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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohngeld mit vorübergehend ALG2 + Kind als Auszubildener


putztuch
30.09.2009, 22:03
Hallo zusammen,

da das ganze Thema mit den Ämtern ein endloser Ärger ist und wir nicht mehr durchblicken, versuche ich hier, evtl. einige Informationen zu bekommen.

Ich befinde mich z.Zt. noch in einer Ausbildung. Meine Mutter hat vor kurzem (leider) einen Aufhebungsvertrag unterschrieben.
Dadurch 3 Monate Sperre von ALG1 und Antrag auf ALG2 bei der ARGE.
Viel blabla drumherum und nun folgende Situation:
Bisher ist seit 2 Monaten kein einziger Cent geflossen. Jetzt ist im Oktober wieder die Miete usw. fällig und wir haben absolut keine Ahnung, wie wir das zahlen sollen.
Meine Mutter ist total am Ende, die Ämter machen einen fertig, geben absolut keine vernünftigen Auskünfte und man muss schauen, wie man klar kommt!

Fakt ist, ich habe im Juni mit meiner Freundin einen Wohnberechtigungsschein beantragt und bekommen.
Nach dem Aufhebungsvertrag meiner Mutter haben wir einen Mietvertrag unterschrieben.
Nun haben wir die Wohnung bzw. meine Freundin, da ich hier nicht weg kann, da meine Mutter total fertig ist und ich sie Tag für Tag aufbauen muss.

Wir haben einen Antrag auf Wohngeld gemacht und wurde, so wie ich es verstanden habe, aufgrund meines "Einkommens" abgelehnt.

Meine eigentliche Frage ist nun:
Wenn ich zu meiner Freundin ziehen würde bzw. mich zumindest dort schon mal anmelde, würde meine Mutter mit ALG2 dann Wohngeld bekommen? Auch nachträglich?
Wie sieht es aus, wenn die Sperrzeit vorbei ist und sie normales ALG1 bekommt?

Wie sind generell die Vor- und Nachteile, wenn ich ausziehen würde?
Steuerklasse ändert sich zum Nachteil. Geld vom Arbeitsamt würde mehr werden?!? Nur bei ALG2 oder auch ALG1 bzw. Wohngeld?

Mir steht alles bis zum Hals. Habe auf der Arbeit viel zu tun, muss mich danach immer wieder informieren, wie und was es gibt und was einem zusteht (oder eben auch nicht).
Sowie auch Bewerbungen schreiben, da meine Mutter sich nicht mit PCs auskennt, (hand)schriftliche Bewerbungen nichts mehr wert sind und ihr auch die Formulierungen eines Anschreibens total fremd sind, da sie eigentlich nie welche Schreiben musste und auch so Arbeit bekam.

Ich weiß auch nicht mehr, wie ich sie aufmuntern soll, da ich selber mittlerweile davon ausgehe, dass es mit einem Job nichts mehr wird. Mit Mitte 50 einen Job (zu einem fairen Stundenlohn zu bekommen), ist heutzutage leider unmöglich.

Freue mich über jede hilfreiche Informationen!

Gruß vom putztuch

Janet9
01.10.2009, 06:16
Hallo,

es geht nur eins. Du kannst nur bei Deiner Mutter wohnen und mit ihr zusammen ALG II beantragen oder mit Deiner Freundin zusammen ziehen und Wohngeld beantragen. Beides geht wohl eher nicht. Wohngeld gibt es nur für den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen und wenn der noch bei Deiner Mutter ist gibt es kein Wohngeld weil ihr einen ALG II-Antrag gestellt habt. ALG II und Wohngeld schließen sich gegenseitig aus. Bereits die Antragstellung ist ein Ausschlussgrund.

Wenn Du zu Deiner Freundin ziehst wird das Einkommen von euch Beiden berücksichtigt. Du hattest geschrieben, dass Du noch in der Ausbildung bist. Wenn Du ausziehst könntest Du BAB (Berufsausbildungsbeihilfe beantragen) und das Kindergeld müsste Deine Mutter auch an Dich weiter leiten.

Wenn Du ausziehst, würde Deine Mutter entweder ALG II oder Wohngeld bekommen. Das kommt dann auf ihr Einkommen an. Die Behörde wo es mehr Geld gibt zahlt. Beides zusammen geht nur wenn das ALG II als Darlehen gezahlt werden würde oder die KdU auch bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden also nur der Regelsatz gezahlt werden würde.
Wenn sie ALG I bekommt und dieses nicht ausreicht gibt es Wohngeld oder aufstockend ALG II.

Ich würde an Deiner Stelle mal bei der Arge nachfragen was mit eurem ALG II-Antrag ist. Vlt. fehlen noch Unterlagen?

Wenn Du ausziehst würde Deine Mutter weiterhin ihren Regelsatz und die Miete beim ALG II erhalten. Dein Regelsatz würde dann wegfallen. Was passieren kann, dass die Wohnung Deiner Mutter dann zu groß ist und sie aufgefordert werden wird die Kosten zu senken.

Gruß,
Janet9

putztuch
01.10.2009, 07:46
Dankeschön für die Antwort.
Habe gestern noch erfahren, dass der Antrag auf Wohngeld sich darauf bezieht, wenn Sie ab (ich glaube) Ende Okotober ALG1 bezieht.

