Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mehrbedarf abgelehnt Heizkosten falsch berechnet ?
Indigoblue
06.09.2009, 10:19
Hallo liebe Forumgemeinde.
Habe recht schnell nach Antragstellung meinen ALG2 Bescheid bekommen mit ein paar Nachteilen.
1. Mehrbedarf wegen Hyperlipidämie (Erhöhung der Blutfettwerte)
nach Herzinfarkt und Statinunverträglichkeit abgelehnt.
2. Aufgrund einer Heizkostennachzahlung von 500 Euro in 2008 zahlen wir immer noch den normalen Anteil.
Also 51Euro Heizkosten laut Mietvertrag . es müßten aber um die Nachzalung ein erhöter Betrag gezahlt werden.
Wie sieht das in dem Fall aus ? Kann ich das dann in 2009 nachreichen ?
Wegen in Punkt 1 Mehrbedarf werde ich Wiederspruch einreichen und natürlich durchklagen bis zum Ende.
Marsleuchte
06.09.2009, 10:40
Hallo,
1. Mehrbedarf wegen Hyperlipidämie (Erhöhung der Blutfettwerte)
nach Herzinfarkt und Statinunverträglichkeit abgelehnt.
2. Aufgrund einer Heizkostennachzahlung von 500 Euro in 2008 zahlen wir immer noch den normalen Anteil.
Also 51Euro Heizkosten laut Mietvertrag . es müßten aber um die Nachzalung ein erhöter Betrag gezahlt werden.
Wie sieht das in dem Fall aus ? Kann ich das dann in 2009 nachreichen ?
Wegen in Punkt 1 Mehrbedarf werde ich Wiederspruch einreichen und natürlich durchklagen bis zum Ende.
zu 1.: Also den Widerspruch und die Klage kannst Du Dir ersparen da gibt es nichts weil es alles abgeändert wurde. Kannst Du super einsehen im Antragslink den ich Dir hier angehangen habe da ist auch noch eine Liste mit dabei für was es noch den Mehrbedarf gibt.
Anlage MEB (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/Anlage-MEB-Aerztl-Bescheinigung-Mehrbedarf-Ernaehrung.pdf)
zu2.: Ja hast Du denn darauf hingewiesen das man die Nebenkosten angleicht und wurden die 500 Euro vom Amt übernommen?
MfG
Marslicht
Indigoblue
06.09.2009, 10:49
Hi Marslicht ,
zu 1. Habe den Antrag vom Arzt ausfüllen lassen Punkt d besondere Kost für mindestens 12 Monate unbedingte Koständerung.
zu 2. natürlich habe ich darauf hingewiesen und die Dame sagte mir wird dann im nächsten Jahr angepaßt bzw.gezahlt.
Ich habe aber oft gelesen das es nicht Ok ist das so zu machen.
Wofür reiche ich sonst die letzte Nebenkostenabrechnung ein. :patsch:
Marsleuchte
06.09.2009, 12:09
Ok das ist klar das es abgelehnt wurde, weil der Deutsche Verein der meinung ist dass Deine Erkrankung keinen Mehrbedarf rechtfertigt.
Ich kenne das Spiel noch von mir, da waren verschiedene Punkte die nicht gepasst haben und nur weil ein falsches Wort an der falschen Stelle stand wurde es abgelehnt.
Du kannst Dein Glück versuchen, aber viel Hoffnungen machen ich Dir nicht.
Kannst ja mal hier im Forum suchen was mein Krankheitsbild ist, da siehst was ich meine.
Ich kann Dir bei Interesse mal die alte und die neu geänderte Anlage hier hochladen, da wird Dir der Unterschied sehr deutlich.
Also, habe mich da wohl verlesen, angepasst wird es nur wenn Du eine Erhöhung der Nebenkosten durch Deine Vermieter erhälst, in Deinem Fall wird dann halt wieder die Nachzahlung übernommen.
Durch eine Anpassung wie Du es haben willst, würde erst einmal mehr KDU fliesen als Du dem Vermieter überweisen musst, was letztendlich bedeutet, das Du im Fall einer nachzahlung kein Geld bekommst, weil ja Dein ALG II Träger in Vorleistung gegangen ist.
Weiterhin sind ja bekanntlich Überzahlungen zu vermeiden und das wäre ja in dem Fall so das man eine Überzahlung macht die im Grunde nicht durch den Vermieter veranlasst wurde.
MfG
Marslicht
Indigoblue
06.09.2009, 12:53
Ja Marslicht habe das auch gelesen mit dem Verein aber ist nirgenwo in einer Verordnung oder Gesetz aufgenommen . Habe mal ne Richtlinie der BA gesehen wo das doch gezahlt werden sollte aber wer hält sich schon dran ,wenn kein Wiederspruch oder Klagebereitschaft gezeigt wird.
Mit den Nebenkosten ist Einleuchend.Werde dann in 2009 Nebenkosten- abrechnung einreichen und wieder Streß wegen Nachzahlung . Aber was solls. Der Staat möchte das ja so haben mit der Klageflut.:sdagegen:
Marsleuchte
06.09.2009, 13:30
Ja Marslicht habe das auch gelesen mit dem Verein aber ist nirgenwo in einer Verordnung oder Gesetz aufgenommen . Habe mal ne Richtlinie der BA gesehen wo das doch gezahlt werden sollte aber wer hält sich schon dran ,wenn kein Wiederspruch oder Klagebereitschaft gezeigt wird.
Das Problem ist, die ALG II Träger nehmen die Empfehlung des Deutschen Vereins als Grundlage und die Sozialgerichte auch weil es ja keine sonstigen Anhaltspunkte gibt.
Bei mir war es so das meine EA abgelehnt wurde und die angeschlossene Beschwerde beim LSG wegen der Ablehnung genauso weil man sich auf die Empfehlung des Deutschen Vereins berufen hat.
MfG
Marslicht
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