sven2005
11.08.2005, 17:24
Wir sind ganz baff ...
Als Bedarfsgemeinschaft in ALG haben wir von 2004 etwas Lohnsteuer meiner Frau zurückbekommen. Jetzt hat die ARGE dies bei der Durchsicht der Kontoauszüge gesehen und will es als zusätzliche Einnahme verbuchen und von uns zurückfordern.
Aber das sind doch von uns zuviel gezahlte Steuern die wir nur wiederbekommen. Ist das wirklich rechtens ?
Herzlichen Dank für jede Antwort,
Sven
Als Bedarfsgemeinschaft in ALG haben wir von 2004 etwas Lohnsteuer meiner Frau zurückbekommen. Jetzt hat die ARGE dies bei der Durchsicht der Kontoauszüge gesehen und will es als zusätzliche Einnahme verbuchen und von uns zurückfordern.
Aber das sind doch von uns zuviel gezahlte Steuern die wir nur wiederbekommen. Ist das wirklich rechtens ?
Herzlichen Dank für jede Antwort,
Sven