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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Praktikum/400€-Job oder zuschuss vom Arbeitsamt?


Brotspinne
22.09.2009, 12:04
Hallo miteinander,

das Thema ist hier wahrscheinlich nicht so ganz richtig und ein vernünftiger Titel ist mir auch nicht eingefallen, aber vllt. könnt ihr mir da weiterhelfen.

Ich hab vor kurzem eine Weiterbildung gemacht zu dem auch ein Praktikum gehörte, dass ich gerade bei einer kleinen Firma absolviere.

Die Eigentümer der Firma haben vor einigen Monaten einen Verein gegründet und da helfe ich sozusagen in diesem Praktikum mit.

Jetzt hat meine Chefin gemeint, dass sie mich durchaus behalten würde (speziell für den Verein). Allerdings fällt da zur Zeit nicht so viel an und man kann noch nicht sagen ob man schon nächstes Jahr eine Vollzeitkraft einstellen kann. Teilzeit wäre mir so weit auch lieber, aber das kann sich der Verein/Firma im moment auch nicht wirklich leisten.

Naja, sie meinte ich soll mal schauen was es für möglichkeiten gibt, dass ich dort bleibe, da sie sich mich eben nicht so wirklich 100%ig leisten können...

Ich hab jetzt also die "Wahl" zwischen:

1. 400 € job - da ich ganz normal noch bis nächsten April arbeitslosengeld bekomme, würde man ja das meiste anrechnen...

2. Praktikum - ist es möglich noch ein paar Monate Praktikum dranzuhängen und Arbeitslosengeld zu erhalten? Gibt es auch eine Möglichkeit, dass die hälfte der Praktikumszeit wie bei Weiterbildungen noch an die Bewilligungszeit dran gehängt wird?

3. (die besten Variante für mich) gibts es die Möglichkeit, dass mich die Firma in Teilzeit einstellt und hierfür irgendeine Art Unterstützung vom Arbeitsamt erhält? Ich hab dazu leider keine Informationen googeln können.
Ich weiß allerdings dass für die Assistentin sie bereits auch schon was von der Arge bekommen...


Vllt. hat ja jmd. hilfreiche Links oder Tipps ^^

stummelbeinchen
22.09.2009, 13:23
Hi,


1. 400 € job - da ich ganz normal noch bis nächsten April arbeitslosengeld bekomme, würde man ja das meiste anrechnen...

Richtig.


2. Praktikum - ist es möglich noch ein paar Monate Praktikum dranzuhängen und Arbeitslosengeld zu erhalten? Gibt es auch eine Möglichkeit, dass die hälfte der Praktikumszeit wie bei Weiterbildungen noch an die Bewilligungszeit dran gehängt wird?

Nein. Ein Praktikum bedeuet, dass Du dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst, somit bekommst Du kein ALG1 mehr. Die Möglichkeit eine Maßnahme beim Arbeitgeber (MAG) zu machen dient nur zur Arbeitsaufnahme und dauert maximal 4 Wochen. Das wäre auch nichts für Dich.


3. (die besten Variante für mich) gibts es die Möglichkeit, dass mich die Firma in Teilzeit einstellt und hierfür irgendeine Art Unterstützung vom Arbeitsamt erhält? Ich hab dazu leider keine Informationen googeln können.
Das wäre dann der Eingliederungszuschuss (http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/218.html)(EGZ). Das kann der AG bekommen, wenn Du eine Minderleistung hast. Bedeutet: Du kannst irgendetwas nicht, was unbedingt notwendig ist für die Arbeit. Der AG muss Dich länger einarbeiten, als üblich.
Der AG bekommt für max. 12 Monate, max 50% vom Arbeitsentgelt von der Agentur. Das hängt von Deiner Minderleistung ab, es kann auch 30% für 3 Monate werden.

Der AG kann das natürlich für Dich beantragen, jedoch seh ich in Deinem Fall folgende Probleme:

1. Du machst bereits ein Praktikum dort. Ich weiß jetzt nicht, wie lang das insgesamt dauert, aber wo ist denn da noch eine Minderleistung?

2. Und selbst wenn der AG für Dich eine Förderung kriegen würde, was passiert nach Ende der Förderung? Was ist, wenn der AG kein Geld hat? Ihr müsst davon ausgehen, dass die Förderung schnellstens nach 3 Monaten vorbei ist: Hat der AG dann das Geld, um Dich zu bezahlen?

Ich weiß allerdings dass für die Assistentin sie bereits auch schon was von der Arge bekommen...

Arge ist etwas anderes, da hier ein anderes Gesetz greift. ALG2 und ALG1 kannst Du nicht miteinander vergleichen.


LG

Brotspinne
22.09.2009, 13:55
Danke schon mal für deine Hilfe, du hast mir sehr geholfen.

