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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Adipositas per magna - Geheinschränkung


Forumadmin
07.10.2006, 12:24
LSG Rh-Pfalz
Az: L 4 SB 54/05

Begründen die festgestellten Funktionseinschränkungen für sich nicht das Vorliegen einer außergewöhnlichen Gehbehinderung,
sondern verursacht erst das Hinzutreten einer Adipositas per magna die Geheinschränkung,
sind die Voraussetzungen für den Nachteilsausgleich "aG" nicht erfüllt.
Das Gehen mit einem Rollator ist rechtlich der Fortbewegung mit fremder Hilfe nicht gleichzustellen.