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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : was genau heisst: "...trotzt Belehrung......."?


algneuling
13.09.2009, 09:13
Hallo zusammen!

Bin neu hier. habe jetzt viel gelesen, aber meinen fall finde ich leider nicht.bzw. die antworten, die ich suche.....
Ich hoffe ihr habt tipps für mich, denn es EILT!
Warum es eilt? Weil mein alg1=meine privaten fixkosten=existenzägste :-(

also ich fange mal an:
ich habe am 28.07. einen "vermittlungsvorschlag" bekommen.
es war ein ausdruck, wie ich ihn zu hause auch hätte machen können.wenn ich auf www.arbeits.......de (http://www.arbeits.......de) gehe. (keine rechtsbelehrung)

vor kurzem erhalte ich ein brief vom aa: sperrung! weil ich mich nicht auf die stelle beworben habe.
Kurz: ich habe dort angerufen und meine Bewerbung ist dort nie angekommen. ich habe sie aber am 3.8. losgeschickt. das weiss ich zu 100%!habe das auch in der stellungnahme geschrieben. habe aber auch geschrieben, dass ich von den rechtlichen folgen nicht informiert wurde.
habe den ausdruck angehängt.
gestern post vom aa: dass ich sage, das die bewerbung nicht dort angekommen ist, zählt nicht als ausrede. SPERRUNG! 3 wochen. :-((

Ich lese hier immer, dass ein vermittlungsvorschlag mit rechtsbelerung sein muss, um bindend zu sein.
was zählt hier als rechtsbelehrung???
hätte ich gewusst, dass ich mich dort bewerben MUSS, hätte ich das sicher getan. doch ich hielt andere firmen für interessanter.(was sich für mich gelohnt hat...)
zählt so ein "billiger" ausdruck bindend?
wo kann ich mir rechtl. beistand holen? muss ich das? wer zahlt den??

Oh man, sorry viel all diese fragen.... :-(
DANKE schon mal!

Pharao
13.09.2009, 18:18
ich habe am 28.07. einen "vermittlungsvorschlag" bekommen.
es war ein ausdruck, wie ich ihn zu hause auch hätte machen können.wenn ich auf www.arbeits.......de (http://www.arbeits.......de) gehe. (keine rechtsbelehrung)

was zählt hier als rechtsbelehrung???

zählt so ein "billiger" ausdruck bindend?


Hi,

eine Rechtsbelehrung muß am Vermittlungsvorschlag des A-Amtes dabei gewesen sein, sonst könnte keine Sperre eintreten. Diese kann auch im kleingedrucken auf der Rückseite des Briefes stehen !

In dieser Belehrung muß drinnen stehen, was passiert "wenn".

Wenn du dagegen jetzt Vorgehen möchtest, dann achte auf die Zeit bis wann du den Widerspruch einreichen kannst. Mehr als das er abgelehnt wird, kann nicht passieren. Zudem Widerspruch reichst du eine Fotokopie des Anschreibens (Bewerbung) die du an diese Firma geschickt hast mitein.


Beratung kannst du auch noch hier finden : DRÜCK MICH (http://www.my-sozialberatung.de/adressen)

stummelbeinchen
13.09.2009, 18:19
Hallo,

Hallo zusammen!

Bin neu hier. habe jetzt viel gelesen, aber meinen fall finde ich leider nicht.bzw. die antworten, die ich suche.....
Ich hoffe ihr habt tipps für mich, denn es EILT!
Warum es eilt? Weil mein alg1=meine privaten fixkosten=existenzägste :-(

also ich fange mal an:
ich habe am 28.07. einen "vermittlungsvorschlag" bekommen.
es war ein ausdruck, wie ich ihn zu hause auch hätte machen können.wenn ich auf www.arbeits.......de (http://www.arbeits.......de) gehe. (keine rechtsbelehrung)

Wenn keine Rechtsfolgebelehrung dabei war, dann ist die Sperrzeit nicht rechtens. Geh sofort in den Widerspruch (dazu brauchst Du keinen Rechtsbeistand).

Kurz: ich habe dort angerufen und meine Bewerbung ist dort nie angekommen. ich habe sie aber am 3.8. losgeschickt. das weiss ich zu 100%!habe das auch in der stellungnahme geschrieben. ...

hätte ich gewusst, dass ich mich dort bewerben MUSS, hätte ich das sicher getan. doch ich hielt andere firmen für interessanter.(was sich für mich gelohnt hat...)


Na was denn nun?

Ich bin es nicht
13.09.2009, 18:29
hätte ich gewusst, dass ich mich dort bewerben MUSS, hätte ich das sicher getan. doch ich hielt andere firmen für interessanter.(was sich für mich gelohnt hat...)

das sollte die Stellungnahme werden ( Begründung als Beispiel angeführt )

algneuling
13.09.2009, 19:55
...das meinte ich fiktiv......wäre ich darauf extra hingewiesen worden.....