algneuling
13.09.2009, 09:13
Hallo zusammen!
Bin neu hier. habe jetzt viel gelesen, aber meinen fall finde ich leider nicht.bzw. die antworten, die ich suche.....
Ich hoffe ihr habt tipps für mich, denn es EILT!
Warum es eilt? Weil mein alg1=meine privaten fixkosten=existenzägste :-(
also ich fange mal an:
ich habe am 28.07. einen "vermittlungsvorschlag" bekommen.
es war ein ausdruck, wie ich ihn zu hause auch hätte machen können.wenn ich auf www.arbeits.......de (http://www.arbeits.......de) gehe. (keine rechtsbelehrung)
vor kurzem erhalte ich ein brief vom aa: sperrung! weil ich mich nicht auf die stelle beworben habe.
Kurz: ich habe dort angerufen und meine Bewerbung ist dort nie angekommen. ich habe sie aber am 3.8. losgeschickt. das weiss ich zu 100%!habe das auch in der stellungnahme geschrieben. habe aber auch geschrieben, dass ich von den rechtlichen folgen nicht informiert wurde.
habe den ausdruck angehängt.
gestern post vom aa: dass ich sage, das die bewerbung nicht dort angekommen ist, zählt nicht als ausrede. SPERRUNG! 3 wochen. :-((
Ich lese hier immer, dass ein vermittlungsvorschlag mit rechtsbelerung sein muss, um bindend zu sein.
was zählt hier als rechtsbelehrung???
hätte ich gewusst, dass ich mich dort bewerben MUSS, hätte ich das sicher getan. doch ich hielt andere firmen für interessanter.(was sich für mich gelohnt hat...)
zählt so ein "billiger" ausdruck bindend?
wo kann ich mir rechtl. beistand holen? muss ich das? wer zahlt den??
Oh man, sorry viel all diese fragen.... :-(
DANKE schon mal!
Bin neu hier. habe jetzt viel gelesen, aber meinen fall finde ich leider nicht.bzw. die antworten, die ich suche.....
Ich hoffe ihr habt tipps für mich, denn es EILT!
Warum es eilt? Weil mein alg1=meine privaten fixkosten=existenzägste :-(
also ich fange mal an:
ich habe am 28.07. einen "vermittlungsvorschlag" bekommen.
es war ein ausdruck, wie ich ihn zu hause auch hätte machen können.wenn ich auf www.arbeits.......de (http://www.arbeits.......de) gehe. (keine rechtsbelehrung)
vor kurzem erhalte ich ein brief vom aa: sperrung! weil ich mich nicht auf die stelle beworben habe.
Kurz: ich habe dort angerufen und meine Bewerbung ist dort nie angekommen. ich habe sie aber am 3.8. losgeschickt. das weiss ich zu 100%!habe das auch in der stellungnahme geschrieben. habe aber auch geschrieben, dass ich von den rechtlichen folgen nicht informiert wurde.
habe den ausdruck angehängt.
gestern post vom aa: dass ich sage, das die bewerbung nicht dort angekommen ist, zählt nicht als ausrede. SPERRUNG! 3 wochen. :-((
Ich lese hier immer, dass ein vermittlungsvorschlag mit rechtsbelerung sein muss, um bindend zu sein.
was zählt hier als rechtsbelehrung???
hätte ich gewusst, dass ich mich dort bewerben MUSS, hätte ich das sicher getan. doch ich hielt andere firmen für interessanter.(was sich für mich gelohnt hat...)
zählt so ein "billiger" ausdruck bindend?
wo kann ich mir rechtl. beistand holen? muss ich das? wer zahlt den??
Oh man, sorry viel all diese fragen.... :-(
DANKE schon mal!