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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : alg II und Möglichkeit, als Handelsvertreter selbständig zu


petermichael
14.08.2005, 12:04
Hallo und schönen Sonntag,

ich mußte in 12/04 Sozialhilfe beantragen; lebe seit 2 Jahren getrennt und habe keine Kinder (mehr).
Seit Januar erhalte ich nun ALG II, Existenzminimum.
Nun habe ich die Möglichkeit, als Handelsvertreter mich selbständig zu machen.
Mein AA ist unkooperativ, die IHK kann keine klaren Aussagen machen.

Welche "Fördermöglichkeiten" kann ich über das AA erhalten?
Ich benötige keinen Kredit, habe selber ein Auto und kann meine Tätigkeit ohne Büro betreiben; es ist ein Tür-zu-Tür-Geschäft für eine Kabelfernseh-Gesellschaft; bin da 3 Tage mit Kollegen mitgegangen, wirklich nicht schwierig.

Das Problem besteht nur darin, dass die Verträge erst einen Monat nach Bezahlung des Kunden provisioniert wird, also max. einmal 8 Wochen ohne Einkommen.

Wäre für Hilfen und Hinweise sehr dankbar,
mfg
petermichael

Betroffener
14.08.2005, 12:24
:welcome: petermichael,

hier käme zu allererst mal das Einstiegsgeld als Existenzgründungszuschuss für ALG II Empfänger in Frage, das aber nur als "KANN"-Möglichkeit existiert.
Der zusätzliche monatliche Zuschuss ist auf die ALG II Höhe terminiert (Höhe dazwischen Verhandlungssache) und wird meist über 12 Monate geleistet (Verlängerung möglich).

Damit kommt man aus der Misere raus, das plötzlich gar kein Geld mehr fliesst und noch dazu die Krankenversicherung ansteht.
Bei Umsätzen wird das ALG II entsprechend angepasst, die Förderung Einstiegsgeld bleibt erhalten.

Siehe auch hier: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_faq.gif Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php) unter Existenzgründung

Um einen Businessplan wirst Du aber kaum herumkommen.