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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was soll ich machen?


JD
11.08.2005, 23:02
Ich bekomme ALG2. ArbeitPlus schickte mir einen Bescheid und es scheint zulaufen...
Nun kommt die AA und will mich wieder nerven.
Sie können über meinen Antrag auf ALG1 nicht entscheiden, da sie nicht wissen, ob eine Sperrzeit nötig ist.
Ich soll nun einen Zettel ausfüllen und abgeben, auf dem solche Dinge anzugeben sind:

"Sind sie an der Kündigung schuld?" "Haben Sie gekündigt und die Arbeitslosigkeit hervorgerufen?"

Ich bin seit Januar arbeitslos und habe mich aber erst im Juni als solcher gemeldet und erst im Juni Leistungen gefordert. Können die mich sperren, auch wenn ich im Januar selbst gekündigt habe? Warum kam ein Bescheid für ALG2?

Kommt der Bescheid eigentlich für jeden Monat neu?

Viele Fragen, aber Ratlosigkeit kann kompliziert sein

Betroffener
12.08.2005, 18:00
:welcome: JD,

also irgendwas scheint hier vollkommen schief gelaufen zu sein.

Wenn Du einen ALG I Anspruch hast, gibt es üblicherweise keine ALG II - höchstens als Ergänzung, wenn das ALG I zu wenig ist.

Wenn Du seit Januar arbeitslos bist und Dich jetzterst meldest, werden die Dir zuerst mit der Sperre wegen verspäteter Meldung kommen. Wenn Du dazu auch noch selber gekündigt hast kommen noch 3 Monate Sperre hinzu - beides verbunden mit entsprechender Reduzierung der Leistungsdauer.

Der ALG II Bescheid kommt immer als Antwort auf einen Antrag und läuft je nach Konstellation 3 bis 6 Monate.
Falls Du aber einen ALG I Anspruch hast, wirst Du das ALG II wieder zurückzahlen müssen.

JD
19.08.2005, 16:10
Dann bin ich ja nun tot! Die geben mir für zwei Monate ALG2 und nun soll ich gespert werden?
Wieso gesperrt? Sind die irre?
Gesperrt, weil ich mich erst nach einem halben Jahr melde und erst "so spät den Staat abziehen will"?

Was soll ich nun da hinschreiben um es zu retten?

Also drei Monate geben sie mir dann kein Geld und ich verhungere dann, weil ich ein halbes Jahr GAR NICHTS BEKOMMEN WOLLTE???

Was soll ich nun schreiben? Das wollte ich erst sagen:

"Dass ich einen anderen Job in Aussischt hatte. Der dann aber wieder nicht hinhaute und ich dann dachte, ich hätte ja nun keinen Anspruch und dann lebte ich von Ersparnissen. Im Juni wurde es aber zu bunt und ich musste mich melden."

StephanK
19.08.2005, 16:34
Hmmm - das ist schwierig, weil es nicht oft vorkommt bzw. weil es nicht so viele Menschen gibt, die so viel nachdenken und wohl noch weniger, die zum gleichen Ergebnis gelangen wie Du. Der Standardfall ist "Hamster im Laufrädchen", und darauf hin sind die Gesetze ausgelegt - Kunst- oder Verschnaufpausen sind nicht vorgesehen und werden mit Leistungskürzung bestraft. Das ist ziemlich idiotisch, und Dein Argument, dass Du der BA ja Leistungen erspart hast, ist auch richtig. Aber das Gesetz bestraft auch das kurzzeitige "Aussteigen" :cry:

JD
19.08.2005, 18:49
Ich habe eben nochmal in den Brief gesehen. Da steht aber auch:

"Wenn ihr Lebensunterhalt nicht gesichert ist in der Sperrzeit, dann können Sie von mir auch ein Blatt bekommen, mit dem Sie zu der Stelle für ALG 2 gehen. Da beantragen Sie dann ALG 2."

Das heißt also, dass es keine "wahre Sperrzeit" gibt. Nur in Bezug auf ALG 1. Oder nicht?
Ich habe ja schon ALG 2 beantragt und habe also nichts zu befürchten, wie z.B. GAR KEIN GELD für irgendeine Zeit, oder?

Wie ist es mit Miete usw. Gibt es da auch Sperrzeiten? Ansonsten bin ich mit 20 Jahren ja schneller ein Penner, als man glaubt.

