need help
28.08.2009, 10:50
Hallo zusammen,
ich benötige ein wenig Hilfe, was eine Bedarfsgemeinschaft angeht die ich mit meiner Erwerbsunfähigen Mutter bilden soll.
Ich versuche alle Informationen die vorliegen habe erst mal offen zu legen, damit mir eventuell jemand weiterhelfen kann.
Mein Mutter bezieht: 780,00€ Erwerbsunfähigkeitsrente und 208,00€ durch einen Nebenverdienst.
Folgende Information habe ich im Internet gefunden:
Errechnung des eigenen Bedarfes:
Kaltmiete + Betriebskosten + Kaltwasser + Heizkosten (http://www.*ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT*/forum/lexikon/?do=showentry&item=Heizkosten) geteilt durch 2
Netto Kaltmiete (ausschließlich Betriebskosten, Hz & Ww): 440 €
Brutto-Kaltmiete (einschließlich Betriebskosten, ausschließlich Hz & Ww) 101 €
Zwischenbetrag 541 €
Fernwärme 56 €
Zwischenbetrag 597 €
Kaltwasser kann ich leider in keiner Abrechnung auffinden, deshalb nehme ich jetzt in die Rechnung die Warmwasserkosten auf.
Warmwasser 22 €
Zwischenbetrag 617 € / 2 = 308,50 €
+ 287€ Regelsatz (http://www.*ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT*/forum/lexikon/?do=showentry&item=Regelsatz)
Ergebnis: 595,50 €
Ich denke es fällt noch ein bisschen geringer aus, da ich mit Warmwasser gerechnet habe.
Meine nächste Frage. Wieso nimmt die ARGE (http://www.*ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT*/forum/lexikon/?do=showentry&item=ARGE) nicht die Berechnung der Krankenkasse von mir auf? Diese Betragen ca. 140 € Mtl.
Da ich eine abgeschlossene Ausbildung habe und ich das richtig verstanden habe, muss meine Mutter aus diesem Grund kein Unterhalt mehr für mich zahlen, oder?
Ich habe zwar eine neue Beschäftigung aufgenommen, aber es reicht bei weitem nicht aus um die Forderung gegen über der Barmer von 300€ zu begleichen und zum Ausgleich meines Dispo von dem ich 2 Monate leben musste.
Bedeutet das, dass ein Anspruch auf 595,50 € habe? Was ich mir bei weitem nicht vorstellen kann.
Der Fall der Antragsstellung sieht wie folgt aus:
Ich habe am 16.06.09 weitestgehend alle Unterlagen vorgelegt.
Der Fall wurde dann von einem Sachbearbeiter auf den anderen übertagen, da ich der Antragsstelle sei. Darauf hin erhielt ich von der zuständigen Sachbearbeiterin eine Email in der Sie um Rückruf gebeten hatte. Und mit telefonisch mitteilte, dass Sie Beweisen müsste das die Erwerbsunfähigkeitsrente unbefristet ist. An dieser Stelle hätte die Dame mich doch direkte noch über die fehlenden Kontoauszüge meiner Mutter drauf hinweisen können oder? Anschließend erhalte ich einen Bescheid das ich keinen Anspruch habe, da ich nicht der Mitwirkungspflicht nachgekommen sei, da noch die Kontoauszüge meiner Mutter fehlen würden.
Jetzt wurden wir zu einem Gespräch eingeladen, in dem der Sachverhalt erörtert werden soll. Ich weiß nicht wie ich mich dort verhalten soll.
Da ich bis jetzt immer die Erfahrung machen musste, dass man ohne einen Anwalt, den ich bzw. wir uns nicht leisten können immer am kürzeren hebel sitze.
Ich danke für Hilfe oder Infos im Voraus!
Gruß
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ich benötige ein wenig Hilfe, was eine Bedarfsgemeinschaft angeht die ich mit meiner Erwerbsunfähigen Mutter bilden soll.
Ich versuche alle Informationen die vorliegen habe erst mal offen zu legen, damit mir eventuell jemand weiterhelfen kann.
Mein Mutter bezieht: 780,00€ Erwerbsunfähigkeitsrente und 208,00€ durch einen Nebenverdienst.
Folgende Information habe ich im Internet gefunden:
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Netto Kaltmiete (ausschließlich Betriebskosten, Hz & Ww): 440 €
Brutto-Kaltmiete (einschließlich Betriebskosten, ausschließlich Hz & Ww) 101 €
Zwischenbetrag 541 €
Fernwärme 56 €
Zwischenbetrag 597 €
Kaltwasser kann ich leider in keiner Abrechnung auffinden, deshalb nehme ich jetzt in die Rechnung die Warmwasserkosten auf.
Warmwasser 22 €
Zwischenbetrag 617 € / 2 = 308,50 €
+ 287€ Regelsatz (http://www.*ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT*/forum/lexikon/?do=showentry&item=Regelsatz)
Ergebnis: 595,50 €
Ich denke es fällt noch ein bisschen geringer aus, da ich mit Warmwasser gerechnet habe.
Meine nächste Frage. Wieso nimmt die ARGE (http://www.*ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT*/forum/lexikon/?do=showentry&item=ARGE) nicht die Berechnung der Krankenkasse von mir auf? Diese Betragen ca. 140 € Mtl.
Da ich eine abgeschlossene Ausbildung habe und ich das richtig verstanden habe, muss meine Mutter aus diesem Grund kein Unterhalt mehr für mich zahlen, oder?
Ich habe zwar eine neue Beschäftigung aufgenommen, aber es reicht bei weitem nicht aus um die Forderung gegen über der Barmer von 300€ zu begleichen und zum Ausgleich meines Dispo von dem ich 2 Monate leben musste.
Bedeutet das, dass ein Anspruch auf 595,50 € habe? Was ich mir bei weitem nicht vorstellen kann.
Der Fall der Antragsstellung sieht wie folgt aus:
Ich habe am 16.06.09 weitestgehend alle Unterlagen vorgelegt.
Der Fall wurde dann von einem Sachbearbeiter auf den anderen übertagen, da ich der Antragsstelle sei. Darauf hin erhielt ich von der zuständigen Sachbearbeiterin eine Email in der Sie um Rückruf gebeten hatte. Und mit telefonisch mitteilte, dass Sie Beweisen müsste das die Erwerbsunfähigkeitsrente unbefristet ist. An dieser Stelle hätte die Dame mich doch direkte noch über die fehlenden Kontoauszüge meiner Mutter drauf hinweisen können oder? Anschließend erhalte ich einen Bescheid das ich keinen Anspruch habe, da ich nicht der Mitwirkungspflicht nachgekommen sei, da noch die Kontoauszüge meiner Mutter fehlen würden.
Jetzt wurden wir zu einem Gespräch eingeladen, in dem der Sachverhalt erörtert werden soll. Ich weiß nicht wie ich mich dort verhalten soll.
Da ich bis jetzt immer die Erfahrung machen musste, dass man ohne einen Anwalt, den ich bzw. wir uns nicht leisten können immer am kürzeren hebel sitze.
Ich danke für Hilfe oder Infos im Voraus!
Gruß
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