Der Antrag ist wohl durch, der Betrag steht wohl auch schon seit 1 1/2 Wochen fest.

Was ist denn zu groß? Wohnen hier schon eng beieinander bei ca. 45qm. Sollte von der Größe her doch für eine Person in Ordnung sein?

ela1953
01.10.2009, 08:25
Wenn die Wohnung deiner Mutter nur 45 m² groß ist, wäre sie von daher angemessen.
Es kommt dann noch auf die für eure Stadt erlaubte Miethöhe an.

Ich sehe es so, dass ihr euch alle besser steht, wenn du dort ausziehst und wie vorgehabt, mit deiner Freundin zusammen ziehst.

Du kannst dann BAB beantragen. Da deine Mutter wegen ALG nicht zu Unterhaltszahlung verpflichtet werden kann, wird das über die Bühne gehen. Das Kindergeld erhältst du dann auch.

So hat es meine Tochter gemacht und alles war in Ordnung.

Bleibst du bei deiner Mutter wohnen wird das Theater erst mal anfangen.

Da du als Azubi wahrscheinlich noch Kindergeld bekommst, wird die Arge das, wenn du volljährig bist, deiner Mutter als Einkommen anrechnen.

Du musst dann monatlich dein Einkommen nachweisen, damit geprüft wird, ob du noch was vom Kindergeld benötigst. Dein Bedarf wird dann aber auf den Hilfebedarf runtergesetzt und du wirst wieder fiktiv in die Bedarfsgemeinschaft gesteckt.

So ist das nun bei mir mit meinem Sohn. Dieses Prüfen wurde vom SG als Privileg dargestellt, da eigentlich bei Volljährigen das Kindergeld sofort der Mutter angerechnet werden darf.

Und das, obwohl es das Kindergeld nur gibt, wenn der Azubi unter 7.680 Euro Einkommen hat.

putztuch
01.10.2009, 08:33
Okay. Genau die Frage habe ich mir gestellt. Wie stehe ich bzw. wir am Ende am besten dar..
Ich weiß nur noch nicht, wie ich meine Mutter aufmuntern soll. Die Arbeitslage, grade in dem Alter, ist leider sehr bescheiden.

Wie würde das denn ablaufen, wenn ich zu meiner Freundin ziehen würde?
Der ARGE bzw. Arbeitsagentur muss dann mitgeteilt werden, dass ich umgezogen bin und nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft zähle?
Der Kindergeldkasse mitteilen, dass mir dieses Geld zukommen soll und den Wohngeldantrag erneut stellen?

Gibt es sonst noch etwas zu beachten? Wichtige Informationen werden einem beim Amt eh nicht mitgeteilt. Deswegen die Frage vorab hier.

Danke schonmal!

ela1953
01.10.2009, 09:34
Der Kindergeldkasse muss deine Kontonummer mitgeteilt werden.

Wie ich weiß, musst du erst BAB beantragen. Da ist jetzt wohl ein Betrag für das Wohnen mit enthalten (wurde eingeführt, als meine Tochter die Ausbildung beendet hatte)

Das "normale" Wohngeld gibt es dann nicht.

Was das Aufmuntern betrifft: Ich werde auch 56 Jahre alt, habe gerade fünf Monate befristete Arbeit hinter mir und habe auch wieder ALG II beantragen müssen.

Ich sage mir immer, dass ich keine 10 Jahre mehr durchhalten muss bis zur Rente :- )

Du gehst ja auch deiner Mutter nicht verloren, kannst sie auch aufmuntern, wenn du woanders wohnst.
Vielleicht tröstet es deine Mutter, dass sie bei sparsamen Wirtschaften sehr wohl mit dem Geld auskommen kann, da sie zur Miete wohnt und ihr bei deinem Auszug kein KG abgezogen werden kann. Und du brauchst nicht die Hälfte der Miete zahlen, sondern kannst diesen Betrag in deine eigene Wohnung stecken

Bei mir sieht es ja noch schlimmer aus. Mir wird KG als Einkommen angerechnet, das ich gar nicht erhalte - geht aufs Konto des Sohnes.

Und dazu hab ich ein fast bezahltes kleines Eigenheim, für das ich nur noch ca 20 Euro im Monat an Zinsen erhalte. Der Rest ist Tilgung. Liegt zwar noch unter einer angemessenen Kaltmiete wird aber nicht vom Jobcenter bezahlt.

Gestern habe ich meinen neuen Antrag abgegeben, bin mal gespannt, wie der Bescheid ausfällt.

Janet9
01.10.2009, 17:24
Das "normale" Wohngeld gibt es dann nicht.



Wenn er aber zur Freundin zieht und sie gemeinsam wohnen und wirtschaften und die Freundin dem grunde nach keinen Anspruch auf BAB oder BAföG hat, könnte je nach dem wieviel Einkommen die beiden dann haben auch ein Wohngeldanspruch bestehen.

Bzgl. des Wohngeldes für die Mutter:

Wenn sie dann ALG I bezieht kann ggf. je nach Höhe des ALG I ein Wohngeldanspruch bestehen.