Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : nachzahlungen von unterhalt
bondgirl123
15.08.2005, 13:58
das sind 850 euro die ich bekomme teilweise noch von der zeit als ich arbeitslos war und jetzt bekomme ich arbeitslosengeld 2 und muesste das melden das ich diese zahlung erhalten werde, was ich aber irgendwie nicht einsehe das die mirdas geld als einkuenfte anrechnen , es ist nur eine einmale nachzahlung von der zeit in der ich weder noch unterhalt noch unterhaltvorschuss bekommen habe , also ist es mein geld so sehe ich das , wie komme ich jeztz drum herum ... kann mir da jemand einen tip geben ,
ist auch so das ich bei gericht noch eine schmerzensgeld zahlung offen habe :oops: , wenn ich nund das gled ans gericht ueberweise koennen die da auch was sagen das ich das geld nicht zum leben benutzt habe ..
als bitte wenn ihr was wisst :shock:
StephanK
15.08.2005, 14:30
:welcome: bondsgirl666
Da sind ein paar Dinge unklar oder vielleicht nur unklar ausgedrückt:
das sind 850 euro die ich bekomme teilweise noch von der zeit als ich arbeitslos war und jetzt bekomme ich arbeitslosengeld 2Wenn Du jetzt nicht mehr arbeitslos bist (so liest sich das nämlich), dürftest Du eigentlich kein Arbeitslosengeld II bekommen. Oder meinst Du "von vor der Zeit, als ich arbeitslos war"?
von der zeit in der ich weder noch unterhalt noch unterhaltvorschuss bekommen habeUnterhaltsvorschuss bekommt man üblicherweise für Kinder, deren Vater unauffindbar oder zahlungsunfähig ist. Meinst Du das oder etwas anderes?
Deswegen lässt diese Frage sich im Moment noch nicht beantworten.
Schmerzensgeldzahlungen gehören auch zum Leben, wenn auch erfreulicherweise nur für wenige Menschen. Wofür Du Dein ALG II ausgibst, ist Deine eigene Verantwortung und keine Behörde hat Dir dabei reinzureden (außer bei Mietzahlungen). Das ist also Deine Sache, die die Behörde nix angeht - freilich auch insofern nix angeht, als Du dieses Geld woanders abknapsen musst. Du kriegst also keinen Cent mehr ALG II, um dieses Minus in Deiner Kasse auszugleichen.
bondgirl123
15.08.2005, 14:45
also , bin ein bischen blond gerade sorry
der vater haette zahlen muessen laut titel , hat aber dann klage eingereicht das er nicht genug geld fuer sich selber hat und moecht nicht mehr zahlen , bis die sache geklaert wurde habe ich 2 monate kein unterhalt erhalten und dann aber unterhaltsvorschuss aber nur den geringen satz das heist das die differenz weiterhin offen war als alles begann bezog ich arbeitslosengeld , nun war das ausgeschopeft und bekomme jetzt im anschluss arbeitslosengeld2 und jetzt bekomme ich bald das geld ,
und das mit dem schmerzensgeld wuerde ich gerne die 850 euro abtreten damit das damit bezahle kann , und eben nicht zum lebensuntehalt nutze , oder kann ich das einfach auf das sparkonto meine tochter einbezahlen so als freibetrag eben
StephanK
15.08.2005, 15:03
Es ist ein bisschen kompliziert: Einerseits bildest Du mit Deinem Kind eine Bedarfsgemeinschaft und als solche werdet Ihr beide zusammengerechnet. Andererseits muss man schon auseinanderhalten, was Du bekommst bzw. was Dir zusteht und was andererseits Deine Tochter bekommt bzw. was ihr zusteht.
Unterhaltszahlungen (egal, ob vom Vater oder von der Unterhaltsvorschusskasse) sind eigenes Einkommen des Kindes. Wenn diese Summe von 850 Euro also rückständiger Kindesunterhalt oder rückständige Unterhaltsvorschüsse sind, gehören sie einfach nicht Dir, sondern Du verwaltest sie nur für Deine Tochter, weil Du für sie sorgeberechtigt (und -verpflichtet!) bist. Korrekterweise müsste das dem ALG II-Träger gemeldet werden, weil es immer um die aktuelle finanzielle Situation geht, also ob man im jeweiligen Monat bedürftig ist.
Es ist natürlich in Ordnung, das Geld auf ihr Sparbuch einzubezahlen.
