PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anmeldebogen ARGE Daten vom EHEMANN?


koechin
06.10.2006, 11:29
Hallo zusammen,

mir flatterte ein Anmeldebogen der ARGE ins Haus.
Darin steht, ich solle die Daten von meinem EHEMANN, der ja zu meiner Bedarfsgemeinschaft gehört, ausfüllen und bei der ARGE abgeben, sofern mein Antrag auf ALG II zur Bewilligung führt.

1. Ich habe keinen Ehemann, denn ich bin geschieden. :(

2. Seit 3 Monaten wohne ich mit einem neuen 'Freund' zusammen.
Der ist (glücklicherweise ?) nicht arbeitslos, hat also mit der ARGE bisher nichts zu tun gehabt. :?
Man hat uns jedoch gleich als 'eheähnliche Gemeinschaft' behandelt, sein Einkommen angerechnet und mir +2 Kiddys deshalb die Leistung gestrichen. Weil wir damit nicht einverstanden sind und uns doch wenigstens 1 Jahr Zusammenwohnen gestattet sein sollte, legten wir Widerspruch ein. Momentan liegt der Fall beim Sozialgericht. ...ein offenes Verfahren also.
:geist:

Meine Frage: Muß dieser Anmeldebogen (persönliche Daten, Schulbildung, Beschäftigungsverhältnisse/Kündigung) von meinem nichtEHEMANN ausgefüllt werden?

Mit freundl. Gruß
koechin

Die Ägypter
06.10.2006, 12:09
Also ich für mich würde es verneinen, schon deshalb, weil es sich eben nicht um deinen Ehemann handelt und... weil es in ein offenes Verfahren eingreift.

Am Besten du setzt ein Schreiben auf, in dem du das sinngemäß so wiedergibst, machst dir Kopien dieses "Anmeldebogens" und sendest Schreiben sowohl an ArGe und eine Kopie davon mit einem Exemplar des Anmeldebogens an das Sozialgericht....

Sinngemäß:

Ihrer Anforderung vom (Datum) den anliegenden Anmeldebogen auszufüllen, kann ich nicht nachkommen, da es sich nicht um meinen Ehemann handelt und wir - wie Ihnen bekanntgegeben wurde - nicht in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Demzufolge ist Herr XXXXX auch nicht Anwärter oder Nutznießer eines etwaigen Leistungsbezuges und somit auch nicht verpflichtet etwaigen Mitwirkungspflichten nach § 60 ff SGB I nachzukommen. Ich bitte um freundliche Kenntnisnahme und weise darauf hin, dass ich eine Kopie dieses Schreibens nebst Kopie Ihres Anmeldebogens an das für diesen Fall mittlerweile zuständige Sozialgericht übersende.

Mit freundlichen Grüßen


Anlage:


Versand an die ArGe natürlich per Einschreiben/RS oder aber persönliche Abgabe gegen Empfangsbeleg auf identischer Kopie!


Aber... das ist meine Meinung - warte noch andere Statements dazu ab, bitte.

koechin
06.10.2006, 18:47
Vielen Dank für Deinen Rat und den Hinweis, evtl. gleich eine Kopie mit ans Sozialgericht zu senden. Daran hab ich in meiner Verwirrung nicht gedacht.

Ich werde auch etwas warten, vielleicht gibts doch noch weitere Wortmeldungen.

Einen schönen Abend u. angenehmes WE Euch allen!

Bis denne, die koechin

Upsala
06.10.2006, 19:35
Servus Koechin!

Solange du uns und der ARGE nicht einen Ehemann verheimlichst, würde ich Kristins Vorschlag folgen.
Ohne Ehemann kann da eigentlich nix schiefgehen.:mymind:

koechin
12.10.2006, 22:03
Guten Abend zusammen!

Ich hab mich an Eure Ratschläge gehalten und nen 3-Zeiler an die ARGE und den Anwalt geschickt.
Bei der ARGE war ich persönlich..., vorgeladen zur Antragsabgabe ALG II (neuer Versuch), und:
Das haut dem Faß doch gleich wieder den Boden raus! :-x

nochmal kurze Vorgeschichte:
- laufendes Gerichtsverfahren wegen Annahme eheähnliche Gemeinschaft seit Zusammenzug mit Freund 06/06
- neuer Antrag ALG II im August wegen Ende meiner befristeten Tätigkeit

Ich wurde im Vorfeld schon tel. u. persönlich darauf hingewiesen, daß zu meinem Antrag auch die vollständigen Angaben des Herrn XYZ vorzulegen sind, sonst wird der Antrag nicht entgegengenommen.
Hatte also seine u. meine Unterlagen dabei (dachte ich wenigstens).

