bibschal
02.10.2009, 17:48
hallo liebe leute,
ich hab ein mächtiges problem und weis echt nicht merh weiter. weil ich keine ahnung von gesetzten habe. vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen.
und zwar (leicht kompliziert),
ich habe meine festanstellung zum 31.mai gekündigt und war ab 01.06. arbeitslosgemeldet.
da ich selber gekündigt habe, eine 12 wochen sperrzeit sprich bis 24.08. somit keine leistungen vom arbeitsamt erhalten.
am 27.06. hat ich einen schweren unfall und bin seitdem krankgeschrieben.
ich habe da ich in einer sperrzeit von der arge war kein anspruch auf krankengeld von der arge.
jetzt hat die arge meiner krankenkasse zum 24.08. meinen aufhebungsbescheid gesendet und ich habe vom 27.06.-24.08. weder von der arge noch von der krankenkasse irgendeine leistung erhalten.
meine frage ist jetzt:
1. ab wann muss die krankenkasse krankengeld zahlen?
weil mir von der arge gesagt wurde das es sein kann das meine krankenkasse ab dem ersten tag meiner krankmeldung krankengeld zahlen muss weil ich in einer sperrzeit der arge war.
stimmt das? wenn ja gibt es irgendwelche gesetzestexte oder ähnliches im sozialgesetzbuch worauf man sich berufen kann?
hab mich dumm und dusselig gesucht und find einfach nichts.
wäre mega klasse wenn mir da jemand weiter helfen kann, weil niemand einem helfen will weder die arge noch die krankenkasse. geht ja um geld!!!
ich bedanke mich schon mal für jede mail die ich erhalte.
:-P liebe grüße
ich hab ein mächtiges problem und weis echt nicht merh weiter. weil ich keine ahnung von gesetzten habe. vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen.
und zwar (leicht kompliziert),
ich habe meine festanstellung zum 31.mai gekündigt und war ab 01.06. arbeitslosgemeldet.
da ich selber gekündigt habe, eine 12 wochen sperrzeit sprich bis 24.08. somit keine leistungen vom arbeitsamt erhalten.
am 27.06. hat ich einen schweren unfall und bin seitdem krankgeschrieben.
ich habe da ich in einer sperrzeit von der arge war kein anspruch auf krankengeld von der arge.
jetzt hat die arge meiner krankenkasse zum 24.08. meinen aufhebungsbescheid gesendet und ich habe vom 27.06.-24.08. weder von der arge noch von der krankenkasse irgendeine leistung erhalten.
meine frage ist jetzt:
1. ab wann muss die krankenkasse krankengeld zahlen?
weil mir von der arge gesagt wurde das es sein kann das meine krankenkasse ab dem ersten tag meiner krankmeldung krankengeld zahlen muss weil ich in einer sperrzeit der arge war.
stimmt das? wenn ja gibt es irgendwelche gesetzestexte oder ähnliches im sozialgesetzbuch worauf man sich berufen kann?
hab mich dumm und dusselig gesucht und find einfach nichts.
wäre mega klasse wenn mir da jemand weiter helfen kann, weil niemand einem helfen will weder die arge noch die krankenkasse. geht ja um geld!!!
ich bedanke mich schon mal für jede mail die ich erhalte.
:-P liebe grüße