Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pfändbarkeit von Zusatzverdienst (Mini-Job)
peterthum
15.08.2005, 17:26
Hallo,
ich bekomme derzeit Hartz IV.
Ist ein Zusatzverdienst (Mini-Job) pfändbar, wenn er mit dem Hartz IV Geld über die Pfändungsfreigrenze von 990 Euro geht?
Danke für Antworten
Betroffener
15.08.2005, 17:45
:welcome: Peter,
wenn sonst keine vorrangigen gesetzlichen Regelungen dagegen sprechen - JA!
goldfield
16.08.2005, 11:22
Hi,
das stimmt schon so.
Es gelten jedoch in Abhängigkeit des monatlichen "Nettolohns/Netteinkommen" und evtl. vorhandener Unterhaltspflichten (z.B. man hat Kinder) bestimmte Grenzen, sprich ob man pfänden kann und/oder welche Höhe die durchgeführte Pfändung sein darf. Siehe dazu den folgenden Link zur "Pfändungstabelle":
http://www.rechtspraxis.de/zwangs/pfaendung.htm
Grüße
Goldfield
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