PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bedarfsgemeinschaft U25


need help
28.08.2009, 10:50
Hallo zusammen,

ich benötige ein wenig Hilfe, was eine Bedarfsgemeinschaft angeht die ich mit meiner Erwerbsunfähigen Mutter bilden soll.

Ich versuche alle Informationen die vorliegen habe erst mal offen zu legen, damit mir eventuell jemand weiterhelfen kann.

Mein Mutter bezieht: 780,00€ Erwerbsunfähigkeitsrente und 208,00€ durch einen Nebenverdienst.

Folgende Information habe ich im Internet gefunden:

Errechnung des eigenen Bedarfes:
Kaltmiete + Betriebskosten + Kaltwasser + Heizkosten (http://www.*ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT*/forum/lexikon/?do=showentry&item=Heizkosten) geteilt durch 2

Netto Kaltmiete (ausschließlich Betriebskosten, Hz & Ww): 440 €
Brutto-Kaltmiete (einschließlich Betriebskosten, ausschließlich Hz & Ww) 101 €
Zwischenbetrag 541 €
Fernwärme 56 €
Zwischenbetrag 597 €
Kaltwasser kann ich leider in keiner Abrechnung auffinden, deshalb nehme ich jetzt in die Rechnung die Warmwasserkosten auf.
Warmwasser 22 €
Zwischenbetrag 617 € / 2 = 308,50 €
+ 287€ Regelsatz (http://www.*ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT*/forum/lexikon/?do=showentry&item=Regelsatz)
Ergebnis: 595,50 €

Ich denke es fällt noch ein bisschen geringer aus, da ich mit Warmwasser gerechnet habe.
Meine nächste Frage. Wieso nimmt die ARGE (http://www.*ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT*/forum/lexikon/?do=showentry&item=ARGE) nicht die Berechnung der Krankenkasse von mir auf? Diese Betragen ca. 140 € Mtl.

Da ich eine abgeschlossene Ausbildung habe und ich das richtig verstanden habe, muss meine Mutter aus diesem Grund kein Unterhalt mehr für mich zahlen, oder?

Ich habe zwar eine neue Beschäftigung aufgenommen, aber es reicht bei weitem nicht aus um die Forderung gegen über der Barmer von 300€ zu begleichen und zum Ausgleich meines Dispo von dem ich 2 Monate leben musste.

Bedeutet das, dass ein Anspruch auf 595,50 € habe? Was ich mir bei weitem nicht vorstellen kann.

Der Fall der Antragsstellung sieht wie folgt aus:

Ich habe am 16.06.09 weitestgehend alle Unterlagen vorgelegt.

Der Fall wurde dann von einem Sachbearbeiter auf den anderen übertagen, da ich der Antragsstelle sei. Darauf hin erhielt ich von der zuständigen Sachbearbeiterin eine Email in der Sie um Rückruf gebeten hatte. Und mit telefonisch mitteilte, dass Sie Beweisen müsste das die Erwerbsunfähigkeitsrente unbefristet ist. An dieser Stelle hätte die Dame mich doch direkte noch über die fehlenden Kontoauszüge meiner Mutter drauf hinweisen können oder? Anschließend erhalte ich einen Bescheid das ich keinen Anspruch habe, da ich nicht der Mitwirkungspflicht nachgekommen sei, da noch die Kontoauszüge meiner Mutter fehlen würden.

Jetzt wurden wir zu einem Gespräch eingeladen, in dem der Sachverhalt erörtert werden soll. Ich weiß nicht wie ich mich dort verhalten soll.
Da ich bis jetzt immer die Erfahrung machen musste, dass man ohne einen Anwalt, den ich bzw. wir uns nicht leisten können immer am kürzeren hebel sitze.

Ich danke für Hilfe oder Infos im Voraus!

Gruß

need help

Dirk_.
28.08.2009, 12:33
Hallo needhelp,

An dieser Stelle hätte die Dame mich doch direkte noch über die fehlenden Kontoauszüge meiner Mutter drauf hinweisen können oder? Anschließend erhalte ich einen Bescheid das ich keinen Anspruch habe, da ich nicht der Mitwirkungspflicht nachgekommen sei, da noch die Kontoauszüge meiner Mutter fehlen würden.

also hier ganz klar Widerspruch und eine Einstweilige Anordnung vor dem SG erwirken.

Hier geht es ganz klar darum, dass du Verantworlich gemacht wirst, auf Kosten Dritter, in dem Fall deine Mutter.

