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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitslos,dann Umschulung,Krank geschrieben???


Hubert
13.08.2005, 09:53
Hallo, hab ne Frage wie ist das

Bevor ich eine Umschulung angefangen habe war ich Arbeitslos,habe Arbeitsosenhilfe bekommen,danach hab iche ne Umschulung angefangen.

Diese dauerte nur 5 Monate, da ich es abbrechen musste wegen Krankheit,seit her (also direkt nach und auch schon während die Umschulung noch gelaufen ist war ich Krank geschrieben)bin es jezt immer noch,

Wie ist es jezt wenn ich mich jezt Arbeitslos melde, wird mir das Angerechnet bekomm ich da noch Arbeitslosen Geld 1, oder Arbeitslosengeld 2

Gruss Hubert

StephanK
13.08.2005, 10:03
:welcome: Hubert,
ich nehme an, dass Du mit Umschulung eine Weiterbildungsmaßnahme (das ist der offizielle Begriff) meinst, die von der Arbeitsagentur bezahlt wurde (und nicht von der Berufsgenossenschaft).

Da Du schon vor Beginn dieser Maßnahme Arbeitslosenhilfe bezogen hast, bist Du jetzt in jedem Fall ein Kandidat für Arbeitslosengeld II.

Am besten informierst Du Dich vor Antragstellung hier bei Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php).

Hubert
13.08.2005, 12:57
Hallo, danke für die Antwort die Umschulungsmaßnahme war über die Landesversicherunsanstalt(LVA)bezahlt worden.

Macht das dann irgendeinen Unterschied???

Würd mich freuen über eine Antwort

Gruss Hubert

StephanK
13.08.2005, 13:15
die Umschulungsmaßnahme war über die Landesversicherunsanstalt(LVA)bezahlt worden.
Macht das dann irgendeinen Unterschied???Ja, macht es in mancher Hinsicht schon - jedenfalls ob es die Bundesagentur (ehemals -anstalt) für Arbeit war oder ein Rentenversicherungsträger (LVA, BfA) wie bei Dir. Im Augenblick ist das aber nicht sooo wichtig.
Wenn Du momentan noch arbeitsunfähig bist, sieht es mit allerdings auch mit Arbeitslosengeld II nicht gut aus, denn dafür musst Du eben auch in gesundheitlicher Hinsicht erwerbsfähig sein.
Trotzdem solltest Du, wenn andere Leistungen auslaufen oder schon ausgelaufen sind, ALG II beantragen. Du wirst vielleicht damit rechnen müssen, dass die Frage Deiner Erwerbsfähigkeit aufgeworfen wird und es könnte sein, dass Du weitere Untersuchungen (vermutlich hast Du schon genügend hinter Dir... :cry: ) über Dich ergehen lassen musst. Das macht aber keinen Unterschied, was die Höhe der Geldleistungen angeht, mit denen Du rechnen kannst.

Hubert
13.08.2005, 16:33
Danke!!!!!