Hi,


Arge ist etwas anderes, da hier ein anderes Gesetz greift. ALG2 und ALG1 kannst Du nicht miteinander vergleichen.


LG

hmm, ok, ich weiß nicht genau wer was zahlt. Sie ist erst mit dem Studium fertig und es ist ihr erster Job als Assistentin. Wahrscheinlich ist es dann eher das mit der Minderleistung (sie ist auch erst seit Juli da).


Mein Praktikum hier geht über insg. 4,5 Wochen. Ich denke mal, das einzige was dann fürs erste drin wäre, ist der 400 € Job. Aber naja, dann würde ich wenigstens was vernünftiges tun und nicht nur zu hause rumgammeln, auch wenn ich im großen und ganzen nur 100 eur davon habe (ich denke mal die Farhkarte zahlt mir auch keiner und die kostet auch schon 60 eur :( )

Also danke nochmal :)

stummelbeinchen
22.09.2009, 14:16
Bei ALG1 gibts den Freibetrag von 165,-€. Der ist netto gemeint, heißt von Deinem Einkommen gehen alle Aufwendungen weg, die Dir im Rahmen der Ausübung des Jobs entstehen, z.B. Fahrkosten. Da bleibt ein bisschen mehr übrig als ein Huni. :)

Wohlgemeinter Rat: Nicht auf das Wort des AG verlassen, der Dich eventuell, unter Umständen, vielleicht einstellen wird, wenn er denn irgendwann mal Geld hat. Nutze den Job zum Erhalt Deiner beruflichen Kenntnisse und um in Bewerbungen damit "anzugeben", dass Du auch in Zeiten der Arbeitslosigkeit nicht die Hände in den Schoß legst, sondern arbeitest. Und unbedingt weiter bewerben!

Brotspinne
22.09.2009, 15:49
Bei ALG1 gibts den Freibetrag von 165,-€. Der ist netto gemeint, heißt von Deinem Einkommen gehen alle Aufwendungen weg, die Dir im Rahmen der Ausübung des Jobs entstehen, z.B. Fahrkosten. Da bleibt ein bisschen mehr übrig als ein Huni. :)

Wohlgemeinter Rat: Nicht auf das Wort des AG verlassen, der Dich eventuell, unter Umständen, vielleicht einstellen wird, wenn er denn irgendwann mal Geld hat. Nutze den Job zum Erhalt Deiner beruflichen Kenntnisse und um in Bewerbungen damit "anzugeben", dass Du auch in Zeiten der Arbeitslosigkeit nicht die Hände in den Schoß legst, sondern arbeitest. Und unbedingt weiter bewerben!


ne, ne, ich verlass mich bestimmt nicht auf den AG. Ich glaube nicht, dass sie sich demnächst eine richtige Vollzeitkraft werden leisten können.
Ich dachte da eher an das was du auch geschrieben hast: was zum "angeben" (gemeinnützige Vereine sind ja immer gut) ... den vor allem ist es eine kleine Firma und nicht wie sonst immer die großen die jeder kennt, bei denen ich bis jetzt angestellt war. da krieg ich zumindest mal eine andere arbeitsweise zu sehen als die riesen Abteilungen wo jeder jegliche Verantwortung von sich schieben will ^^

Wie kann ich dann die Fahrkosten vor dem Arbeitsamt geltend machen, dass ich sie zu den 165 eur "frei hab"? Ich fahre immer mit den öffentlichen, muss ich dann die Fahrkarte einreichen?

Ich weiß schon, wenn es so weit sein sollte, wird es mit das Arbeitsamt schon sagen, aber ich bin immer so neugierig ^^

Seebarsch
22.09.2009, 18:29
Hallo,
die Werbungskosten beim Nebenverdienst werden pauschal abgerechnet.
Auf der Rückseite der Nebenverdienstbescheinigung, die du monatlich einreichen musst, kannst du die Entfernung und die Zahl der Arbeitstage eintragen. Für den Entfernungskilometer werden dann 0,30 € berücksichtigt.
:)

Brotspinne
07.10.2009, 15:55
Hallo,
die Werbungskosten beim Nebenverdienst werden pauschal abgerechnet.
Auf der Rückseite der Nebenverdienstbescheinigung, die du monatlich einreichen musst, kannst du die Entfernung und die Zahl der Arbeitstage eintragen. Für den Entfernungskilometer werden dann 0,30 € berücksichtigt.
:)

ist länger her, das ich hier war sorry ^^

Ich fahre mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (U-Bahn), wird das dann auch mit 0,30 € berücksichtigt oder kann ich eine Monatsfahrkarte einreichen (ich arbeite ab nächste 3x die woche in der firma).

Die kürzeste Strecke wäre gerade mal 2,5 km. Würde man das dann 2,5 x 0,30 € rechnen oder wird es irgendwie gerundet?