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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Selbst kündigen bei befristetem Arbeitsvertrag


kitkat21
05.10.2009, 23:55
Hallo,

ich hab nun meinen neuen Job sicher. Problem: ich bin bei meinem jetzigen AG befristet angestellt bis 31.12.

Der neue Vertrag beginnt aber 2 Wochen eher und das ist auch Bedingung, sonst kann ich den Job vergessen.

Und das wäre ja nicht Sinn der Sache, denn ich wäre ja weiter in Arbeit.

Problem 2: Ich arbeite in der Gastronomie und da sind Weihnachten und Silvester wichtig, d.h. mein alter (jetziger) AG wird mich nicht gehen lassen. Im Vertrag sind nur Kündigungsfristen für unbefristet Angestellte aufgeführt und nix von Strafe oder so.

Was kann ich jetzt machen? Ich will da weg und den neuen Job unbedingt. Können die mir das versauen?

Danke für Antworten!

Tapir
06.10.2009, 11:27
Hallo,

was hast Du für eine Kündigungsfrist? Wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart ist, dann gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.

Zitat: ( http://www.bewerbungsservice-spezial.de/karriere/gesetzliche-kuendigungsfristen.html)
"Die gesetzlich Kündigungsfrist nach § 622 BGB beträgt vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende; ist also in Ihrem Arbeitsvertrag nichts Anderes festgehalten, gilbt diese Frist, wenn Sie als Arbeitnehmer von sich aus kündigen." Zitatende

Du kannst jetzt also völlig beruhigt einfach kündigen und gut ist.

sonnige Grüße, T.:)

anni
06.10.2009, 21:11
Hallo!

Leider bezieht sich der Link von Tapir auf unbefristete Arbeitsverträge. Bei Befristungen gilt lt. Teilzeitbefristungsgestz:

"§ 15 TzBfG - Ende des befristeten Arbeitsvertrages
...
(3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist..."

Der Vertrag endet also zum 31.12, es sei denn im Tarifvertrag findet sich noch eine andere Lösung.

Ich denke, kitkat21, du kannst nur versuchen mit deinem Arbeitgeber zu sprechen und ihn bitten, dich eher aus deinem Vertrag raus zu lassen.

Gruß Anni

Tapir
06.10.2009, 23:20
ooops:oops:

tatsächlich. Ist mir entgangen. Dafür ein anderes Zitat:
(Quelle:http://felser.de/felser/RechtA-Z/Arbeitsrecht_von_Abberufung_bis_Zeugnis-Dateien/befristung.html)

>>Eine ordentliche Kündigung ist bei einer echten Befristung zwar grundsätzlich nicht möglich, in den meisten Arbeitsverträgen findet sich aber eine entsprechende Klausel, die trotz Befristung die Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist erlaubt. Die Lösung auch von einem befristeten Arbeitsvertrag ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes durch eine außerordentliche Kündigung dagegen jederzeit möglich. Arbeitet der Arbeitnehmer nach dem Ablauf des befristeten Arbeitsverhältnisses ohne Widerspruch des Arbeitgebers weiter, so kommt hierdurch ein unbefristeter Arbeitsvertrag zustande. << Zitatende

Darüberhinaus meine ich mich erinnern zu können (ich bin jetzt ganz vorsichtig ;-) ), dass ein Beschäftigungsverhältnis, das unbefristet ist, vorrangig eingegangen werden kann. D.h. Wenn man einen befristeten Job gegen einen unbefristeten eintauschen kann, darf einem der bisherige AG keine Steine in den Weg diesbezüglich legen.

müde Grüße, T.:)

kitkat21
10.10.2009, 15:15
ooops:oops:

tatsächlich. Ist mir entgangen. Dafür ein anderes Zitat:
(Quelle:http://felser.de/felser/RechtA-Z/Arbeitsrecht_von_Abberufung_bis_Zeugnis-Dateien/befristung.html)

>>Eine ordentliche Kündigung ist bei einer echten Befristung zwar grundsätzlich nicht möglich, in den meisten Arbeitsverträgen findet sich aber eine entsprechende Klausel, die trotz Befristung die Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist erlaubt. Die Lösung auch von einem befristeten Arbeitsvertrag ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes durch eine außerordentliche Kündigung dagegen jederzeit möglich. Arbeitet der Arbeitnehmer nach dem Ablauf des befristeten Arbeitsverhältnisses ohne Widerspruch des Arbeitgebers weiter, so kommt hierdurch ein unbefristeter Arbeitsvertrag zustande. << Zitatende

Darüberhinaus meine ich mich erinnern zu können (ich bin jetzt ganz vorsichtig ;-) ), dass ein Beschäftigungsverhältnis, das unbefristet ist, vorrangig eingegangen werden kann. D.h. Wenn man einen befristeten Job gegen einen unbefristeten eintauschen kann, darf einem der bisherige AG keine Steine in den Weg diesbezüglich legen.

müde Grüße, T.:)

wenn ich also an silvester nach 0 uhr noch arbeite (was definitiv der fall sein wird - feierabend gegen 5 uhr früh), dann bin ich also unbefristet eingestellt, da mich der arbeitgeber nach 0 uhr hätte heimschicken müssen?!!

die neue arbeitsstelle ist befristet, aber mit option auf wiedereinstellung, da es ein saisonbetrieb ist, sprich: wintersaison - pause - sommersiason