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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG 2 + Selbstständigkeit + Förderung


schalter32
12.08.2005, 10:51
Hallo erstmal zusammen,

nach langem suchen habe ich endlich dieses Forum hier gefunden. Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen.
Also es geht darum.

Ich habe vor kurzem meinen ALG2 - Antrag gestellt und abgegeben. Da wurde mir auch gesagt das wenn es keine großen Rückfragen geben sollte der Antrag auch komplett so genehmigt wird und ich den vollen Satz bekomme.
Da ich aber schon seid längerem mit dem Gedanken spiele mich selbstständig zu machen, habe ich bei meiner Vermittlerin nachgefragt, welche Förderungen es für ALG2 - Empfänger gibt. Sie erklärte mir dann alles und sagste das es die Möglichkeit einer Förderung gibt und zwar dieses Einstiegsgeld. Die Versicherungen trägt dann weiterhin das Arbeitsamt. Das ganze geht dann maximal 12 Monate oder halt bis das ganze läuft.
Nun meine Frage die ich habe, wozu mir auch die Vermittlerin keine Informationen geben konnte. Wieviel darf ich dann als Selbstständiger verdienen? Gibt es da einen Maximalbetrag? Es kann ja so sein das ich 5000 € Umsatz habe und 4300 € an Ausgaben. Wie verhält sich das ganze dann? Muss ich das dann jeden Monat abgeben damit geprüft werden kann ob mir die Förderung bzw. ALG2 noch zusteht?
Soweit ich meine Vermittlerin richtig verstanden habe, ist es so das wenn man einmal den Betrag überschritten hat alles wegfällt. Also ich muss mich dann selber versichern, bekomme keine Förderung mehr und ALG2 ist auch weg.
Ich hoffe das mir jemand ein paar meiner Fragen beantworten kann.

MfG
schalter32

Betroffener
12.08.2005, 18:04
:welcome: Schalter,

soweit ich weiß, gibt es zum einen noch die ICH-AG und zum anderen das Einstiegsgeld.
Viele Infos dazu findest Du in aufbereiteter Form hier: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_faq.gif Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php)

Eine Einkommensanrechnung sollte wie bei der ICH-AG und Überbrückungsgeld nicht stattfinden innerhalb des Förderzeitraumes.

ex_igelchen
12.08.2005, 18:14
Ich habe vor kurzem meinen ALG2 - Antrag gestellt und abgegeben.
Hattest Du vorher ALG-I? Wenn ja, bis wann lief Dein ALG-I-Bezug? Das wäre sehr wichtig, denn zumindest Anträge auf Überbrückungsgeld müssen nur zeitnah gestellt werden, üblicherweise hast Du eine Karenzzeit von etwa 4 Wochen zum ALG-I-Ende. Wie es beim Existenzgründungszuschuss aussieht weiß ich nicht genau.

Überbrückungsgeld bzw. der Existenzgründungszuschuss sind bei positiver Stellungnahme einer fachkundigen Stelle eine Pflichtleistung der AfA, während Einstiegsgeld eine Kann-Leistung ist, Du bist dann abhängig von der Willkür Deines Fallmanagers.

Fällst Du noch in die Karenzzeit? Dann sofort hin zur örtlichen AfA, nicht zur ARGE!

Liebe Grüße vom ex_igelchen

schalter32
15.08.2005, 08:57
Hallo,

da ich mich in den letzten 2 1/2 Jahren in Australien aufgehalten habe, bekomme ich kein ALG1, da irgendein Zeitraum abgelaufen ist. Von Australien wurde halt leider keine ALV gezahlt. Also bleibt mir im Moment nur ALG2. Kann man erstmal nichts machen.

Wie ich schon geschrieben hatte hat mir meine Vermittlerin beim letzten Gespräch den Antrag auf ESG (Einstiegsgeld) mitgegeben. Laut ihrer Aussage bekommt man dann 50 % des ALG2 - Betrages zu seinem normalen ALG2 dazu. Desweiteren ist es so das alle Versicherungen weiter vom AA bezahlt werden. Das ganze läuft dann nach Aussage meiner Vermittlerin 12 Monate oder bis der Laden läuft.
Oder gibt es noch andere Förderungen für ALG2 - Empfänger die den Schritt in die Selbstständikeit gehen wollen (außer ESG).
Nun weiss ich halt nicht wie es aussieht mit dem monatlichen Gewinn usw. Zu diesem Thema kann mir bis jetzt niemand etwas genau sagen. Mein Steuerberater wusste keine Antwort und meine Vermittlerin auch nicht.

MfG
schalter32

Betroffener
15.08.2005, 11:04
Hallo Schalter,
Laut ihrer Aussage bekommt man dann 50 % des ALG2 - Betrages zu seinem normalen ALG2 dazu. Desweiteren ist es so das alle Versicherungen weiter vom AA bezahlt werden. Das ganze läuft dann nach Aussage meiner Vermittlerin 12 Monate oder bis der Laden läuft.

Wie schon geschrieben - das Einstiegsgeld ist bis auf die Kappungsgrenze (maximale Höhe des ALG II) frei verhandelbar. Die Dir als "Standard" benannten 50% sind das erste, "freiwillige" Angebot. Mit Verhandlungsgeschick und Penetranz kannes mehr werden.
Als Laufzeit sind 12 Monate üblich, die Verlängerung um weitere 12 Monate ist möglich - insgesamt max. 24 Monate.

Entsprechende Paragraphen im SGB II
§ 16 - Leistungen zur Eingliederung
§ 29 - Einstiegsgeld
Zum Nachlesen einfach unten in der Signatur auf SGB Texte klicken

Da das normale ALG II um die bereinigten Erträge verkürzt wird (wobei es nach den bisherigen Erfahrungen immer wieder erhebliche Differenzen zwischen Amt und Selbständigen über die Grundlagen der Anrechnungsmodalitäten gibt), halte ich es für wichtig, dass der nicht kürzbare Anteil => Einstiegsgeld so hoch wie möglich ausfällt - und entsprechend darum zu kämpfen.

schalter32
15.08.2005, 17:48
Hallo,

also so wie ich meine Vermittlerin verstanden habe werde ich 50 % bekommen. Mehr wird da nicht drin sein. Aber ich werde da nochmal genau nachfragen.
Mir geht es hauptsächlich um das Abrechnungsverfahren, also das was ich dann als Selbstständiger noch dazu verdienen darf zu den Leistungen die ich beziehe. Weil man sollte diese Förderung ja solange es geht ausschöpfen.

MfG
schalter32