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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kürzung EM-Rente bei ALG I


Elfriede
30.08.2009, 20:28
Seit 2002 bekomme ich EM-Rente (Teilrente) und habe Teilzeit im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze gearbeitet, zweimal im Jahr ist der doppelte Hinzuverdienst erlaubt, was ich durch Urlaubs-u. Weihnachtgeld ausgeschöpft habe. Damit liegt natürlich der monatliche Durchschnittsverdienst den das Arbeitsamt als Grundlage für die Berechnung des ALG I zugrundelegt höher als die monatliche Hinzuverdienstgrenze der Rentenvers. Die Rentenversicherung hat mir daraufhin die Rente um die Hälfte gekürzt. Im Klartext heist dies, für einen um € 65 höheren ALG I Betrag durch Url.-u,Weihnachtsgeld, werden mir
€ 200 an Rente abgezogen. Muss die Rentenversicherung nicht auch Ihre
Hinzuverdienstgrenze um die zweimal erlaubten Höherverdienste anheben?
Das Arbeisamt zahlt diese Beträge nunmal nicht zweimal im Jahr separat aus.
Für Antworten wäre ich dankbar
Elfriede