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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rente für 35-jährigen möglich?


Toscano
21.08.2009, 11:21
Hallo,

ich habe mehrere, für mich sehr wichtige Fragen zum Thema Krankenkasse und Rente.

Ich hoffe hier im Forum Erfahrungen und Tipps austauschen zu können und auch Ratschläge zu erhalten, wie ich weiter vorgehen soll/kann.

Kurz zu meiner Person:
männlich, 35 Jahre alt, mehrere Jahre meines Lebens in Krankenhäusern gewesen, seit über 20 Jahren (!) chronische Schmerzen im Wirbelsäulenbereich, austrahlend in die Extremitäten und dadurch ausgelöst mittelgradige, dauerhafte Depression, muss starke Opioide nehmen, insgesamt 5 unterschiedliche Medikamente jeden Tag, zahlreiche Operationen im Wirbesäulenbereich.

Keine Aussicht auf Heilung, ich kann nur das Voranschreiten der Krankheit durch optimalen Eigeneinsatz hinauszögern.

Bis vor 3 Jahren habe ich noch den Kampf gegen die Schmerzen jeden Tag auf's Neue gewonnen.

Seitdem war ich zum ersten Mal arbeitslos, habe mein eigenes IT-Unternehmen gegründet und dafür auch die Förderung durch die Agentur für Arbeit erhalten. Doch auch jetzt nach 2 weiteren Jahren kann ich nicht davon leben, ich brauche zur Zeit meine Ersparnisse auf.

Da ich selbstständig bin und kein Einkommen habe, zahlt also auch die Krankenkasse kein Krankengeld wenn ich krank bin. Für die Rente bin ich wahrscheinlich noch viel zu jung. Allerdings hat das Alter meiner Meinung nach mit dem Krankheitszustand eines Menschen primär nichts zu tun.

Ich MÖCHTE und MUSS weiterhin ARBEITEN, gibt mir das doch viel Kraft und Motivation um jeden Tag die Krankheit aufs Neue zu bewältigen. Allerdings muss ich mich langsam mit den Gedanken anfreunden, wie es weitergeht, wenn auch das nicht mehr möglich ist.

Gibt es Erfahrungen, ob eine Rente(-nform) / Grundsicherung vielleicht doch möglich ist?

Bin für Tipps und Tricks dankbar. :)

Marsleuchte
21.08.2009, 12:14
Hallo,

als Leistung kannst Du ALG II (Hartz 4) beantragen, das ist jederzeit möglich.

Alg II-Info (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter)

Zum Punkt Rente, wenn Du minimum 5 Jahre versicherungspflichtige Jahre zusammen bekommst wo Du in die Rentenkasse einbezahlt hast, dann kannst Du auch BU-, EU- Rente beantragen, wird aber kein leicher Weg weil es in der Regel erst einmal abgelehnt wird.


MfG
Marslicht

Toscano
21.08.2009, 15:05
ALG2 kann ich nicht beantragen, da ich dazu noch mein Vermögen verbrauchen muss, oder gibt es hier auch ein Schutzvermögen als Altersvorsorge?

Zum Punkt Rente, wenn Du minimum 5 Jahre versicherungspflichtige Jahre zusammen bekommst wo Du in die Rentenkasse einbezahlt hast, dann kannst Du auch BU-, EU- Rente beantragen, wird aber kein leicher Weg weil es in der Regel erst einmal abgelehnt wird.Im Forum habe ich schon einiges dazu gelesen, der Weg zur Rente wird steinig und schwer.

Ja, die 5 Jahre hätte ich zusammen, allerdings erfülle ich die folgende Bedingung nicht, da ich seit 4 Jahren selbstständig bin und in dieser Zeit keine Rentenversicherungsbeiträge bezahlt habe... :(

Sonstige Vorraussetzungen für einen Anspruch

Um eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beantragen zu können, müssen Sie der gesetzlichen Rentenversicherung mindestens fünf Jahre lang angehört haben. In den letzten fünf Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung müssen Sie mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge geleistet haben. Von dieser Regel gibt es aber Ausnahmen, z.B. zu Gunsten von behinderten Menschen und Versicherten, die durch einen Arbeitsunfall erwerbsgemindert wurden.

ja, hier ist das Problem, also geht auch das nicht
Es sei denn, es gibt dazu zutreffende Ausnahmen...

