Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sofort BG? + Stromanbieter will Strom sperren
Hallo,ich hoffe man kann mir hier weiterhelfen,da ich nicht mehr weiter weiss.
Im März06 beschlossen mein Freund ( ALG2 Empfänger) und ich ( ALG1 Empfängerin ) zusammenzuziehen und holten uns hierzu bei der Arge in Siegen die schriftliche Genehmigung für eine Wohnung,die 455 Euro warm kostet.
Dabei fragten wir auch an,wann wir die Anträge abgeben könnten,damit alles reibungslos über die Bühne geht und wir nicht auf einmal ohne Geld dastehen ( vorher war die Arge in Betzdorf für meinen Freund zuständig). Man sagte uns,2 Wochen vor Umzug wäre genug. Bereits 7 Wochen vor dem Umzug holten wir jedoch alle Unterlagen ab und bekamen einen Termin zur Abgabe 2 Tage vor dem Einzug, am 28.06.06
Wir hatten alle Unterlagen dabei,ausser meinen erneuerten Bewilligungsbescheid.ich hatte mich umgehend nach Umzug wieder arbeitslos gemeldet,aber der Wiederbewilligungsbescheid liess auf sich warten.
Man muss dazu sagen,das wir die Wohnung von der Vermieterin nur bekamen,da wir von der Arge Siegen schriftlich vorliegen hatten,das die Miete in Höhe von 455 Euro übernommen wird.
Als wir die Unterlagen abgaben,fragten wir doch wirklich blauäugig,ob nun am 01.07. dann bereits an die Vermieterin die Miete gehen würde.Die Antwort war nein,und man sagte uns,das die Bearbeitung bis zu 6 Wochen dauern könne.
Das ALG2 war meinem Freund zu diesem Zeitpunkt auf Grund des Umzuges bereits gesperrt worden und sollte nach der Bewilligung rückwirkend ausgezahlt werden.Wir konnten die Miete zwar von meinem ALG1 ( ich bekomme 732 Euro,noch bis Ende Januar,wenn ich nicht endlich bald eine Arbeit finde)bezahlen,ebenso Strom und Telefonkosten,aber den Rest des Monats hatten wir nichts,und hätten wir nicht eine tolle Schwester,wären wir schlichtweg verhungert.
Nach vielen vielen Anrufen und immer wieder persönlichen Vorsprechen bekamen wir Mitte August den Bescheid und waren geschockt.Wir erhielten die Nachzahlung für meinen Freund ab 01.07., jedoch wurde ich voll angerechnet,obwohl wir noch kein halbes Jahr zusammen waren und jetzt erst zusammen zogen.
Somit haben wir monatlich meine 732 Euro,seine 374,70,und davon müssen 455 Euro Miete,75 Euro Strom,80 Euro Kaution monatlich( die wir zum Glück abstottern dürfen),Telefonkosten sind ca 40 Euro,und Schulden die wir bezahlen sind noch einmal 150 Euro.
Jetzt kam die Nachrechnung der Stromgesellschaft für die alte Wohnung in Höhe von 300 Euro,die wir nun monatlich abbezahlen,in Höhe von 53 Euro.Somit bleiben uns 253 Euro,zu zweit für einen Monat.Egal wo wir sparen,es reicht nicht. Wir leben wirklich nicht auf grossem Fuss,ich weiss einfach nicht wo ich noch sparen soll.Und irgendwie haben wir auch nie 253 Euro zur Verfügung nach Abzug aller Kosten,irgendwas muss immer noch bezahlt werden.Heute ist der 05.10.und auf unserem Konto sind noch ganze 30 Euro,und wir waren nicht einmal einkaufen.
