
§ 144 Absatz 1 Nr 7 i.V.m. Absatz 6 !
Übersicht über Gesetze zur sozialen Sicherheit (http://db03.bmgs.de/Gesetze/gesetze.htm)
:-P
Vielen Dank euch beiden für die Antworten. Ich habe sie gerade erst gesehen, weil ich keine e-mail-Benachrichtigungen erhielt.
Inzwischen habe ich meine Sperre, obwohl mein AG mir nichts davon gesagt hat.
Man sagte mir auf dem AA, dass ich es hätte wissen müssen, weil ich 2003 schon einmal arbeitslos war und mir ein Heft ausgehändigt wurde, worin die Regel schon stand.
Wisst ihr, ob das der Wahrheit entspricht? Ich finde es immer noch eine Frechheit, dass ich die Sperre bekomme, obwohl ich keine Ahnung von der Regelung hatte. Strafe für Unwissenheit.
Liebe Grüße
moni
Seebarsch
19.10.2006, 17:58
Wenn Du 2003 schon einmal arbeitslos warst und einen Antrag gestellt hast, wurde Dir das "Merkblatt" für Arbeitslose ausgehändigt.
Mit der Unterschrift im Antragsformular hast Du erklärt, dass Du das Merkblatt erhalten und vom Inhalt Kenntnis genommen hast.
Im Merkblatt 2003 wird eingehend auf die frühzeitige Meldung eingegangen.
Somit ist Deine "Unwissenheit" selbst verschuldet und der Fehler bei Dir selbst zu suchen !
kumst2000
28.10.2006, 19:37
Wenn Du 2003 schon einmal arbeitslos warst und einen Antrag gestellt hast, wurde Dir das "Merkblatt" für Arbeitslose ausgehändigt.
Mit der Unterschrift im Antragsformular hast Du erklärt, dass Du das Merkblatt erhalten und vom Inhalt Kenntnis genommen hast.
Im Merkblatt 2003 wird eingehend auf die frühzeitige Meldung eingegangen.
Somit ist Deine "Unwissenheit" selbst verschuldet und der Fehler bei Dir selbst zu suchen !
da geb ich dir aber nicht recht, ich zitiere hier mal einen Text von vor 2005 wo er noch galt:
Für Arbeitnehmer, die einen befristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen haben, bestimmt § 37 b Abs. 1 Satz 2 SGB III:
"Im Fall eines befristeten Arbeitsverhältnisses hat die Meldung jedoch frühestens drei Monate vor dessen Beendigung zu erfolgen."
so war die Gesetzeslage bis 2005 gewesen und erst ab 2006 muss man mindestens 3 Monate vorher sich beim Arbeitsamt arbeitslos melden.
Spreche selber aus Erfahrung da ich selber im Jahr 2005 für 2 1/2Monate arbeitslos war und mich erst 2 Monate vor Arbeitslosigkeit beim Arbeitsamt gemeldet hatte. Der Arbeitsvertrag war übrigens befristet gewesen.
Da ich dieses Jahr ebenfalls mich wieder arbeitslos melden musste, aufgrund eines befristeten Vertrages, bin ich selber in diese verzwickte Falle gelaufen, mit dem Hintergrund dass damals 2005 dieser Satz galt und ich hatte dieses Jahr von einer Gesetzesänderung nichts mitbekommen. Jedenfalls sperrte mich das Arbeitsamt für lächerliche 3 Tage zu spät gemeldet mit einer 7 tägigen Sperre.
VG
kumst2000
Seebarsch
28.10.2006, 20:19
Hast Du denn einen Widerspruch eingelegt ?
kumst2000
29.10.2006, 00:24
nein hatte ich nicht, aus dem Grund weil es doch nicht zu einer Arbeitslosigkeit kommt. Mein Arbeitgeber hat mir 2 Wochen vor Vertragsende meinen Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert. *g*
Dadurch konnte ich wieder mich beim Arbeitsamt abmelden.
Was ich jetzt nicht weiss, ob diese Sperre dann nächstes Jahr noch gelten würde, wenn ich mich erneut mit einer neuen Arbeitslosenmeldung melden tue. Weisst du da vielleicht etwas?
Seebarsch
29.10.2006, 10:42
Hallo,
wenn kein Anspruch entstanden ist, weil Du nicht arbeitslos wurdest, kann auch keine Sperrzeit eintreten. Solltest Du, was ich nicht hoffe, alo werden, interessiert der Sachverhalt nicht.
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.