careraja
06.09.2009, 22:49
Hallo,
ich bin Schwerbehindert mit 70% und bis vor 1 Monat arbeitsunfähig(d.h. gesundheitsbedingt krankgeschrieben). Jetzt sozusagen arbeitlos. Vor meiner Erkrankung habe ich Infotrmatik erfolgreich studiert.
Meine Ehefrau (aus Südamerika) hat Marketing gelernt. Sie ist Hausfrau und hat sich bisher um mich und um unser gemeinsamen Sohn gekümmert (4jähr.)
Nun hat meine Frau einen Angebot bekommen in einem Unternehmen ein Praktikum zu machen mit Aussicht auf Festeinstellung. Jedoch in einer anderen Stadt etwa 230KM entfernt. Was sie natürlich dankend angenommen hat. So kann sie Berufserfahrung sammeln und nebenbei die Sprache besser lernen.
Da sie ab dem 01. Januar 2010 anfangen kann, haben wir die bisherige Wohnung schonmal zum 01. Dezember gekündigt. Damit wir dann auch umziehen können.
Neue Wohnungen in der dortigen Stadt haben wir uns bereits angeguckt und eine bestimmte schon ausgesucht. Das Problem was ich allerdings schon sehe sind die Mietkosten.
Es ist eine 3 Zimmer Wohnung (Passt also für 3 Personen) und 66 qm jedoch mit EUR 555.- WM zu teuer. Denn soweit ich weis hält die Arge für uns angemessen eine Wohnung mit 3Z, 75qm und etwa max. EUR 470.- WM
Der neue Vermieter hat von uns die übliche Selbstauskunft bekommen. Da er gesehen hat das wir von ALG2 leben, verlangt er nun eine Mietübernahmeerklärung vom Jobcenter. Was ja auch ok ist.
Ich befürchte jedoch schon das die Arge uns keine Zustimmung bzw. Zusicherung für diese Wohnung erteilen wird, da sie etwas zu teuer ist.
Wozu ich aber gerne bereit bin diese Differenz aus der "eigenen Tasche" zu zahlen.
Ich habe in einigen Tagen einen Gespächstermin mit dem Jobcenter bezüglich unseres Vorhabens und um zu fragen ob eine Zustimmung erteilt wird. Und so die Umzugskosten und eine Erstaustattung getragen wird.
Ich weiss jetzt nicht genau wie ich vorgehen soll damit die Arge den Umzug auch wikrlich zustimmt bzw. die Umzugskosten übernimmt.
Soweit ich informiert bin könnten in meinem Fall durch meine Behinderung die Umzugskosten auch vom Sozialamt im Rahmen der Eingliederungshilfe getragen werden. Oder vom Integrationsamt im Rahmen der SchwAV wenn es um eine Jobstelle gehen würde. Jedoch ist der Weg durch die Arge der schnellste denke ich. Denn bis Dezember ist es nicht mehr lange.
Wir haben leider nicht die finaziellen Mittel um den Umzug selber durchzuführen und noch weniger um die neue Wohnung (z.B. mit einer Küche) auszustatten.
Was würdet ihr in dem Fall machen?
Viele Grüße careraja
ich bin Schwerbehindert mit 70% und bis vor 1 Monat arbeitsunfähig(d.h. gesundheitsbedingt krankgeschrieben). Jetzt sozusagen arbeitlos. Vor meiner Erkrankung habe ich Infotrmatik erfolgreich studiert.
Meine Ehefrau (aus Südamerika) hat Marketing gelernt. Sie ist Hausfrau und hat sich bisher um mich und um unser gemeinsamen Sohn gekümmert (4jähr.)
Nun hat meine Frau einen Angebot bekommen in einem Unternehmen ein Praktikum zu machen mit Aussicht auf Festeinstellung. Jedoch in einer anderen Stadt etwa 230KM entfernt. Was sie natürlich dankend angenommen hat. So kann sie Berufserfahrung sammeln und nebenbei die Sprache besser lernen.
Da sie ab dem 01. Januar 2010 anfangen kann, haben wir die bisherige Wohnung schonmal zum 01. Dezember gekündigt. Damit wir dann auch umziehen können.
Neue Wohnungen in der dortigen Stadt haben wir uns bereits angeguckt und eine bestimmte schon ausgesucht. Das Problem was ich allerdings schon sehe sind die Mietkosten.
Es ist eine 3 Zimmer Wohnung (Passt also für 3 Personen) und 66 qm jedoch mit EUR 555.- WM zu teuer. Denn soweit ich weis hält die Arge für uns angemessen eine Wohnung mit 3Z, 75qm und etwa max. EUR 470.- WM
Der neue Vermieter hat von uns die übliche Selbstauskunft bekommen. Da er gesehen hat das wir von ALG2 leben, verlangt er nun eine Mietübernahmeerklärung vom Jobcenter. Was ja auch ok ist.
Ich befürchte jedoch schon das die Arge uns keine Zustimmung bzw. Zusicherung für diese Wohnung erteilen wird, da sie etwas zu teuer ist.
Wozu ich aber gerne bereit bin diese Differenz aus der "eigenen Tasche" zu zahlen.
Ich habe in einigen Tagen einen Gespächstermin mit dem Jobcenter bezüglich unseres Vorhabens und um zu fragen ob eine Zustimmung erteilt wird. Und so die Umzugskosten und eine Erstaustattung getragen wird.
Ich weiss jetzt nicht genau wie ich vorgehen soll damit die Arge den Umzug auch wikrlich zustimmt bzw. die Umzugskosten übernimmt.
Soweit ich informiert bin könnten in meinem Fall durch meine Behinderung die Umzugskosten auch vom Sozialamt im Rahmen der Eingliederungshilfe getragen werden. Oder vom Integrationsamt im Rahmen der SchwAV wenn es um eine Jobstelle gehen würde. Jedoch ist der Weg durch die Arge der schnellste denke ich. Denn bis Dezember ist es nicht mehr lange.
Wir haben leider nicht die finaziellen Mittel um den Umzug selber durchzuführen und noch weniger um die neue Wohnung (z.B. mit einer Küche) auszustatten.
Was würdet ihr in dem Fall machen?
Viele Grüße careraja