Nun haben wir noch ein Schreiben bekommen von der Stromgesellschaft,das man uns den Strom abstellen will,da die rechnung für die alte Wohnung noch nicht bezahlt wurde( der Abschlag für die neue Wohnung wird und wurde immer pünktlich bezahlt).Die alte Rechnung haben wir auch immer gezahlt,bis auf eben den ersten Monat,als wir noch keinerlei geld von der Arge bekamen,und auf Grund dieser fehlenden 53 Euro heisst es,soll der Strom abgestellt werden.Ein verzweifelter Anruf bei der Arge endete damit das man mir sagte das man da nichts für uns tun könne und wir schon damit alleine fertig werden müssten.
Wir werden damit aber nicht mehr alleine fertig!Selbst als wir angaben,ja noch nicht mal ein halbes Jahr zusammen zu sein und jetzt ja erst zusammenziehen,wurde mir geantwortet,das das als Bedarfsgemeinschaft zählt,und ich mit meinem Einkommen ( ich sehe meine 732 Euro nicht als Einkommen) voll angerechnet werde.
Nur,wenn wir das gewusst hätten,das das so läuft,hätten wir doch niemals diese Wohnung für 455 Euro genommen!Nur die Zeit drängte,wir bekamen bei Besichtigungen nur Absagen und diese Vermieterin war die einzige die uns einen Mietvertrag gab!
Ich weiss einfach nicht mehr weiter und bin vollkommen verzweifelt.Bewerbungen bringen bei uns beiden nichts..wie bei vielen anderen sicher auch...ich brauche nun wirklich jemanden der uns hilft oder Tips gibt,wo man sich hinwenden kann,denn lange kann ich das nicht mehr durchhalten.Entweder finden wir endlich bald beide eine Arbeit,oder aber..ich weiss auch nicht.
ich wusste jetzt auch nicht,ob mein beitrag in diese Sparte passt...ich brauche einfach Hilfe!
Danke im Voraus!
Die Ägypter
05.10.2006, 21:27
Hallo Sheep,
wenn es dir recht ist, antworte ich auf einzelne Passagen - da der Gesamtkontext doch sehr komplex ist.
Im März06 beschlossen mein Freund ( ALG2 Empfänger) und ich ( ALG1 Empfängerin ) zusammenzuziehen und holten uns hierzu bei der Arge in Siegen die schriftliche Genehmigung für eine Wohnung,die 455 Euro warm kostet.
Das ist auf alle Fälle schon einmal sehr gut und auch richtig gewesen!
Dabei fragten wir auch an,wann wir die Anträge abgeben könnten,damit alles reibungslos über die Bühne geht und wir nicht auf einmal ohne Geld dastehen ( vorher war die Arge in Betzdorf für meinen Freund zuständig). Man sagte uns,2 Wochen vor Umzug wäre genug. Bereits 7 Wochen vor dem Umzug holten wir jedoch alle Unterlagen ab und bekamen einen Termin zur Abgabe 2 Tage vor dem Einzug, am 28.06.06
Neuantrag oder Änderungsanträge? Also... habt ihr - oder einer von euch die Zuständigkeit der ArGe komplett gewechselt? Seid ihr beide im ALG II-Bezug gewesen?
Wir hatten alle Unterlagen dabei,ausser meinen erneuerten Bewilligungsbescheid.ich hatte mich umgehend nach Umzug wieder arbeitslos gemeldet,aber der Wiederbewilligungsbescheid liess auf sich warten.
Bewilligungsbescheid ALG I oder ALG II?
Man muss dazu sagen,das wir die Wohnung von der Vermieterin nur bekamen,da wir von der Arge Siegen schriftlich vorliegen hatten,das die Miete in Höhe von 455 Euro übernommen wird.
Habt ihr diese schriftliche Zusicherung noch?
Als wir die Unterlagen abgaben,fragten wir doch wirklich blauäugig,ob nun am 01.07. dann bereits an die Vermieterin die Miete gehen würde.Die Antwort war nein,und man sagte uns,das die Bearbeitung bis zu 6 Wochen dauern könne.
