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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Werbungskosten


sille1982
17.09.2009, 11:12
Hallo,
folgende Situation:
Kindergeldberechtiger befindet sich in Ausbildung, wird im Oktober 18 Jahre. Bis September gibt es ohne Probleme Kindergeld, da er ja unter 18 Jahre alt ist. Ab Oktober wir das Einkommen berücksichtigt. Die Einkommensgrenze wird ja dementsprechend gekürzt (7680€:12= 640€, 640€x2= 1280€). Das heißt, er darf in den Monaten Nov. und Dez. den Grenzbetrag von 1280 Euro nicht überschreiten. Richtig, oder?
Die Werbungskosten werden auch anteilig pauschal berechnet- also in diesem Fall 153,33 € berücksichtigt.
Nun meine eigentliche Frage:
Wie werden den die erhöhten Werbungskosten berücksichtigt? Sind die Werbungskosten des ganzen Jahres maßgebend und diese werden auch wieder gewölfelt und dann auf die zwei Monate verteilt? Oder sind nur die Werbungskosten der Monate Nov und Dez. zu berücksichtigen?
Es wäre sehr nett, wenn mir das jemand beantworten könnte. Habe leider noch nichts dazu gefunden.
Tausend Dank!!

wodchuk
18.09.2009, 19:08
Werbungskosten über dem Pauschbetrag sind nach dem Verhältnis der Brutto-Einnahmen auf die Zeiten innerhalb und außerhalb des Anspruchszeitraums (hier November und Dezember) aufzuteilen.

Fließt eine Sonderzuwendung (z. B. Weihnachtsgeld) während der Berufsausbildung zu, entfällt sie aufgrund wirtschaftlicher Zurechnung gleichmäßig auf alle Ausbildungsmonate in dem betreffenden Kalenderjahr.

sille1982
23.09.2009, 08:36
Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Leider habe ich das noch nicht ganz verstanden, ob jetzt nur die Werbungskosten für die Monate Nov. und Dez. berücksichtigt werden oder die Werbungskosten des ganzen Jahres und diese dann durch 12 geteilt werden, multipliziert mit 2 Monaten?!?

wodchuk
23.09.2009, 16:56
ob jetzt nur die Werbungskosten für die Monate Nov. und Dez. berücksichtigt werden oder die Werbungskosten des ganzen Jahres und diese dann durch 12 geteilt werden, multipliziert mit 2 Monaten?!?

Weder noch.

Werbungskosten über dem Pauschbetrag sind nach dem Verhältnis der Brutto-Einnahmen auf die Zeiten innerhalb (November und Dezember) und außerhalb (Januar bis Oktober) des Anspruchszeitraums aufzuteilen.

ela1953
21.10.2009, 21:36
Diese 7680 Euro sind ja der Nettoverdienst, den du nach Abzug aller Werbungskosten haben darfst.

Dein Bruttoverdienst darf ja drüber liegen, denn von deinem Brutto werden erst mal die Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen (KV, RV, AV, PV) und eine Werbungskostenpauschale (wie hoch die ist, weiß ich jetzt nicht)

Du kannst aber alle anderen Werbungskosten wie hohe Fahrtkosten, Fachliteratur u.v.m. zusätzlich absetzen und damit dein Einkommen mindern.

Meine Älteste, die für den gehobenen Dienst im ÖD ausgebildet wurde lag brutto beträchtlich über dem Wert.

Aber durch die hohen Absetzungen kam sie drunter und bekam das Kindergeld.

Es fielen hohe Fahrtkosten an zum Studienort und zu den Wohnorten der Kollegen zwecks Arbeitsgruppen. Daneben die Schulbücher. Es wurden bei ihr auch der PC und sogar die Gebühr für die Stadtbücherei berücksichtigt.