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metallmama
07.10.2006, 16:30
Hallo alle zusammen,
nach 11 Wochen Wartezeit bekam ich heute endlich 3 fette Briefumschläge vom Amt. Ich ahnte schon, dass das nichts Gutes sein kann...Ich hatte ab 1.8. neu beantragt, hatte ab 1.10.05 eine befristete Halbtagsstelle und davor schon AlgII bezogen.
Mein Mann ist selbständig in einer GbR, da kommt manchmal monatelang keine Privatentnahme, weil erst einmal die betrieblichen Kosten gedeckt werden müssen. Trotzdem schafft es der Steuerberater immer einen Gewinn auszurechnen.
Ich hatte die letzten 3 GuV (Gewinn- Verlustrechnung) von diesem Jahr zur Berechnung meines Antrages mit abgegeben. Nun kam der Hammer: Ich muss alles, was ich im letzten Jahr an AlgII bezogen habe zurückzahlen, denn ich hatte keinen Anspruch. Das sind über 6500€. Das Geld habe ich natürlich nicht, denn mein Mann hat ja nur unregelmäßig mal ein paar hundert €. Im neuen Bescheid bekomme ich wieder etwas, sogar sehr viel ab Oktober bis nächstes Jahr April. Wenn ich in die Berechnung sehe, ist mein 165€- Job nicht mit eingerechnet und auch kein Einkommen von meinem Mann. Wir haben 2 Kinder, der Junge ist 18 und bekommt Ausbildungsvergütung, die ist immer voll mit eingerechnet. Also nehme ich mal an, dass ich dieses Geld auch wieder, auf jeden Fall zum Teil, zurückzahlen muss.:wut:
Was soll ich nun tun? Einspruch werde ich gegen alles erheben. Aber so kann man doch nicht leben. Erst sind wir bald verhungert, weil die den Bescheid ewig erstellen müssen (11 Wochen), nun muss ich so viel Kohle zurückzahlen und weiss nicht wovon. Und dann traue ich mir das Geld, was ich bekomme nicht anzufassen....Mir ist schlecht, wenn ich an die Zukunft denke:kotz:
Hat jemand noch eine Idee oder ein paar tröstende Worte?
Betroffener
08.10.2006, 02:25
:welcome: metallmama,
da fällt mir nur eines ein: Widerspruch einlegen.
Vor allen Dingen geht es um die Aussetzung des nach Ansicht des Amtes überzahlten Betrages aus dem Vorjahr - wobei mir aus Deinen Angaben nicht klar wird, wie der überhaupt zu Stande gekommen sein könnte.
Hier wäre sicher ein Gespräch mit dem Steuerberater und auch ein Besuch einer regionalen Beratungsstelle sinnvoll. Adressen findest Du hier:
Adressverzeichnis bei Tacheles-Sozialhilfe (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx)
metallmama
08.10.2006, 09:12
Hallo Betroffener,
ich hatte die GuV von meinem Mann von April, Mai, Juni 2006 abgegeben. Daraufhin wurden in die Berechnungen (für 2005) immer 1723€ als Einkommen aus selbständiger Arbeit meines Mannes angenommen. Ich finde das sowieso seltsam, denn welche Firma kann sich schon den Gewinn jeden Monat in die eigene Tasche stecken? Der Gewinn ist ja jeden Monat anders und muss wegen der GbR auch noch durch 2 geteilt werden.
Ich sehe gleich mal unter Deinem Link nach, wo hier eine Beratungsstelle ist.
Was ist eigentlich mit meinem Sohn? Er ist nun 18. Bleibt er solange er hier wohnt Mitglied der Bedarfsgemeinschaft? Und dürfen die ihn zwingen sein Auto, welches wir wegen dem Kredit auf den Namen meines Mannes kaufen mussten, wegen zu hohen Wertes zu verkaufen (wird aber doch finanziert mit Ballonrate)? (Er wollte unbedingt für 10000€ einen BMW, Steuer, Versicherung und Rate werden aber von seinem Konto abgebucht.)
Danke Dir erst mal
Betroffener
08.10.2006, 13:01
Hallo metallmama,
ich hatte die GuV von meinem Mann von April, Mai, Juni 2006 abgegeben. Daraufhin wurden in die Berechnungen (für 2005) immer 1723€ als Einkommen aus selbständiger Arbeit meines Mannes angenommen.
Die rückwirkende Annahme von Einkommen ohne diese belegen zu können, halte ich für sehr wagemutig von der ArGe. Wegen der Rückforderung seid ihr nun wieder in der Pflicht, das Einkommen für 2005 nachzuweisen und das für 2006 richtig zu stellen - was erst mal nur Stress und Ärger verursacht.
Auch gilt es hier aufzupassen. Denn gerne wird unabhängig vom tatsächlichem Rechtsstand die Rückzahlungsforderung erst mal durchgesetzt bis hin zum Gerichtsvollzieher und Kontensperrungen. Deshalb => regionale Beratungsstelle: Die kennen ihre Pappenheimer und Methoden.
