StephanK
06.10.2006, 12:36
Gericht: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 26.09.06
Aktenzeichen: L 14 B 1378/05 AS PKH
Kernaussage: Es verstößt möglicherweise gegen das Grundgesetz, dass das SGB II Mehrleistungen an Behinderte wegen behinderungsbedingten Mehrbedarfs ausschließt bzw. sie nur erwerbstätigen Behinderten zubilligt.
Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/export.php?modul=esgb&id=59637&exportformat=HTM) des Beschlusses
Anmerkung: Es handelt sich dabei nicht um einen Beschluss in der eigentlichen Sache, sondern über die Gewährung von Prozesskostenhilfe. Allerdings hat das Gericht seine Bedenken gegen die bestehende Regelung recht deutlich formuliert. Im eigentlichen Verfahren wird zu entscheiden sein, ob diese Regelungen im SGB II möglicherweise verfassungswidrig sind :!:
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 26.09.06
Aktenzeichen: L 14 B 1378/05 AS PKH
Kernaussage: Es verstößt möglicherweise gegen das Grundgesetz, dass das SGB II Mehrleistungen an Behinderte wegen behinderungsbedingten Mehrbedarfs ausschließt bzw. sie nur erwerbstätigen Behinderten zubilligt.
Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/export.php?modul=esgb&id=59637&exportformat=HTM) des Beschlusses
Anmerkung: Es handelt sich dabei nicht um einen Beschluss in der eigentlichen Sache, sondern über die Gewährung von Prozesskostenhilfe. Allerdings hat das Gericht seine Bedenken gegen die bestehende Regelung recht deutlich formuliert. Im eigentlichen Verfahren wird zu entscheiden sein, ob diese Regelungen im SGB II möglicherweise verfassungswidrig sind :!: