Heinspack
09.09.2009, 10:07
Hallo an alle,
erstmal vorweg, beim Arbeitsamt betreut mich eine sehr nette Vermittlerin. Beim letzten Termin lief auch soweit alles gut, allerdings wurde mir gesagt, dass ich mich nach 6 Monaten Arbeitslosigkeit zwingend bundesweit vermitteln lassen muss, da mir sonst der Leistungsbezug komplett gestrichen würde. Ich lasse mich derzeit im Umkreis von max. 100km (Tagespendelbereich) vermitteln. Ich möchte auf jeden Fall so schnell wie möglich wieder arbeiten und schaue auch den ganzen Tag nach Stellen und bewerbe mich auf Alles was ansatzweise in Frage kommt.
Allerdings konnte ich nirgendwo einen Gesetzestext finden, dass man sich nach 6 Monaten zwingend bundesweit vermitteln lassen muss. Es kann doch nicht sein, dass man gezwungen wird seine Heimat zu verlassen. Es geht doch hier um Menschen und keine Pakete die man quer durch Deutschland schicken kann. Obwohl ich ledig bin und keine Kinder habe, habe ich auch meine sozialen Bindungen.
Wie ist hier die Sachlage? Ist das Amt im Recht (bitte belegen) oder kann ich mich mit Erfolgsaussichten gegen bundesweite Vermittlung wehren?
Vielen Dank für Eure Antworten!
erstmal vorweg, beim Arbeitsamt betreut mich eine sehr nette Vermittlerin. Beim letzten Termin lief auch soweit alles gut, allerdings wurde mir gesagt, dass ich mich nach 6 Monaten Arbeitslosigkeit zwingend bundesweit vermitteln lassen muss, da mir sonst der Leistungsbezug komplett gestrichen würde. Ich lasse mich derzeit im Umkreis von max. 100km (Tagespendelbereich) vermitteln. Ich möchte auf jeden Fall so schnell wie möglich wieder arbeiten und schaue auch den ganzen Tag nach Stellen und bewerbe mich auf Alles was ansatzweise in Frage kommt.
Allerdings konnte ich nirgendwo einen Gesetzestext finden, dass man sich nach 6 Monaten zwingend bundesweit vermitteln lassen muss. Es kann doch nicht sein, dass man gezwungen wird seine Heimat zu verlassen. Es geht doch hier um Menschen und keine Pakete die man quer durch Deutschland schicken kann. Obwohl ich ledig bin und keine Kinder habe, habe ich auch meine sozialen Bindungen.
Wie ist hier die Sachlage? Ist das Amt im Recht (bitte belegen) oder kann ich mich mit Erfolgsaussichten gegen bundesweite Vermittlung wehren?
Vielen Dank für Eure Antworten!