snoopdog1971
12.09.2009, 18:15
Hallo,
ich bin ca. seit 2 Jahren bei einer Firma beschäftigt. Ich bin alleinerziehende Mutter von 2 Kinder und habe, da ich wenig Einkommen habe noch zusätzlich Sozialgeld / ALG2 beantragt. Es gab aber bisher keine Probleme mit der ARGE ich habe meine Unterlagen immer vorgelegt habe Zusatzeinkommen usw. angegeben also bin immer mit meinen Plichten nachgekommen.
Heute bekomme ich eine EGV von meiner Sachbearbeiterin datiert vom 09.09.09 Poststempel vom 11.09.09 . Diese sollte ich am Montag den 14.09.09 unterschrieben wieder vorlegen.
Hier steht unteranderem, wenn ich Krank bin soll ich mich gleich bei der ARGE Krankmelden auch wenn ich wieder nach der Krankheit arbeitsfähig bin soll ich mich gesund melden. Ortsabwesenheit nur 21 Tage aber das nur mit Zustimmung des Sachbearbeiters. Zudem sollte ich per Post immer erreichbar sein und auch kurzfristig an Werktagen bei der ARGE vorsprechen können. Zudem bin ich verpflichtet alle Möglichkeiten zu nutzen den eigenen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten und an Maßnahmen zur Eingliederung mitzuwirken und bin zur Teilnahme verplfichet an Maßnahmen zur Eingliederung teilzunehmen.
Soll ich das Unterschreiben, ich denke NEIN. Oder ?
Ich bin beschäftigt.
Soll ich dagegen was unternehmen.
Bitte um Hilfe
Danke
Gruß
ich bin ca. seit 2 Jahren bei einer Firma beschäftigt. Ich bin alleinerziehende Mutter von 2 Kinder und habe, da ich wenig Einkommen habe noch zusätzlich Sozialgeld / ALG2 beantragt. Es gab aber bisher keine Probleme mit der ARGE ich habe meine Unterlagen immer vorgelegt habe Zusatzeinkommen usw. angegeben also bin immer mit meinen Plichten nachgekommen.
Heute bekomme ich eine EGV von meiner Sachbearbeiterin datiert vom 09.09.09 Poststempel vom 11.09.09 . Diese sollte ich am Montag den 14.09.09 unterschrieben wieder vorlegen.
Hier steht unteranderem, wenn ich Krank bin soll ich mich gleich bei der ARGE Krankmelden auch wenn ich wieder nach der Krankheit arbeitsfähig bin soll ich mich gesund melden. Ortsabwesenheit nur 21 Tage aber das nur mit Zustimmung des Sachbearbeiters. Zudem sollte ich per Post immer erreichbar sein und auch kurzfristig an Werktagen bei der ARGE vorsprechen können. Zudem bin ich verpflichtet alle Möglichkeiten zu nutzen den eigenen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten und an Maßnahmen zur Eingliederung mitzuwirken und bin zur Teilnahme verplfichet an Maßnahmen zur Eingliederung teilzunehmen.
Soll ich das Unterschreiben, ich denke NEIN. Oder ?
Ich bin beschäftigt.
Soll ich dagegen was unternehmen.
Bitte um Hilfe
Danke
Gruß