StephanK
19.08.2005, 19:22
Ja, es ist schon richtig, dass Du "ersatzweise" ALG II bekommen kannst, allerdings auch nur mit Sanktionen: § 31 SGB II - Absenkung und Wegfall des Arbeitslosengeldes II
(1) Das Arbeitslosengeld II wird unter Wegfall des Zuschlags nach § 24 in einer ersten Stufe um 30 vom Hundert der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach § 20 maßgebenden Regelleistung abgesenkt, wenn (...)
4) Die Absätze 1 und 3 gelten entsprechend (...)
3. bei einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,
a) dessen Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht oder erloschen ist, weil die Agentur für Arbeit den Eintritt einer Sperrzeit oder das Erlöschen des Anspruchs nach den Vorschriften des Dritten Buches festgestellt hat.Du musst allerdings das ganze Antragsverfahren für ALG II anleiern und solltest Dich folglich beeilen, damit das in's laufen kommt und Du nicht gar zu lange auf dem Trockenen sitzt. Abgesenkt wird nur die Regelleistung, die Kosten der Unterkunft dagegen nicht; allerdings musst Du erst mal sehen, ob sie in voller Höhe übernommen werden, denn als ALG I-Bezieher hast Du diese Sorgen ja nocht nicht.

JD
19.08.2005, 19:27
Danke für die Hilfe.
Also sind Sperrzeiten durch die "SICHERHEIT DES ALG 2" nichts Schlimmes, wenn ALG 1 ohnehin nicht mehr Geld wäre?

Ich habe doch schon alles abgegeben für ALG 2. Das steht mir längst zu und ich bekam auch schon was. Ich dachte ALG1 wird abgelehnt, aber sie kommen nun doch und wollen eben, dass ich erkläre, warum der letzte Arbeitsplatz Geschichte ist.

Muss ich nun die zwei Monate ALG 2 zurückzahlen? Seit Ende Juni bin ich als "bedürftig gemeldet".

StephanK
19.08.2005, 19:58
Muss ich nun die zwei Monate ALG 2 zurückzahlen? Seit Ende Juni bin ich als "bedürftig gemeldet".Nein, aber die Kürzung wird es eben geben, oder es gibt sie schon.

JD
19.08.2005, 20:00
Muss ich nun die zwei Monate ALG 2 zurückzahlen? Seit Ende Juni bin ich als "bedürftig gemeldet".Nein, aber die Kürzung wird es eben geben, oder es gibt sie schon.

Was ist nun dann zu befürchten? Womit kann ich nun rechnen?
Werde ich immer die mindesten 345€ des ALG 2 bekommen? Denn sonst wäre ja mein Lebensunterhalt in Gefahr!

Ist also ALG-Sperre nur für Leute unangenehm, die MEHR ALS 345€ erhalten würden? Denn ALG 2 erhält man ja dann als Übergang sowieso.

StephanK
19.08.2005, 22:43
Also das Rechnen scheint Dir nicht so besonders zu liegen... :lol:
Um 30 % abgesenkt heisst statt Regelleistung ALG II in Höhe von 345.- nur 241.50 € monatlich, plus - wie gesagt - die Kosten der Unterkunft, die unverändert weitergezahlt werden.

JD
19.08.2005, 22:53
Ich kann rechnen. Nur man muss auch lesen können :D

ALG 1 soll gesperrt werden. Dann steht aber auch im Brief:

"Wenn ihr Lebensunterhalt nicht gesichert ist in der Sperrzeit, dann können Sie von mir auch ein Blatt bekommen, mit dem Sie zu der Stelle für ALG 2 gehen. Da beantragen Sie dann ALG 2."

Wieso redest Du nun von 30% des ALG2?

Betroffener
20.08.2005, 00:24
JD,

der Stephan hat geschrieben 30% Abzug von 345 € - nicht 30% von 345 €

Die Begründung stand doch schon weiter oben in dem verkürzten Zitat.
Wie es aussieht, musst Du also mit 241,50 + Miete auskommen.

JD
22.08.2005, 13:38
Wieso steht in dem Brief:
"Wenn ihr Lebensunterhalt nicht gesichert ist im Falle der Sperre, gehen Sie ALG 2 beantragen" ??

Er ist ja nicht gesichert, wenn man unter 345€ hat. Denn das ist ja Standard.

Betroffener
22.08.2005, 14:46
@JD,

das ist bei Sanktionen egal! Und "Standard" ist es auch nicht.
Wer sich nicht "willfährig" zeigt, kriegt eines auf den Deckel.
Das ist leider so.

JD
23.08.2005, 15:50
Nun war ich dort. Die Frau sagte mir:

"Seit Januar hätten Sie sich melden müssen. Also eine Sperre. Jedoch eine Sperre von Januar an. Also ab dem Zeitpunkt, an dem das Arbeitsverhältnis beendet war."

Ich habe ihr zwar zugehört, aber nichts verstanden. Wieso von Januar an die Sperre? Da hatte ich ja gar keinen Anspruch, weil ich mich erst im Juni meldete.

