Aljescha
25.08.2009, 21:17
Seit Juni ist meine 1Jährige Elternzeit vorbei und ich habe mich (auch wenns bissel spät ist) vor 2 Wochen beim Arbeitsamt gemeldet.
Die haben mir dann letzte Woche eine Bogen zugeschicken wo unter anderem ein Blatt zum Punkt Kindergeld angeheftet war.
Anfangs habe ich mich noch gewundert weil ich doch gar kein Kindergeld bekomme und die meine KG-Nummer wissen wollten.
Ich habe dann beim AA angerufen und die meinten für Kinder unter 25 gibt es Kindergeld wenn man noch keine Ausbildung gemacht hat.
Wow, dachte ich mir, auch weil die Dame was von bis zu 4 Jahren Rückzahlung erzählte.
Aber die Stelle möchte ja Nachweise..... wie kann ich denn nachweisen das ich ausbildungsuchend war, Bewerbungen, Absagen habe ich ja nicht mehr.
Vielleicht sollte ich vorher erwähnen das ich von 2003-2006 ja eigentlich eine Ausbildung gemacht habe, aber leider nicht abgeschlossen habe.
Heisst genau ich habe am 31.05.2006 gekündigt.
Im August 2006 habe ich mich dann beim Arbeitsamt gemeldet und war dann doch eigentlich ausbildungssuchend!?!
Angemeldet war ich bis zum März 2007, dann bin ich von Thüringen nach Niedersachsen gezogen und war beim AA dort angemeldet, bis zum 31.12.07.
Ich bin nämlich im September schwanger geworden und im Januar zu meinem Freund gezogen.
Beim AA war ich dann nicht weiter, schwanger konnten sie mich ja nicht mehr vermitteln und Harz4 habe ich nicht beantragt weil mein Freund einiges an Geld bekam.
Nun wollte ich gerne wissen ob der Familienkasse die Zeiten reichen wo ich beim Arbeitsamt gemeldet war als Nachweis?
Vielen Dank schonmal im vorraus.
http://www.animiertegifs.de/trennlinien/Trennlinien_1/Trennlinien_24.jpg
Die haben mir dann letzte Woche eine Bogen zugeschicken wo unter anderem ein Blatt zum Punkt Kindergeld angeheftet war.
Anfangs habe ich mich noch gewundert weil ich doch gar kein Kindergeld bekomme und die meine KG-Nummer wissen wollten.
Ich habe dann beim AA angerufen und die meinten für Kinder unter 25 gibt es Kindergeld wenn man noch keine Ausbildung gemacht hat.
Wow, dachte ich mir, auch weil die Dame was von bis zu 4 Jahren Rückzahlung erzählte.
Aber die Stelle möchte ja Nachweise..... wie kann ich denn nachweisen das ich ausbildungsuchend war, Bewerbungen, Absagen habe ich ja nicht mehr.
Vielleicht sollte ich vorher erwähnen das ich von 2003-2006 ja eigentlich eine Ausbildung gemacht habe, aber leider nicht abgeschlossen habe.
Heisst genau ich habe am 31.05.2006 gekündigt.
Im August 2006 habe ich mich dann beim Arbeitsamt gemeldet und war dann doch eigentlich ausbildungssuchend!?!
Angemeldet war ich bis zum März 2007, dann bin ich von Thüringen nach Niedersachsen gezogen und war beim AA dort angemeldet, bis zum 31.12.07.
Ich bin nämlich im September schwanger geworden und im Januar zu meinem Freund gezogen.
Beim AA war ich dann nicht weiter, schwanger konnten sie mich ja nicht mehr vermitteln und Harz4 habe ich nicht beantragt weil mein Freund einiges an Geld bekam.
Nun wollte ich gerne wissen ob der Familienkasse die Zeiten reichen wo ich beim Arbeitsamt gemeldet war als Nachweis?
Vielen Dank schonmal im vorraus.
http://www.animiertegifs.de/trennlinien/Trennlinien_1/Trennlinien_24.jpg