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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG1 + Gründungszuschuss = ?


innersmile73
14.09.2009, 14:42
Hallo alle,

ich mache mich aus der Arbeitslosigkeit (ALG1) selbstständig und bin gerade dabei eine Rentabilitätsvorschau zu erstellen.

Beim Eintragen der Zahlen stellt sich mir jetzt die Frage ob ich das ALG1 + Gründungszuschuss auch dort aufführen (als Einnahme) muss oder eben nicht ??

Kann mir da evtl. jemand weiterhelfen ?

Liebe Dank
innersmile

Ich bin es nicht
14.09.2009, 15:42
hallo innersmile ..

Beim Eintragen der Zahlen stellt sich mir jetzt die Frage ob ich das ALG1 + Gründungszuschuss auch dort aufführen (als Einnahme) muss oder eben nicht ??

der Gründungszuschuss stellt keine gewerbliche Einnahnme dar , und muss somit nicht zwingend aufgeführt werden ..

jedoch ist es nur von Vorteil , diesen als Einnahme ( Geldeinnahme ) aufzuführen , da sich dieses ja positiv auf den Überbleib ( Gewinn ) auswirkt .. ( diese Einnahme deckt ja ein Teil deiner Ausgaben - wie z.B. Lebenshaltungskosten ) ..

in der Rentabilitätsvorschau ist ja auch noch das Feld / der Bereich " private Ausgaben " ..

und mit dem Gründungszuschuss deckst du diesen Bereich schon recht gut ab und benötigst dazu kein Anteil / Betrag / Summe aus deinem Geschäftsgewinn ..

ergo erhöht sich der Geschäftsgewinn ( da Privatausgaben nun ja durch den Gründungszuschuss weitestgehendst gedeckt werden können ) und somit ist das Unternehmen rentabler / Gewinnträchtiger ..

bitte bei der Einkommensteuererklärung darauf achten , das der Gründungszuschuss NICHT als Einnahme ( Geschäftseinnahme ) behandelt wird .. der Gründungszuschuss ist steuerfrei ..

innersmile73
14.09.2009, 18:00
Vielen Dank für Deine Antwort. Das hilft mir dann doch schon ein ganzes Stück weiter. Jetzt habe ich nur noch ein kleines Verständnissproblem.

Sprechen wir jetzt von ALG1+Gründungszuschuss oder
nur der Gründungszuschuss "alleine" ?


Ciao
inner

Seebarsch
14.09.2009, 18:11
Hallo innersmile,
:welcome:
Alg 1 und den Gründungszuschuss gibt es nicht gleichzeitig!
Mit der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit und der Gewährung des Gründungszuschusses endet der Anspruch auf Alg 1!
:?

innersmile73
14.09.2009, 19:06
Das war ein Verständnissproblem von mir - es heisst im Merkblatt:

für 9 Monate wird der Gründungszuschuss in der Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes + 300 Euro zur sozialen Absicherung gezahlt.
Also ist diese Summe dann der komplette Gründungszuschuss.

Ich glaub ich habs jetzt verstanden :-)