Also... du beziehst ALG I dein Freund ALG II - ihr habt Neuantrag gestellt?
Ist das soweit richtig? Wenn das so ist = wozu, denn nur bei deinem Freund trat eine einfache Änderung ein - und dann die Frage hat er bei der bislang für ihn zuständigen ArGe (anderer Kreis - andere Zuständigkeit?) wegen der Erlaubnis zum Umzug gefragt oder ihr gem. nur bei der dann später zuständigen ArGe die Zusicherung für die gem. Wohnung geholt?
Außerdem... er zieht als ALG II-Bezieher mit jemandem zusammen = keine Begründung einer BG sofort!
Das ALG2 war meinem Freund zu diesem Zeitpunkt auf Grund des Umzuges bereits gesperrt worden und sollte nach der Bewilligung rückwirkend ausgezahlt werden.
= wieso das - wieso Sperre aufgrund Umzuges - du meinst den normalen Einstellungsbescheid =? Falls ja - was steht denn da drin? Die alte ArGe bleibt zuständig - solange bis er tatsächlich in der neuen Wohnung ist - also bis zum Einzug = Meldebescheinigung = Einstellungsbescheid = Zuständigkeit neue ArGe.
Wir konnten die Miete zwar von meinem ALG1 ( ich bekomme 732 Euro,noch bis Ende Januar,wenn ich nicht endlich bald eine Arbeit finde)bezahlen,ebenso Strom und Telefonkosten,aber den Rest des Monats hatten wir nichts,und hätten wir nicht eine tolle Schwester,wären wir schlichtweg verhungert.
Aha - das hatte ich vorhin überlesen - ich habe mir auch erlaubt deinen Text ein wenig zu gliedern.... Frage - hast du auch vor eurem Zusammenzug erg. ALG II bezogen?
Nach vielen vielen Anrufen und immer wieder persönlichen Vorsprechen bekamen wir Mitte August den Bescheid und waren geschockt.Wir erhielten die Nachzahlung für meinen Freund ab 01.07., jedoch wurde ich voll angerechnet,obwohl wir noch kein halbes Jahr zusammen waren und jetzt erst zusammen zogen.
Mitte August... - du weißt, dass ihr die Widerspruchsfrist versäumt habt =? Warum meldest du dich jetzt erst hier? Jetzt bleibt nur Überprüfungsantrag nach SGB X § 44 - für den zurückliegenden Zeitraum.
Somit haben wir monatlich meine 732 Euro,seine 374,70,und davon müssen 455 Euro Miete,75 Euro Strom,80 Euro Kaution monatlich( die wir zum Glück abstottern dürfen),Telefonkosten sind ca 40 Euro,und Schulden die wir bezahlen sind noch einmal 150 Euro.
Jap - das kommt so ungefähr hin... ihr seid sofort als BG eingestuft worden... Frage - was habt ihr für Angaben im Antragsformular gemacht?
Jetzt kam die Nachrechnung der Stromgesellschaft für die alte Wohnung in Höhe von 300 Euro,die wir nun monatlich abbezahlen,in Höhe von 53 Euro.Somit bleiben uns 253 Euro,zu zweit für einen Monat.Egal wo wir sparen,es reicht nicht. Wir leben wirklich nicht auf grossem Fuss,ich weiss einfach nicht wo ich noch sparen soll.Und irgendwie haben wir auch nie 253 Euro zur Verfügung nach Abzug aller Kosten,irgendwas muss immer noch bezahlt werden.Heute ist der 05.10.und auf unserem Konto sind noch ganze 30 Euro,und wir waren nicht einmal einkaufen.
Das ist natürlich übel - nur... Schulden interessieren bei Bezug von ALG II tatsächlich nicht... und... wäret ihr eine BG ... wäre die Berechnung der ArGe auch korrekt - ich möchte damit sagen, das BG´s so in Deutschland gestellt sind - wie ihr eben....
Nun haben wir noch ein Schreiben bekommen von der Stromgesellschaft,das man uns den Strom abstellen will,da die rechnung für die alte Wohnung noch nicht bezahlt wurde( der Abschlag für die neue Wohnung wird und wurde immer pünktlich bezahlt).Die alte Rechnung haben wir auch immer gezahlt,bis auf eben den ersten Monat,als wir noch keinerlei geld von der Arge bekamen,und auf Grund dieser fehlenden 53 Euro heisst es,soll der Strom abgestellt werden.Ein verzweifelter Anruf bei der Arge endete damit das man mir sagte das man da nichts für uns tun könne und wir schon damit alleine fertig werden müssten.
Das geht m.E. nicht - sie dürfen euch den Strom nicht abstellen, wenn ihr grundsätzlich euren Zahlungswillen signalisiert habt, und auch zahlt - die Frage ist, habt ihr die erste Rate denn später nachgezahlt?
Wir werden damit aber nicht mehr alleine fertig!Selbst als wir angaben,ja noch nicht mal ein halbes Jahr zusammen zu sein und jetzt ja erst zusammenziehen,wurde mir geantwortet,das das als Bedarfsgemeinschaft zählt,und ich mit meinem Einkommen ( ich sehe meine 732 Euro nicht als Einkommen) voll angerechnet werde.
Nochmal die Frage - wie wurde der Antrag von ihm ausgefüllt (denn du hättest ihn nicht mit ausfüllen müssen!) =? Welche Angaben habt ihr gemacht? Welche Unterlagen wurden eingefordert und/oder dort zur Einsicht zur Verfügung gestellt?
Nur,wenn wir das gewusst hätten,das das so läuft,hätten wir doch niemals diese Wohnung für 455 Euro genommen!Nur die Zeit drängte,wir bekamen bei Besichtigungen nur Absagen und diese Vermieterin war die einzige die uns einen Mietvertrag gab!
Verstehe ich soweit - aber ich denke, ihr habt euch bei Antragsabgabe bereits dieses Eigentor geschossen - denn normal ist eine BG erst nach einem Jahr "anzunehmen" - unter bestimmten Voraussetzungen, die durchaus auch nach diesem Jahr durch die HE widerlegt werden können.
Hallo nefertari,
ich beantworte Dir Deine Fragen in der Reihenfolge,wie Du Sie mir gestellt hast.
- Neuantrag oder Änderungsanträge? Also... habt ihr - oder einer von euch die Zuständigkeit der ArGe komplett gewechselt? Seid ihr beide im ALG II-Bezug gewesen?
Antwort: Ich habe einen Änderungsantrag für ALG 1 abgeben müssen,mein Freund einen komplett neuen Antrag,da er von der ARGE Betzdorf zur ARGE Siegen wechseln musste.Nur er erhielt ALG2,ich noch bis Ende Januar ALG 1.
-Bewilligungsbescheid ALG I oder ALG II?
A: Meinen Wiederbewilligungsbescheid fürs ALG 1.
-Habt ihr diese schriftliche Zusicherung noch?
A: Ja,die haben wir noch,ausgestellt von der ARGE Siegen.
-Also... du beziehst ALG I dein Freund ALG II - ihr habt Neuantrag gestellt?
Ist das soweit richtig? Wenn das so ist = wozu, denn nur bei deinem Freund trat eine einfache Änderung ein - und dann die Frage hat er bei der bislang für ihn zuständigen ArGe (anderer Kreis - andere Zuständigkeit?) wegen der Erlaubnis zum Umzug gefragt oder ihr gem. nur bei der dann später zuständigen ArGe die Zusicherung für die gem. Wohnung geholt?
Außerdem... er zieht als ALG II-Bezieher mit jemandem zusammen = keine Begründung einer BG sofort!
