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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kindergeldantrag abgelehnt: Einspruch?


Amy-Talyn
09.09.2009, 22:55
Hallöchen,

ich wieder :) Habe das 21. Lebensjahr erreicht und bekomme seit April kein Kindergeld mehr. Habe mich nach Erhalt der Benachrichtigung darüber, sofort bei der Berufsberatung gemeldet und um einen Beratungstermin gebeten: 26.06.2009! An besagtem Tag hin.. besprochen.. Status: Ratsuchend. Erneuten Termin abgewartet, hatte ich ca nen Monat später... dann hiess es, ich solle mir bei der FamKasse einen Antrag abholen, ausfüllen und bei meiner persönlichen Beraterin abgeben, damit diese hinten die eine Rückseite ausfüllen kann...danach weiterreichen lassen, oder selber abgeben. Habe es mit Bitte um Weiterleitung zur FamKasse eingereicht! Und eine Woche später habe ich eine Kindergeldablehnung im Briefkasten?! Ich sei nicht berechtigt? :confused::wut: Was zur Hölle soll der Mist?

Nun zu meiner Frage: wie lege ich Widerspruch ein? Einfach schreiben, dass ich Widerspruch einlege, da alle Voraussetzungen gegeben sind? Und ich habe am 4.9. eine BvB angefangen, bei dem ich Kindergeldberechtigt bin. Habe eine Bescheinigung bekommen, die ich einreichen werde. Kann ich von April an eine Rückerstattung beantragen, oder geht das nicht? Blicke da nicht so ganz durch! Brauche das Geld dringend, denn ich führe einen eigenen Haushalt und das Geld fehlt vorn und hinten!

Danke!!

wodchuk
11.09.2009, 07:25
Ein Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Ablehnungsbescheides erfolgen.

Status: Ratsuchend.
dann hiess es, ich solle mir bei der FamKasse einen Antrag abholen, ausfüllen und bei meiner persönlichen Beraterin abgeben, damit diese hinten die eine Rückseite ausfüllen kann...danach weiterreichen lassen

Du weißt also nicht, was die Agentur für Arbeit bescheinigt hat. Was es auch war, offensichtlich reicht das nicht aus, um den Tatbestand des § 32 Abs. 4 Nr. 2c EStG zu erfüllen.

Ratsuchend ist nicht gleich ausbildungsplatzsuchend.

Einfach schreiben, dass ich Widerspruch einlege, da alle Voraussetzungen gegeben sind?

Das vorliegen der Voraussetzungen musst du schon nachweisen. Reich der Familienkasse Kopien der Absagen oder anderer Schreiben der Ausbildungsbetriebe ein. Über die Berufsberatung der Agentur für Arbeit kommst du hier nicht weiter.

Und ich habe am 4.9. eine BvB angefangen, bei dem ich Kindergeldberechtigt bin.

Dann besteht zumindest ab September Anspruch auf Kindergeld. Falls du BAB bekommst, auch diesen Bescheid einreichen.

Kann ich von April an eine Rückerstattung beantragen, oder geht das nicht?

Da du kein Kindergeld bekommen hast, musst du auch nicht zurückzahlen. :razz:

Eine Nachzahlung von der Familienkasse kannst du unter zwei voraussetzungen bekommen:
1. Der Ablehnungsbescheid ist noch nicht bestandskräftig. Wenn ich deine zeitliche Schilderung richtig verstehe erging der Bescheid bereits Anfang August, könnte also knapp werden.
2. Du kannst Nachweisen ausbildungsplatzsuchend gewesen zu sein. Wie bereits erwähnt, würde ich nicht auf die Bescheinigung der Berufsberatung bauen, reich lieber eigene Bemühungen ein.