Claire
15.08.2005, 17:16
Hallo zusammen,
wir wohnen zu Zeit zu dritt in einer 3-Zi-Wohnung, die miserabel (u.a. verschimmelt) ist und haben nun seit einiger Zeit verzweifelt nach einer neuen UND BEZAHLBAREN Wohnung gesucht!
Nun haben wir ein Angebot einer WBG bekommen.
Allerdings handelt es sich um eine 4-Zimmer-Wohnung mit 89qm, die uns zu dritt ja eigentlich gar nicht zustehen würde.
Warmmiete wären 475 €, also SEHR günstig!
(Für eine 3-Zimmer-Wohnung auf dem normalen Wohnungsmarkt zahlt man hier locker 600 oder 700 € warm)
Nun habe ich mich bei der ARGE erkundigt und man sagte mir, dass die Miete
- sollten wir diesen Umzug stattfinden lassen
- wahrscheinlich GAR NICHT mehr bezahlt wird.
Die Mietobergrenze liegt für 3 Personen hier bei 413 €! Auf meine Frage, ob dann wenigstens diese 413 € bezahlt werden, antwortete man mir "kann sein".
Weiß jemand, ob man - wenn man eine Wohnung nimmt, die einem eigentlich von der Größe/Zimmeranzahl her gar nicht zusteht
- zumindest dann die Mietobergrenze ausbezahlt bekommt, so dass man nur noch die Differenz selber zahlen muß?
Oder könnte es tatsächlich sein, dass einem die KOMPLETTE MIETE GESTRICHEN wird?????
Ich hoffe, mein Geschreibsel war verständlich....
Vielen Dank schonmal für die Antworten!
Liebe Grüße
Claire
:patsch:
wir wohnen zu Zeit zu dritt in einer 3-Zi-Wohnung, die miserabel (u.a. verschimmelt) ist und haben nun seit einiger Zeit verzweifelt nach einer neuen UND BEZAHLBAREN Wohnung gesucht!
Nun haben wir ein Angebot einer WBG bekommen.
Allerdings handelt es sich um eine 4-Zimmer-Wohnung mit 89qm, die uns zu dritt ja eigentlich gar nicht zustehen würde.
Warmmiete wären 475 €, also SEHR günstig!
(Für eine 3-Zimmer-Wohnung auf dem normalen Wohnungsmarkt zahlt man hier locker 600 oder 700 € warm)
Nun habe ich mich bei der ARGE erkundigt und man sagte mir, dass die Miete
- sollten wir diesen Umzug stattfinden lassen
- wahrscheinlich GAR NICHT mehr bezahlt wird.
Die Mietobergrenze liegt für 3 Personen hier bei 413 €! Auf meine Frage, ob dann wenigstens diese 413 € bezahlt werden, antwortete man mir "kann sein".
Weiß jemand, ob man - wenn man eine Wohnung nimmt, die einem eigentlich von der Größe/Zimmeranzahl her gar nicht zusteht
- zumindest dann die Mietobergrenze ausbezahlt bekommt, so dass man nur noch die Differenz selber zahlen muß?
Oder könnte es tatsächlich sein, dass einem die KOMPLETTE MIETE GESTRICHEN wird?????
Ich hoffe, mein Geschreibsel war verständlich....
Vielen Dank schonmal für die Antworten!
Liebe Grüße
Claire
:patsch: