Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unterhalt an geschied.Mann trotzdem ich wieder verheiratet b
Stephanie Maltzan
11.08.2005, 17:53
Die Arbeitsgemeinschaft (d.h. eigentlich arbeitsagentur) möchte von mir alle Auskünfte über mein Einkommen, das meines Mannes (der 70 ist und Rentner), das aller im Haushalt noch lebender Personen UND der Personen die nicht mehr im Haushalt leben haben.
Ich bin seit 5 Jahren geschieden, mit zuvor abgeschlossenem Ehevertrag der Unterhaltszahlungen ausschließt. Mein geschiedener Mann hat nach der Scheidung sehr gut verdient, ist jetzt ALG II Empfänger.
Ich bin mit 56 ebenfalls arbeitslos und bekomme durch die Heirat mit meinem Mann kein ALG II.
Ich bin entsetzt über solches Vorgehen. :sad:
Betroffener
11.08.2005, 19:24
:welcome: Stephanie,
so ganz habe ich noch nicht verstanden, wer da mit wem usw.
Ich denke mal, Du bist mit dem 70-jährigen Herrn die Ehe eingegangen (und von Deinem Ex-Mann ist nichts mehr zu holen, wegen dem Ausschluß im Ehevertrag).
Nun ist es so, dass bei ALG II und Sozialgeld die Bedarfsgemeinschaft als ganzes betrachtet wird und vorhandenes Einkommen auf die Bedarfssätze angerechnet werden - was dann oft dazu führt, das es kaum oder gar kein ALG II gibt. ALs verheiratete kannst Du Dich immerhin noch in der Familienversicherung kostenfrei krankenversichern - was Paare ohne Trauschein verwehrt ist - die müssen sich zusätzlich noch selber krankenversichern, ohne ALG II Leistungen zu bekommen.
Falls das so ist, wäre das einzige was ihr beantragen könntet, das Wohngeld (das es nur gibt, wenn kein ALG II gezahlt wird in diesem Zusammenhang).
Insgesamt geht es bei den anderen Personen um einen möglicherweise vorhandenen Anspruch auf Unterhalt Dir gegenüber, den das Amt ermitteln möchte sowie um eine eventuelle Unterhaltsverpflichtung Deines Mannes gegenüber seinen Kindern, um diese zu berücksichtigen bei der Berechnung.
Stephanie Maltzan
11.08.2005, 20:05
Ich bin von meinem Mann Wolfgang vor 5 Jahren geschieden worden, da gab es auch einen Ehevertrag, der Unterhalt ausschließt. Er hat danach die Jahre auch gut verdient bis er arbeitslos wurde. Nun ist er ALG II Empfänger.
Vergangenes Jahr hab ich mein Glück gefunden und bin mit einem 70 jährigen Mann verheiratet, ich selber bin auch arbeitslos und ausgesteuert seit April 2005. Hab aufgrund meiner Ehe aber kein ALG II beantragt.
Jetzt kommt die Arbeitsagentur meines ehemaligen Mannes und will Unterhalt von mir, zur Not auch von der Rente meines Mannes. UND DAS VERSTEH ich nicht.....Mein Mann hat doch mit der ehemaligen Ehe nichts zu tun....oder?
Können die das verlangen?
Betroffener
12.08.2005, 00:35
Hallo Stephanie,
da ausser Dir hier keiner diesen Ehevertrag kennt, kann dazu niemand Stellung irgend etwas konkretes sagen.
Wenn es keine gegenseitigen Unterhaltsansprüche gab (gibt), dann wäre das einfach ein Testballon des Amtes Deines Mannes, ob sich nicht doch ein "Dummer" findet, der anstelle des Amtes ganz oder teilweise einspringt. Was allerdings nach einer Scheidung mit Ehevertrag und entsprechenden Ausschlüssen etwas merkwürdig ist.
Könnte es sein, das Dein Ex-Mann von der ganzen Geschichte, die seine ALG II Behörde da zwecks Refinanzierung seines ALG LL Bezuges veranstaltet, überhaupt nichts weiss?
Und das weiterhin dieses Amt den Ehevertrag auch nicht kennt - denn dazu gäbe es normalerweise auch keinen Grund, das Dein Ex-Mann diesen zusammen mit seinem ALG II Antrag dort eingereicht hat.
Vielleicht wäre hierzu ein Gespräch mit Deinem Ex-Gatten hilfreich zur Aufklärung, was er angegeben hat.
Ansonsten wäre das was für unseren Stephan.
StephanK
13.08.2005, 18:45
In jedem Falle sollte erst einmal der ALG II-Träger Deines Ex-Mannes über den nachehelichen Unterhaltsausschluss durch Übersendung einer Kopie der entsprechenden Vereinbarung informiert werden, zusammen mit dem Hinweis, dass Du weder unterhaltspflichtig noch unterhaltsfähig seist.
Ansonsten kann ich leider nur empfehlen, damit einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Da geht es ausschliesslich um zivilrechtliche Fragen, und in diesem Gebiet können wir nicht "wildern", wofür wir um Verständnis bitten müssen.
Für die Rechtsanwaltskosten kannst und solltest Du Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Näheres dazu findest Du hier bei Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#43) und auch auf der Homepage des Amtsgerichts Kerpen (http://www.ag-kerpen.nrw.de/aufgaben/bereiche/intro.htm#Rechtsantragstelle).
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