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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Begleitperson bei Veranstaltungen


Forumadmin
07.10.2006, 12:21
Bay, LSG
Az: L 15 SB 106/04

Trotz schwerer Bewegungsstörung und Unfallgefährdung infolge verringerter Knochendichte kann ein behinderter Mensch
- im vorliegenden Einzelfall
- in zumutbarer Weise mit seinem Rollstuhl und einer Begleitperson
einen großen Teil öffentlicher Veranstaltungen besuchen (Nachteilsausgleich "RF"),
auch wenn er Veranstaltungen mit großen Menschenansammlungen meiden muss.

Zu berücksichtigen ist bei der Beurteilung auch,
dass im allgemeinen auf einen Rollstuhlfahrer in der Öffentlichkeit mehr Rücksicht genommen wird als auf einen Menschen,
der nicht offensichtlich schwer behindert ist.