Um dem SB etwas Wind aus den Segeln zu nehmen, verwies ich auf die mir angedrohte Mitwirkungspflicht. Außerdem verlangte ich einen schwarzen Stift zum Streichen seiner Angaben, falls mir die Abgabe der GEMEINSAMEN Unterlagen wieder als 'Beweis für eine eheänliche Gemeinschaft' ausgelegt wird....

Lange Rede - kurzer Sinn:
Mein Antrag wurde nicht angenommen, weil mein 'Freund' Herr XYZ auf irgendeiner dieser 10000 Seiten einmal 'siehe Anlage' hingeschrieben hat (natürlich mit dazugehörender Kopie der Anlage).
:patsch:
"Das ist nicht eindeutig", hieß es und "Da könnten ja noch mehr Kopien od. Auszüge dazugehören".
Man hat mir diesen ganzen Papierkram wieder mitgegeben: Klärung bis zum 16.10.06!

Man hat meine (vollständigen) Angaben nicht entgegengenommen, weil seine Angaben in 1 Punkt nicht eindeutig schienen!

Sagt mal, das darf doch alles nicht wahr sein!!! :kotz:

Nun hab ich aber genug gewettert... Wie heißts immer so schön:
Wir halten durch (bis morgen früh und singen...)
Sorry, ich meinte natürlich Neuer Tag - neues Glück!

Ciao, bis die Tage
Eure Koechin

Die Ägypter
12.10.2006, 22:08
Hallo Koechin,

Ich wurde im Vorfeld schon tel. u. persönlich darauf hingewiesen, daß zu meinem Antrag auch die vollständigen Angaben des Herrn XYZ vorzulegen sind, sonst wird der Antrag nicht entgegengenommen.
Hatte also seine u. meine Unterlagen dabei (dachte ich wenigstens).

Um dem SB etwas Wind aus den Segeln zu nehmen, verwies ich auf die mir angedrohte Mitwirkungspflicht. Außerdem verlangte ich einen schwarzen Stift zum Streichen seiner Angaben, falls mir die Abgabe der GEMEINSAMEN Unterlagen wieder als 'Beweis für eine eheänliche Gemeinschaft' ausgelegt wird....

= warum diese Vorgehensweise deinerseits?

+ warum nur ein Dreizeiler und nicht meine Vorlage? - Aber ok... Vorschlag: sende deinen Antrag inkl. aller Anlagen (als Kopie) per Einschreiben/RS!

Sie dürfen die Antragsannahme nicht verweigern!!!

Seebarsch
12.10.2006, 22:18
Hallo,
entweder bin ich jetzt schon etwas müde, oder da versucht jemand ein ganz linkes Ding abzuziehen.
Noch mal vom Ablauf:
1. Antrag noch in der Mühle wegen Sozialgericht
2. Neuer Antrag nach Arbeitsaufnahme wird nicht angenommen wegen dieses Quatsches ?

Erst einmal vermute ich, dass man Dich dazu bewegen will, den Anmeldebogen für deinen Freund auszufüllen, um dann später die "Gemeinschaft" beweisen zu können.
Das mit dem nicht annehmen des Antrages ist Quatsch.
Der muss angenommen werden. Wenn etwas fehlt oder unvollständig ist, hat man das Dir schriftlich und präzise mitzuteilen.

Aus grosser Vorsicht würde ich Dir raten, die weitere Antragstellung und das weitere Verfahren über den von Dir beauftragten Rechtsanwalt laufen zu lassen !
Zumindest solltest Du vorher Rücksprache mit dem Anwalt halten !
Alternativ könntest Du auch Deine Unterlagen nachweisbar (Einschreiben) an die ARGE schicken !
Das beschleunigt zwar nicht die Bearbeitung, zwingt die ARGE aber schriftlich und damit nachweisbar zu reagieren !

Hier kann ich nur sagen:
"Holzauge sei wachsam!"
:-x

koechin
13.10.2006, 09:32
Moin, moin!

