Franzi1
10.09.2009, 19:41
Hallo zusammen,
ich werde bald 20 und stehe zur Zeit in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis für sechs Monate, das wahrscheinlich verlängert wird.
Nun würde ich allmählich gerne ausziehen. Was passiert aber, wenn mein Vertrag doch nicht verlängert wird und ich bereits in einer eigenen Wohnung bin? Habe ich dann Anspruch auf AlgII um meine Wohnung zu bezahlen? Von einem Freund weiß ich, dass er AlgI bezieht und vom AlgII seine Wohnung bezahlt wird. Aber er ist auch schon 26 Jahre alt.
Ich habe gehört, dass man wieder zurück zu den Eltern muss, wenn man noch unter 25 ist. Würde gerne vorher wissen, ob ich einen Anspruch hätte, nicht dass ich ausziehe, alles einrichte und dann wieder packen kann.
Hoffe, jemand kann mir weiterhelfen.
LG Franzi
ich werde bald 20 und stehe zur Zeit in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis für sechs Monate, das wahrscheinlich verlängert wird.
Nun würde ich allmählich gerne ausziehen. Was passiert aber, wenn mein Vertrag doch nicht verlängert wird und ich bereits in einer eigenen Wohnung bin? Habe ich dann Anspruch auf AlgII um meine Wohnung zu bezahlen? Von einem Freund weiß ich, dass er AlgI bezieht und vom AlgII seine Wohnung bezahlt wird. Aber er ist auch schon 26 Jahre alt.
Ich habe gehört, dass man wieder zurück zu den Eltern muss, wenn man noch unter 25 ist. Würde gerne vorher wissen, ob ich einen Anspruch hätte, nicht dass ich ausziehe, alles einrichte und dann wieder packen kann.
Hoffe, jemand kann mir weiterhelfen.
LG Franzi