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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ab wann zählt der Anspruch auf AlgII


italogermano
15.08.2005, 08:57
Hallo zusammen. Bevor ich mich gleich auf dem Weg zum AA mache möchte ich sehr um eueren Rat bitten. In ganz kurzen Worten. Mein Anspruch auf Arbeitslosengeld war am 25.05 erschöpft was man mir am 01.06. schrftl. mitteilte. Ich bin daraufhin am 02.06. zum AA und habe mir den Antrag aushändigen lassen mit einem Stempel vom selbigen Tage. Um nicht zu sehr auszuschweifen... Ich habe den Antrag bedingt durch Umzug und weiteres erst nicht abgegeben und dann verloren... Beim Arbeitsamt stellte man mir eine Zweitschrift aus mit der ich dann am 15.07 beim Jobcenter erschien. (die Dame vom AA schaute extra nochmal auf das eingetragene Datum und setzte abermals den Stempel vom 02.06 auf den Antrag)
Wie versprochen erhielt ich zwei Wochen später den Bescheid indem man mir mitteilte dasmein Anspruch geltend ab dem 15.07 Summe x beträgt. Meine Frage: Die Dame vom Job center begründete das Datum mit der kompletten Antragsabgabe am 15.07 und der Stempel auf dem Hauptantrag sei nicht bedeutend. Ausserdem hätte ich mir zuviel Zeit gelassen. Man würde 2 bis 3 Wochen aktzeptieren. Bei 6 Wochen wäre die Grenze bei weitem überschritten. Ich habe jetzt das Problem, das ich in der neuen Wohnung direkt mit zwei Monatsmieten im Rückstand bin und mir kurzfristig die Kündigung droht.

Mir wäre sehr geholfen wenn ich mit einer gewissen Grundkenntnis der Rechtslage zum AA gehe, da ansonsten ein einfaches nein mich schon einschüchtern würde und ich nicht wirklich argumentieren kann.

Ich bin für jeden Ratschlag dankbar....

StephanK
15.08.2005, 09:24
:welcome: italogermano,
nun ja, Dir ist vermutlich selbst klar, dass Du trotz Umzugsstress die Antragstellung hättest nicht so herausschieben sollen.
Das Verhalten des ALG II-Trägers ist nicht nur korrekt, sondern kommt Dir sogar noch entgegen.
Im Gesetz steht es eben glasklar: Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht. - und Antragstellung heisst Abgabe des vollständigen Antrags, nicht Abholung des leeren Antragsformulars.

Das einzige, was Du wegen der Mietrückstände jetzt machen kannst, ist den ALG II-Träger um ein Darlehen bitten, um den Mietrückstand auszugleichen. Nimm dazu alles an Unterlagen mit, womit Du nachweisen kannst, dass es mit der Miete/Wohnung ziemlich klemmt.
Wenn Dir das Darlehen gegeben wird, musst Du es aber in den nächsten Monaten dadurch zurückzahlen, dass Dein ALG II gekürzt wird. Eng wird's also so oder so werden...
Gutes Gelingen!