Ihr seid aber auch fix mit den Antworten...

Sorry, das mit dem 3-Zeiler war nur eine Abkürzung meinerseits hier im Forum. Natürlich hab ich Deinen Formulierungen als Vorlage verwendet, Nefertari.

Und die Vorgehensweise hab ich mir nicht ausgesucht! :sad:

In unserer ARGE gilt folgendes:
Neuanträge ALG II müssen persönlich abgegeben werden. Dazu bekommt man einen Termin mitgeteilt.
Folgeanträge oder Änderungsmitteilungen darf man in den ARGE-Hausbriefkasten geben, od. per Post.

Mein Widerspruch 'eheänliche Gemeinschaft' zur vorangegangenen Antragstellung wurde abgelehnt (laufendes Gerichtsverfahren), deshalb und trotzdem legt die ARGE dies weiterhin zugrunde.

Was bedeutet: Mein Antrag allein wurde nicht angenommen! Punkt. Auch wenn Ihr mir sagt 'Das dürfen die nicht', es interessiert die ARGE hier nicht! Genauso wenig wie aktuelle Gerichtsurteile!
Da kriegt man nur gesagt. "Einzelfallentscheidung... für uns nicht relevant...Dann müssen Sie klagen..."
Mein Antrag + seinen Unterlagen wurde wegen Unklarheiten nicht angenommen!
Ich wurde zu einen neuen persönlichen Vorsprachetermin am kommenden Montag geladen.

Welchen Gesetzestext soll ich dem Bearbeiter denn unter die Nase halten, damit er meinen Antrag annehmen muß?

Worauf soll ich mich berufen, wenn die Unterlagen meines Freundes eindeutig und konktet aufgrund Mitwirkungspflicht § sowieso gefordert werden?

Der Antrag ist immer noch bei mir, bis die ARGE meint, er ist vollständig! Und das entscheidet der ARGE-SB, (jedenfalls hier) bei persönlicher Anwesenheit!

Bis denne
koechin

Seebarsch
13.10.2006, 14:09
Schlag sie mit Ihren eigenen Waffen !
Nach § 17 SGB I ist der Zugang zu Sozialleitungen so einfach wie möglich zu gestalten.
http://db03.bmgs.de/Gesetze/gesetze.htm

Wenn sich die ARGE weiterhin weigert, kann man auch einmal über § 16 SGB I nachdenken!
1) Anträge auf Sozialleistungen sind beim zuständigen Leistungsträger zu stellen. Sie werden auch von allen anderen Leistungsträgern, von allen Gemeinden und bei Personen, die sich im Ausland aufhalten, auch von den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland entgegengenommen.

§ 12
Leistungsträger
Zuständig für die Sozialleistungen sind die in den §§ 18 bis 29 (http://db03.bmgs.de/Gesetze/sgb01x18.htm) genannten Körperschaften, Anstalten und Behörden (Leistungsträger). Die Abgrenzung ihrer Zuständigkeit ergibt sich aus den besonderen Teilen dieses Gesetzbuchs


Geb den Antrag doch bei Krankenkasse unter Hinweis auf den § ab !

Dann hast Du alle Fristen eingehalten und die Arge kann garnichts!

koechin
13.10.2006, 16:45
Hi Seebarsch,

mit dem 'linken Ding abziehen' hast Du vollkommen recht.

Ich hab mir eben die angegebenen Paragraphen angesehen... die lassen den ARGEn ja leider wieder genug Auslegungsspielraum!

Aber wir werden das Beste daraus machen. Ich bin dank Euch jedenfalls gut motiviert und gehe mit Begleitung (Zeuge) zum nächsten Termin.
Rücksprache mit dem Anwalt hab ich selbstverständlich noch vor Antragstellung genommen. Der empfiehlt, ich soll freundlich auf das laufende Verfahren u. entsprechende Klageschrift verweisen (schriftl.) und die Abgabe meines Antrages und der verlangten Unterlagen von Herrn XYZ ausdrücklich mit der geforderten sozialrechtlichen Mitwirkunspflicht begründen.

Wir werden sehen, ob's was nutzt. (man ist ja bekanntlich erst hinterher schlauer)
Werd's Euch auf jedenfall mitteilen, kann sich ja nur um paar Wooooochen handeln.

Schönes WE und bis dahin 'Holzauge sei wachsam'
Ciao, die Koechin