Bleibt dann eigentlich nur noch die Grundsicherung, oder?

Marsleuchte
21.08.2009, 15:47
Hallo,

Grundsicherung ist ALG II (Hartz 4), schau mal hier rein:

Anrechnung von Einkommen (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_einkommensanrechung_al g_ii)

Anrechnung von Vermögen (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_vermoegensanrechnung)

Wegen der Rente ist blöd, aber warum hast Du keine Beiträge abgeführt?

MfG
Marslicht

Toscano
21.08.2009, 16:13
Grundsicherung ist ALG II (Hartz 4)habe das nicht genau genug beschrieben, ich meine damit nicht die
http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsicherung_f%C3%BCr_Arbeitssuchende

sondern
http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsicherung_im_Alter_und_bei_Erwerbsminderung


Wegen der Rente ist blöd, aber warum hast Du keine Beiträge abgeführt?Ich konnte vom Verdienst gerade so leben und das nur ohne RV-Beiträge zu bezahlen, aber im Nachhinein betrachtet hätte ich dafür meine Ersparnisse nehmen sollen.

Kann man die RV-Beiträge nachzahlen?

Marsleuchte
21.08.2009, 16:53
Hallo,

ich weiss schon was Du meinst, mit Einführung vom ALG II 2005 ist die alte Sozialhilfe weggefallen, so wie Du es meinst gibt es das nicht mehr.
Es gibt für erwerbsfähige Hilfebedürftige das ALG II und für Rentner und nicht erwersfähige Hilfebedürftige das Sozialgeld, aber dazu sollte man in Altersrente oder EU- oder BU-Rente sein.

Was das nachzahlen angeht, sollte möglich sein, einfach mal anrufen bei der Rentenversicherrung.

MfG
Marslicht

ela1953
21.08.2009, 17:38
Aber kommt nicht jeder, der keine drei Stunden täglich arbeiten kann in die Grundsicherung?

Dazu brauchst du nicht Rentner zu sein. Bei dem Vater meiner Kinder lief das auch so. Er wurde von ALG II in die Grundsicherung abgeschoben.

Dann versuchen die erst mal Unterhaltspflichtige zu finden. Meine drei Kinder mussten ihre Einkünfte offenlegen.

Aber für die Unterhaltspflicht liegen die Freibeträge sehr hoch, so dass keines zahlen muss.

Marsleuchte
21.08.2009, 17:44
Das kann schon sein, aber um das festzustellen bedarf es einiger Gänge und wenn noch Vermögen da ist, wird er davon die RV-Beiträge nachzahlen müssen damit er nicht dem "Amt" zur Last fällt und somit Rente beantragen kann.
Einfach was vom Hausarzt wird da nicht genügen.

Toscano
21.08.2009, 18:25
Einfach was vom Hausarzt wird da nicht genügen.Das hätte ich auch nicht erwartet :)

Ich habe jetzt erstmal einen Termin bei meiner DRV-Beratungsstelle ausgemacht, das ganze Thema ist (für mich) ziemlich komplex.

Sozusagen ein Buch mit XII-Siegeln. ;-)

ela1953
21.08.2009, 18:35
ALG2 kann ich nicht beantragen, da ich dazu noch mein Vermögen verbrauchen muss, oder gibt es hier auch ein Schutzvermögen als Altersvorsorge?

Das habe ich beim ersten Lesen nicht registriert. Ich meine, dass man bei der Grundsicherung noch weniger Vermögen haben darf wie beim ALG II

Lies mal dies, falls du es noch nicht gemacht hast: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_4760/SharedDocs/de/Navigation/Service/Servicebereich_20II/FAQ/FAQ__grundsicherung__node.html__nnn=true

Geldbeträge bei Alleinstehenden bis zu einem Betrag von[/B] 2.600 Euro und bei nicht getrennt lebenden Ehegatten oder in einer eheähnlichen Partnerschaft bis zu einem Betrag von 3.214 Euro) gehören nicht zum einzusetzenden Vermögen.]