Dazu stellt sich die Frage, als was die durchschnittlich angenommenen 1723 € in der GuV ausgewiesen sind.
Als echter Ertrag vor Steuern der GbR oder als persönlicher Anteil Deines Mannes, was ist mit den Anteilen der anderen GbR-Mitgliedern, usw.
Bezüglich des Sohnes gehört dieser nunmehr weiter zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern und wird mit 80% des Regelsatzes einbezogen bzw. wird Einkommen darauf und das Einkommen der gesamten Bedarfsgemeinschaft angerechnet - was man auch als Sippenhaft bezeichnen kann.
Merlin1974
09.10.2006, 12:35
Hallo,
habe dein Artikel hier gelesen und ich kann mich noch gut daran erinnern als ich noch selbstständig war.
Bei mir war es genauso, mein Steuerberater hatte mir ein gehalt von 1700,-€ pro Mon. berechnet,die ich aber garnicht hatte den Sie flossen in die Gbr zurück um die Kosten zu decken.
Also hatte ich eigentlich auch nur ein paar hundert Euro im Monat + die Arbeitslosenhilfe meiner Lebensgefährtin,dann kamm Hartz4 und ich sollte,da wir in einer Bedarfsgemeinschaft Leben,für alle Kosten aufkommen und meine Parterin Privatversichern.Da Ich das aber finanziell nicht geschafft hätte muste ich meine Firma schließen und meine beiden Aushilfen kündigen,
Vom Chef zu Hartz4.
Was ich aber dort noch nicht wußte, das man mir von dem Einkommen das mir der Steuerberater berechnet hat,nicht alles alls Einkommen anrechnen durfte.
Den meine Privatversicherung ( z.b.Kranken ) habe ich selbst bezahlt oder den Weg zur meiner Firma.( Werbungskosten )
Ich kann dir nur Raten,dich hier im Forum einmal umzuschauen und genaustens zu lesen. Hätte ich das vorher auch getan,dan wäre ich womöglich noch Selbstständig und meine Aushilfen hätten noch Ihren Job.
Nun bin ich wieder in Arbeit, aber der Ärger mit der ARGE geht in die 2. Runde und dank diesem Forum bin ich diesmal besser vorbereitet.
Sollte ich etwas finden was dir weiterhilft werde ich es dir mitteilen.
Viel Glück
Merlin
Hallo!
Die Berechnung des Einkommens bei Selbständigen ist immer so eine Sache. Laut ALGII-Verordnung kann sie eigentlich zunächst nur vorläufig erfolgen (auf Grundlage früherer Ergebnisse. Dann - nach Vorlage des Jahressteuerbescheides wird rückwirkend der Durchschnitt überprüft und ggf. - so wie bei euch anscheinend - korrigiert. Die Rechnerei mit dem Durchschnitt macht ja im Grunde Sinn, eben weil es ja normal ist, dass die Ein- und Ausgaben stark schwanken.
Jedoch ist das Problem, dass in den meisten Argen und Kommunen für dieses spezielle Gebiet der Selbständigen kein richtig ausgebildetes Personal da ist! Daher versucht der SB sein bestes, aber ob das immer alles passt?! Also ist Widerspruch auf alle Fälle richtig, damit es die Widerspruchsstelle nochmal auf Herz und Nieren prüft! Gerade bei der Bereinigung des Einkommens und Krankenversicherung etc. herrscht oft Unstimmigkeit (manchmal ziehen es die Selbständigen selber in der BWA ab, mal nicht, mal ist auch eine Pflichtversicherung über den ALG II-Bezug machbar, die ja viel günstiger bzw. für euch mit gar keinen Kosten verbunden wäre!).
Der Widerspruch hätte automatisch aufschiebende Wirkung, d.h. die Rückforderung könnte zunächst nicht vollstreckt werden!
Dein Sohn bleibt bis zum 25. Lebensjahr in eurer BG, Einkommen wird angerechnet und ggf. bereinigt. Sein Auto - ist das denn abbezahlt? Wenn ja, und es hat 10.000 Euro Wert, dann ist es "unangemessen". Nahc der neuen SGB II-Fassung ist pro BG nur noch ein Auto angemessen und als angemessener Wert gilt gemeinhein 5.000 - 7.000 Euro Wert (je nach Kommune, Arge). Wenn es noch nicht abbezahlt ist, dürfte es okay sein.
Seebarsch
26.11.2006, 15:50
Hallo metallmama,
habt Ihr denn schon den Steuerbescheid aus 2005 vorgelegt?
Die endgültige Abrechnung des Einkommens deines Ehemannes hat nämlich nach dem von Finánzamt ermittelten Gewinn für 2005 zu erfolgen.
Siehe hierzu auch die Weisungen (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/GesetzestextAend-11-SGB-II-Zu-beruecks-Einkommen.pdf) der BA!
Gruß
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