Wenn die ARGE noch Kontoauszüge von deiner Mutter benötigt, dann MUSS Sie diese auch selbst von deiner Mutter fordern.
Und nicht von dir !!!!
Dazu bist du überhaupt nicht berechtigt.


Da ich bis jetzt immer die Erfahrung machen musste, dass man ohne einen Anwalt, den ich bzw. wir uns nicht leisten können immer am kürzeren hebel sitze.

Wenn ich mir das so recht überlege, dann würde ich einen Anwalt mit einschalten. Und kosten tut Er im ersten Gespräch "nur" 10 Euronen.

Da gehst du vorher aufs Amtsgericht in deiner Stadt und läßt dir einen Beratungsschein geben, für eben 10€. Dann suchst du dir einenAnwalt für Sozialrecht und legst dort den Beratungsschein vor.

Schau mal, ob du hier etwas in deiner nähe findest:
Beratungsstellen und Anwälte (http://www.my-sozialberatung.de/adressen/@@suche-erweitert)


Na ja, das ist die Anhörung vor einer Sanktion. Dies muss sogar vor dem Sanktionieren gemacht werden!

Hier dann ganz klar deutlich machen, das du da nichts für kannst.

Hat denn deine Mutter eine Aufforderung erhalten eben die restlichen Kontoauszüge vorzulegen?

Wenn ja, dann kann man(n) hier nur deine Mutter Sanktionieren. Und auch hier gibt es dann Unterschiede.
Bedeutet, wenn man dem Ist-Zustand abhilfe leistet, dann verringert sich auch die Sanktion in der Dauer.
Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die das 15. Lebensjahr, jedoch noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, kann der Träger die Absenkung und den Wegfall der Regelleistung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls auf sechs Wochen verkürzen. Während der Absenkung oder des Wegfalls der Leistung besteht kein Anspruch auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach den Vorschriften des Zwölften Buches.

§31 SGBII Absenkung und Wegfall von ALGII (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__31.html)

Bedeutet das, dass ein Anspruch auf 595,50 € habe? Was ich mir bei weitem nicht vorstellen kann

Ich denke mal, das die Arge hier aufgrund dessen hier dich so berechnet.

(2a) Abweichend von Absatz 2 Satz 1 erhalten Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne Zusicherung des zuständigen kommunalen Trägers nach § 22 Abs. 2a umziehen, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres 80 vom Hundert der Regelleistung.

§ 20 SGBII Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__20.html)

Gruß
Dirk

jette
30.08.2009, 14:20
Uh, Dirk, da haben sich aber Fehler eingeschlichen.

Also, um eine Sanktion nach § 31 SGB II geht es bei einer fehlenden Mitwirkung nach § 60 SGB I schon mal gar nicht.
Bei einer Versagung (§ 66 SGB I) von Leistungen wegen fehlender Mitwirkung nach § 60 SGB I sind die kompletten Leistungen einer Bedarfsgemeinschaft betroffen.

Bei einer Sanktion nach § 31 SGB II ist es schon richtig, dass nur die betroffene Person sanktioniert werden kann. Und eine Verkürzung einer Sanktion auf 6 Wochen ist nur bei den 15-24 jährigen möglich (hast du ja selbst zitiert). Aber um den Punkt einer Sanktion geht es hier ja gar nicht.

Also niemals Sanktion mit einer Versagung oder Entziehung von Leistungen verwechseln.

So, nun muss man erstmal klären, ob die EU der Mutter auf Dauer ist oder nur befristet, damit man weiß, ob sie bei der Berechnung des Alg2 mit auftaucht oder aber vom Leistungsbezug ausgeschlossen wäre.
Dann wäre auch wichtig zu wissen, wie hoch das Einkommen vom U25 ist. Also Brutto und Netto.

Zum anderen: Schulden werden nicht berücksichtigt. Weder die bei der Krankenkasse, noch dein Dispo. Sollte euer gemeinsames Einkommen nur den gemeinsamen Bedarf decken, dann gibt es kein ergänzendes Alg2.

Ist denn über deine Beschäftigung nun wenigstens deine Krankenversicherung gesichert? Also ist sie sv-pflichtig?

need help
31.08.2009, 10:03
Hallo zusammen,

danke erst mal für die Antworten.

Zu den Fragen:

Meine Mutter bezieht unbefristete EU-Rente.

Das Einkommen des U-25 betrug in während der Arbeitssuche gleich 0, keine ersparnis oder vergleichbares.

Ja, ich bin zur Zeit wieder Krankenversichert. Aber ich kann einfach nicht nachvollziehen, warum das Amt nicht wenigstens diese für die 2 Monate zahlt.