Wenn Du das abzweigst, um eine Schmerzensgeldforderung zu bezahlen, nimmst Du einen Kredit bei Deiner Tochter, den Du auch ordnungsgemäß zurückzahlen musst. Das geht in erster Linie Dein Gewissen, in zweiter Linie vielleicht das Vormundschaftsgericht etwas an, aber meiner Meinung nach jedenfalls nicht den ALG II-Träger.
bondgirl123
15.08.2005, 15:32
vielen dank fuer die schnelle antwort ,
im grunde weiss ich aber nun noch immer nicht ob ich das geld behalten werde koennen , ich koennte also nicht da einschweben und sagen da es ja das einkommen meiner tochter ist und das ich es auf ihr konto einbezahle und damit darauf bestehe es als freibetrag anzusehen ,
oder sogar vielleicht sage das sie es einfach nur auf das einkommen meiner tochter anrechnen sollen fuer die naechsten monate ...und mir trotzdem das geld zu jedem ersten ausbezahlen sollen nur mit abzug der umgelegten 850 .......
ach es sit zum :kotz: ich habe vor der geburt meiner tochter sehr viel verdient und der staat hat mir jeden monat die s..... aus dem a......
getaxt , und gerade darum will ich denen nicht jeden cent in den rachen werfen , sorry fuer meine ehrlichkeit , ist aber so
StephanK
15.08.2005, 15:59
vielen dank fuer die schnelle antwort ,
im grunde weiss ich aber nun noch immer nicht ob ich das geld behalten werde koennen , ich koennte also nicht da einschweben bleib lieber auf dem Boden... 8) und sagen da es ja das einkommen meiner tochter ist und das ich es auf ihr konto einbezahle und damit darauf bestehe es als freibetrag anzusehenWenn der Vermögensfreibetrag Deiner Tochter (€ 4100, wenn sie - was ich annehme - unter 18 ist), noch nicht ausgeschöpft ist, ja - aber erst am dem zweiten Monat. In dem Monat, in dem der Betrag auf's Konto kommt, ist es Einkommen und wird leider angerechnet; erst ab dem zweiten Monat ist es Vermögen.
oder sogar vielleicht sage das sie es einfach nur auf das einkommen meiner tochter anrechnen sollen fuer die naechsten monate ...und mir trotzdem das geld zu jedem ersten ausbezahlen sollen nur mit abzug der umgelegten 850 .......Wie gesagt: das ist nicht beliebig und du kannst nicht einfach das Geld zwischen Dir und Deiner Tochter hin- und her-schieben. Trotz Bedarfsgemeinschaft seit ihr zwei eigenständige Menschen, und auch wenn Du das Vermögen Deiner Tochter verwaltest, ist es fremdes Vermögen. Trotzdem kannst Du bei ihr einen Kredit nehmen, um Deine Strafe zu bezahlen. Nur das auseinanderhalten und den Überblick behalten musst Du schon...
ach es sit zum ... sorry fuer meine ehrlichkeit , ist aber soKlar, das Prinzip "von der Hand in den Mund" ist gerade bei solchen Ereignissen wie der Nachzahlung recht ärgerlich.
bondgirl123
15.08.2005, 16:12
das heist also wenn das geld 2 monate auf meinem oder ihrem konto war dann ist es freibetrag ... bloed frag
StephanK
15.08.2005, 16:49
Es gibt keine blöden Fragen - nur blöde Antworten, und leider auch blöde Gesetze...
Wenn bei Dir ein Batzen Geld reinkommt (egal, ob rückständiger Kindesunterhalt, ein Lottogewinn oder sonst irgend etwas) dann ist es
- in dem Monat, in dem's reinkommt Einkommen
und (wenn noch was davon übrig sein sollte)
- ab dem nächsten Monat Vermögen
Beides wird auf's ALG II angerechnet, aber eben nach unterschiedlichen Regeln bzw. mit unterschiedlichen Freibeträgen.
Für Kinder bis 18 ist der Freibetrag beim Vermögen einheitlich 4100 Euro, bei Erwachsenen 200 Euro pro vollendetem Lebensjahr.
Beim Einkommen gibt's auch Freibeträge, die sich aber alle auf Arbeitseinkommen beziehen; wenn das Einkommen aus rückständigen Unterhaltszahlungen oder ähnlichem besteht, kommt dafür leider kein Freibetrag in Frage.
bondgirl123
15.08.2005, 20:52
:patsch: :wut: :-x :-x :wut: :kotz: :oops: :lol:
ok ich habe verstanden , vielen dank nochmal ,
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