Und wie ist das nun? Ich kriege ca. 10€ pro Tag Arbeitslosengeld. Das ist weniger als ALG2.
Wer zahlt nun meine Miete? ArbeitPlus hat schon zugesagt, was Miete und Kaution anging.

Nun ist aber anacheinend die BundesAgentur für Arbeit zuständig.
Wird ArbeitPlus nun sagen: "Tschüss und Kaution und Miete adé"?

Weil ich ja doch ALG erhalte?

JD
24.08.2005, 21:02
Ist das ein zu komplizierter Fall für Euch?

Betroffener
24.08.2005, 21:32
JD,

Der Anspruch entsteht bei Beginn der Arbeitslosigkeit (sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind wie ausreichende Einzahlungszeit in die ArbeitslosenVersicherung.

Es wurde nun mal als Regel festgelegt, das man sich bei bekannt werden des Verlustes des Arbeitsplatzes sofort melden muss bei der Arbeitsagentur. Das hast Du aber nicht getan (warum auch immer) und damit gegen die Regeln verstossen.

Ab Januar 2005 gibt es auch die Möglichkeit sich arbeitslos zu melden, ohne Leistungen zu beziehen. Das hätte Deinem Wunsch wahrscheinlich entsprochen, aber Du hast es wahrscheinlich auch nicht gewusst und es eben nicht gemacht.

Damit hast Du Deinen bestehenden Leistungsanspruch auf ALG I förmlich vernichtet, denn nach der Sperre und der damit verbundenen Reduzierung der Leistungsdauer, wird wohl nicht allzuviel Leistungszeit übrigbleiben.

Diese sanktionierende Sperrzeit schlägt nun auch auf die Leistungshöhe des ALG II aus mit einer Reduzierung um 30% vom Regelsatz und natürlich auch auf den eventuell vorhandenen Anspruch auf den Zuschlag nach § 24 SGB II. Da das ALG II erst ab Antragstellung gezahlt wird, hast Du jetzt praktisch ein halbes Jahr lang richtig Geld "verschenkt".

Ob es den Betroffenen nun passt oder nicht - es ist so.

JD
25.08.2005, 12:01
Und was bekomme ihc nun in der nächsten Zeit? 30% weniger vom ALG2?
Da muss man doch verhungern!!

Und Miete???

Betroffener
25.08.2005, 12:18
JD,

die Miete wird bezahlt und ist auch nicht von der Kürzung betroffen.
Auch für die Miete solltest Du Dir einen Scheck holen.

Es gab auch schon Urteile wegen einer Brille (oder war es Zahnersatz?) wo ein Richter entschied, dass es zumutbar sei, dass ein ALG II Empfänger mit 245 € auskommen müsse, um seine Brille (oder Zahnersatz) bezahlen zu können.

JD
29.08.2005, 20:52
Aber die Bundesagentur-Frau sagte: "Mit Miete haben wir nichts zutun. sie kriegen das ALG 1, was Ihnen zusteht..."
Und das ist eben so wenig!!!

Muss ich nun ArbeitPlus also fragen, ob die es ausgleichen?

Betroffener
29.08.2005, 21:06
JD,

bei der Agentur für Arbeit gibte das ALG I

bei der ArGe oder Kommune (oder wie das beu Euch auch immer heisst) gibt es das ALG II + Kosten der Unterkunft.

Alles - wie immer - nur gegen Antrag und ab Antragsabgabe.

Das haben (hatten) wir doch hier schon zig mal durch gekaut.

JD
29.08.2005, 21:23
Oh Gott! Nochmal:

Ich bekam ALG 2. Hab also LÄNGST einen Antrag gestellt. Nun ergab sich, dass mir auch ALG 1 zustand. Dieses reicht aber unmöglich für Miete usw.. es ist ein Witz.

Gleicht nun ArbeitPlus (ALG 2) den Standard (345€+Miete) aus?
Oder bekomme ich nun ALG 1 und die Miete wächst am Baum in irgendeinem Park?

Betroffener
30.08.2005, 01:12
JD,

selber O Gott - wie oft denn noch. Das Thema hatten wir doch hier im Forum schon zig mal durch. Liest Du auch mal andere Beiträge als nur die eigenen?

Wenn das ALG I zu knapp ist, kann entweder Wohngeld beantragt werden (meist wird dann auf ALG II hingewiesen) oder
es gibt aufstockendes ALG II + Kosten der Unterkunft zum niedrigen ALG I hinzu.

Die Reihenfolge ist eigentlich Wurscht - dumm ist nur, das alles nacheinander zu beantragen, weil es gegenseitige Abhängigkeiten gibt - und sich daraus möglicherweise Rückzahlungen wegen Doppelleistungen ergeben könnten.