A: Er musste einen Neuantrag stellen.Bevor er umzog fragte er bei seiner damals noch zuständigen ARGE in Betzdorf,die ihn jedoch zur ARGE nach Siegen verwies,da die neue Wohnung nicht mehr im Zuständigkeitsbereich von Betzdorf lag.Bei der ARGE in Siegen hat er dann die Zustimmung dafür geholt,in diese Wohnung einziehen zu dürfen.
-wieso das - wieso Sperre aufgrund Umzuges - du meinst den normalen Einstellungsbescheid =? Falls ja - was steht denn da drin? Die alte ArGe bleibt zuständig - solange bis er tatsächlich in der neuen Wohnung ist - also bis zum Einzug = Meldebescheinigung = Einstellungsbescheid = Zuständigkeit neue ArGe
A:Es war der Einstellungsbescheid,richtig.Wir konnten 3 Tage vor offiziellem Einzugsdatum bereits in die Wohnung,meldeten uns umgehend an und konnten dann bei der ARGE in Siegen bei dem Termin zur Abgabe der Unterlagen am 28.06. die Ummeldebescheinigung sowie den Einstellungsbescheid von Betzdorf vorlegen.Das Problem zu dem Zeitpunkt bestand ja darin,das wir,obwohl wir ab März uns darum kümmerten einen Termin zu bekommen,ja erst einen Ende Juni bekamen und uns man da sagte,bis das alles bearbeitet sei und mein Freund Geld bekäme,bis zu 6 Wochen vergehen würden.
-Aha - das hatte ich vorhin überlesen - ich habe mir auch erlaubt deinen Text ein wenig zu gliedern.... Frage - hast du auch vor eurem Zusammenzug erg. ALG II bezogen?
A: Nein,ich habe ALG1
-Mitte August... - du weißt, dass ihr die Widerspruchsfrist versäumt habt =? Warum meldest du dich jetzt erst hier? Jetzt bleibt nur Überprüfungsantrag nach SGB X § 44 - für den zurückliegenden Zeitraum.
A: Nein,das wusste ich nicht,denn als wir den Bescheid bekamen,rief ich die für uns zuständige Sachbearbeiterin an und fragte nach,wieso wir als Bedarfsgemeinschaft angesehen werden,obwohl wir wie gesagt jetzt erst zusammenzogen.Antwort darauf war,weil das so angesehen ist,wir eine Wohnung teilen,und ich somit für den Lebensunterhalt für meinen Freund aufkommen müsse.Warum ich mich jetzt erst hier melde?
Auf Grund dessen,das wir über 6 Wochen kein Geld von der ARGE bekamen hatte man uns den Telefonanschluss gesperrt,den ich von meinen 732 Euro nicht auch noch bezahlen konnte.
-Jap - das kommt so ungefähr hin... ihr seid sofort als BG eingestuft worden... Frage - was habt ihr für Angaben im Antragsformular gemacht?
A: Ich hoffe ich kann mich noch an alles erinnern.Mein Freund wurde ja nach dem Grund des Umzuges gefragt,und da musste er angeben das wir zusammenziehen.Daraufhin musste ich sämtliche Unterlagen vorlegen wie z.B.Bewilligungsbescheid ALG1,ob ich Vermögen besitze, ein Auto,oder ähnliches.Besitze ich aber alles nicht.
-Das geht m.E. nicht - sie dürfen euch den Strom nicht abstellen, wenn ihr grundsätzlich euren Zahlungswillen signalisiert habt, und auch zahlt - die Frage ist, habt ihr die erste Rate denn später nachgezahlt?
A: Ja,sofort,als wir das Geld hatten,jedoch 12 Euro weniger,da wir erst ein Schreiben erhielten mit einer Ratenzahlung in Höhe von 20 Euro,und dann nochmal eines,das auf 53 Euro hochgestuft wurde. Diesen Monat haben wir bereits die 53 Euro bezahlt,und die 12 Euro nachträglich dazu,das hat sich jedoch mit dem Schreiben der RWE überschnitten in der man uns mitteilte,der Strom wird gesperrt.Die Abschläge für die neue Wohnung wurden immer alle bezahlt.
