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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : EGV trotz beschäftigung


snoopdog1971
12.09.2009, 18:15
Hallo,

ich bin ca. seit 2 Jahren bei einer Firma beschäftigt. Ich bin alleinerziehende Mutter von 2 Kinder und habe, da ich wenig Einkommen habe noch zusätzlich Sozialgeld / ALG2 beantragt. Es gab aber bisher keine Probleme mit der ARGE ich habe meine Unterlagen immer vorgelegt habe Zusatzeinkommen usw. angegeben also bin immer mit meinen Plichten nachgekommen.

Heute bekomme ich eine EGV von meiner Sachbearbeiterin datiert vom 09.09.09 Poststempel vom 11.09.09 . Diese sollte ich am Montag den 14.09.09 unterschrieben wieder vorlegen.

Hier steht unteranderem, wenn ich Krank bin soll ich mich gleich bei der ARGE Krankmelden auch wenn ich wieder nach der Krankheit arbeitsfähig bin soll ich mich gesund melden. Ortsabwesenheit nur 21 Tage aber das nur mit Zustimmung des Sachbearbeiters. Zudem sollte ich per Post immer erreichbar sein und auch kurzfristig an Werktagen bei der ARGE vorsprechen können. Zudem bin ich verpflichtet alle Möglichkeiten zu nutzen den eigenen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten und an Maßnahmen zur Eingliederung mitzuwirken und bin zur Teilnahme verplfichet an Maßnahmen zur Eingliederung teilzunehmen.

Soll ich das Unterschreiben, ich denke NEIN. Oder ?
Ich bin beschäftigt.
Soll ich dagegen was unternehmen.
Bitte um Hilfe

Danke

Gruß

Helga40
12.09.2009, 18:25
Rechtlich gesehen ist die Forderung korrekt. Gem. § 2 SGB II musst du alles in deinen Kräften Stehende tun, um ALG 2 zu mindern oder zu beenden. Das heißt, dass du ggf. auch eine besser bezahlte Arbeit suchen musst. Dies wird auch nochmal in § 10 SGB II bekräftigt, wo steht, dass Arbeit nicht nur deshalb nicht zumutbar ist, wenn sie mit der Aufgabe einer bestehenden Arbeit verbunden ist.

Was aber falsch ist, ist, dass man dir die EV per Post zusendet und einfach kommentarlos von dir die Unterschrift erwartet. Die EV soll einen Vertrag auf gleicher Augenhöhe darstellen, wie soll diese Augenhöhe gewahrt sein, wenn man dir überhaupt kein Mitspracherecht bei dem Vertrag gegeben hat? Das ist schlichtweg eine Frechheit.

Ruf Montag bitte im Servicecenter an. Man soll deinem Vermittler mitteilen, dass du die EV erhalten hast, das du dazu aber noch Fragen hast und daher erst evtl. unterschreiben wirst, wenn ein persönliches Gespräch erfolgte. Da du in Arbeit stehst, gib bitte an, zu welchen Zeiten du einen Termin wahrnehmen kannst.

Helga.