sille1982
17.09.2009, 11:12
Hallo,
folgende Situation:
Kindergeldberechtiger befindet sich in Ausbildung, wird im Oktober 18 Jahre. Bis September gibt es ohne Probleme Kindergeld, da er ja unter 18 Jahre alt ist. Ab Oktober wir das Einkommen berücksichtigt. Die Einkommensgrenze wird ja dementsprechend gekürzt (7680€:12= 640€, 640€x2= 1280€). Das heißt, er darf in den Monaten Nov. und Dez. den Grenzbetrag von 1280 Euro nicht überschreiten. Richtig, oder?
Die Werbungskosten werden auch anteilig pauschal berechnet- also in diesem Fall 153,33 € berücksichtigt.
Nun meine eigentliche Frage:
Wie werden den die erhöhten Werbungskosten berücksichtigt? Sind die Werbungskosten des ganzen Jahres maßgebend und diese werden auch wieder gewölfelt und dann auf die zwei Monate verteilt? Oder sind nur die Werbungskosten der Monate Nov und Dez. zu berücksichtigen?
Es wäre sehr nett, wenn mir das jemand beantworten könnte. Habe leider noch nichts dazu gefunden.
Tausend Dank!!
folgende Situation:
Kindergeldberechtiger befindet sich in Ausbildung, wird im Oktober 18 Jahre. Bis September gibt es ohne Probleme Kindergeld, da er ja unter 18 Jahre alt ist. Ab Oktober wir das Einkommen berücksichtigt. Die Einkommensgrenze wird ja dementsprechend gekürzt (7680€:12= 640€, 640€x2= 1280€). Das heißt, er darf in den Monaten Nov. und Dez. den Grenzbetrag von 1280 Euro nicht überschreiten. Richtig, oder?
Die Werbungskosten werden auch anteilig pauschal berechnet- also in diesem Fall 153,33 € berücksichtigt.
Nun meine eigentliche Frage:
Wie werden den die erhöhten Werbungskosten berücksichtigt? Sind die Werbungskosten des ganzen Jahres maßgebend und diese werden auch wieder gewölfelt und dann auf die zwei Monate verteilt? Oder sind nur die Werbungskosten der Monate Nov und Dez. zu berücksichtigen?
Es wäre sehr nett, wenn mir das jemand beantworten könnte. Habe leider noch nichts dazu gefunden.
Tausend Dank!!