-Nochmal die Frage - wie wurde der Antrag von ihm ausgefüllt (denn du hättest ihn nicht mit ausfüllen müssen!) =? Welche Angaben habt ihr gemacht? Welche Unterlagen wurden eingefordert und/oder dort zur Einsicht zur Verfügung gestellt?
A:Unterlagen von ihm die eingefordert wurden,waren: Kontoauszüge der letzten 6 Monate,Bewilligungsbescheid der ARGE Betzdorf,Meldebescheinigung der Stadt Siegen,neuer Mietvertrag,Abrechnungsbescheide der Nebenkostenabrechnungen der alten Wohnung. Von mir: ALG1 Bescheid,Meldebescheinigung der Stadt Siegen,keine Kontoauszüge,da ich kein Konto besitze,mein Geld als Scheck bekomme und meine Sachen als Bareinzahlung bei der Bank mache.
Beim Ausfüllen wollte man von mir persönlich wissen,ob ich eben Vermögen in Form von Wohnungseigentum,Auto,oder ähnliches habe.
-Verstehe ich soweit - aber ich denke, ihr habt euch bei Antragsabgabe bereits dieses Eigentor geschossen - denn normal ist eine BG erst nach einem Jahr "anzunehmen" - unter bestimmten Voraussetzungen, die durchaus auch nach diesem Jahr durch die HE widerlegt werden können.
A: Ich weiss nicht,ob das ein Eigentor war,denn als der Bescheid kam das ich angerechnet werde,habe ich Einspruch eingelegt,mündlich am Telefon,mündlich persönlich,sowie schriftlich persönlich abgegeben.Daraufhin bekam ich ja zu hören,das wir die Voraussetzungen für eine BG erfüllen,da wir ja z.B keine getrennte Küche,Bad,oder Schlafzimmer hätten.
Ich muss dazu sagen,das wir diese Bearbeiterin nicht mehr haben,da ich mich weigerte auch nur noch ein Wort mit ihr zu sprechen,nachdem Sie mir sagte,das es Bedürftigere Menschen als uns gäbe( gibt es bestimmt..aber das war mir damals ehrlich gesagt egal,nachdem wir nach 4 Wochen immer noch kein Geld hatten und ich anrief um ihr zu sagen das wir auf gut Deutsch nichts mehr zu essen haben und ich gerne gewusst hätte,wie lange die Bearbeitung noch andauern würde).Unsere neue Sachbearbeiterin ist menschlich gesehen sehr nett.
Und bei Anfrage,ob er umziehen dürfte,wurde ja direkt gesagt,was ich alles mit vorlegen müsste,da sonst der Umzug in die neue Wohnung nicht genehmigt wird.Und ich,bzw wir,haben dann natürlich das getan,was man von uns verlangt hat,man sollte ja meinen,die wüssten was sie tun.
Danke schon einmal für Deine Hilfe.
Die Ägypter
05.10.2006, 22:15
Nun - wenn sich das Schreiben bezüglich Stromsperre mit eurer Zahlung überschnitten hat, wird sich das ja klären lassen können.
Der nächste Punkt ist die BG = habt ihr beide den Antrag ausgefüllt? Wo hat dein Freund welche Kreuzchen gemacht - ihr werdet den Antrag doch sicherlich in Kopie vorliegen haben, oder?
... Und... du bist nicht misstrauisch geworden, als man dich nach Angaben/Unterlagen fragte?
Den Absatz mit Einspruch habe ich auch nicht verstanden... du hast Widerspruch nachweisbar schriftlich und zeitgerecht (4 Wochen ab Bescheideingang bei euch) eingelegt?
Was hast du denn geschrieben?
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