Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Änderungsbescheid wg. Nebentätigkeit
Hallo,
vielleicht kann mir einer von Euch weiter helfen.
Habe Heute zwei Änderungsbescheide erhalten. War von 03.09 - 06.09 als Honorarkraft tätig und ab August geringfügig (400 €-Basis).
Habe nun folgende Frage, während meiner Honorartätigkeit gelte ich beim Finanzamt für diesen Zeitraum als Freiberufler, kann mir also pauschal 30 % für Betriebskosten in Abzug bringen, bevor Steuer fällig wird.
Beim AA hat man, obwohl ich auf Fahrtkosten, Fachliteratur, etc. verwiesen, nichts in Abzug gebracht, nur die 165 €. D. h. ich finanziere quasi von den 165 € meine Auslagen und meine Steuern, das kann doch nicht sein, oder?
Zum Zweiten werden bei der geringfügigen Beschäftigung ab 08.09 bei Bruttoeinkünften in Höhe von 372 € nur 14 € Werbungskosten in Abzug gebracht, die Steuern (StKl. V) sowie mein Verzicht auf Versicherungsfreiheit aus diesem Job werden nicht berücksichtigt. Habe nach Abzug dieser Kosten knapp 300 €, werde aber berechnet als hätte ich 358 € Einkünfte.
Kann das so richtig sein. Bin total verunsichert.
Für mich heißt das, ich habe mir nen Job gesucht, entlaste AA teilweise finanziell und werde dafür auch noch bestraft.
Vielleicht verstehe ich ja da irgend etwas falsch.
Wäre schön, wenn mir einer dabei helfen könnte, etwas Licht in diesen Wirwar zu bringen.
Einen schönen Abend noch.
The Rose
Hi.
1) Übt der Arbeitslose während einer Zeit, für die ihm Arbeitslosengeld zusteht, eine Erwerbstätigkeit im Sinne des § 119 Abs. 3 aus, ist das daraus erzielte Einkommen nach Abzug der Steuern, der Sozialversicherungsbeiträge und der Werbungskosten sowie eines Freibetrages in Höhe von 165 Euro in dem Kalendermonat der Ausübung anzurechnen.
Handelt es sich um eine selbständige Tätigkeit oder eine Tätigkeit als mithelfender Familienangehöriger, sind pauschal 30 Prozent der Betriebseinnahmen als Betriebsausgaben abzusetzen, es sei denn, der Arbeitslose weist höhere Betriebsausgaben nach.
§ 141 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__141.html)
§ 119 Abs. 3 (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__119.html)
Du kannst Widerspruch gegen die Höhe der Anrechnung einlegen.
Hallo Lopo,
recht herzlichen Dank.
Lag also mit meiner Vermutung richtig, dass dies so nicht stimmen kann.
Hörst Du den Geröllhaufen, der von meinem Herzen purzelt, kann nämlich im Moment wirklich jeden Cent dringendst brauchen.
Vielen Dank nochmals für die Info.
Werde dann sofort Widerspruch gegen die beiden Bescheide einlegen.
Einen schönen Abend noch.
The Rose
Seebarsch
07.10.2009, 18:51
Die große Frage ist hier nur:
Hast du die Werbungskosten beantragt und auch belegt bzw. nachgewiesen?
:?
Hallo Seebarsch,
habe es in meinem Anschreiben dargelegt und darauf hingewiesen, dass von diesen geringfügigen Einkünften aus der Honorartätigkeit noch die Betriebskostenpauschale abgezogen werden muss. Ähnlich auf dem Vordruck über Nebeneinkünfte. Habe angegeben, daß ich an vier Tagen in der Woche 11,5 km einfache Strecke fahre. Berücksichtigt wurden 14,40 € insgesamt/Monat als Werbungskosten. Steuerliche Abzüge, die nun mal bei Steuerklasse 5 auch in der Geringfügigkeit in Abzug gebracht werden wurden nicht berücksichtigt. Es wurde trotz hinweis auch nicht berücksichtigt dass ich bei meiner Honorartätigkeit Steuern zahlen muss, die mir nach Auskunft des FA allerdings erst bei der kommenden Steuererklärung (gemeinsame Veranlagung mit meinem Mann) berücksichtigt werden.
Ich werde dann jetzt mal den Widerspruch formulieren, mal schauen, was dabei heraus kommt.
Einen schönen Tag noch.
The Rose
Seebarsch
08.10.2009, 21:36
Hallo therose,
ich glaube, dass du den Wink nicht verstanden hast.
Werbungskosten können erst dann abgezogen werden, wenn die Basis bekannt ist.
Erst wenn von dir konkrete Betriebsausgaben nachgewiesen werden, bzw. die Steuerhöhe feststeht, kann doch was abgeezogen werden!
Das läuft darauf hinaus, dass dir das Nebeneinkommen vorläufig angerechnet wird und anschliessend am Jahresende, wenn die Gesamtdaten vorliegen, abschliessend abgerechnet!
:)
Hallo Seebarsch,
folgendes stand seinerzeit in dem Anschreiben des AA.
...ich bitte um Übersendung einer Aufstellung über ihre Betriebseinnahmen aus ihrer selbstständigen Tätigkeit für die Zeit vom .......
Die Angaben bitte ich zu belegen. Falls ihre Betriebskosten 30 % Ihrer Betriebseinnahmen übersteigt, belegen sie bitte auch diese.....
Habe mich seinerzeit beim Finanzamt erkundigt und mir wurde mitgeteilt, dass ich erstens als Freiberufler im geringfügigen Bereich gelte und zweitens deswegen die Pauschalierung von 30 % in Anrechnung bringen könnte.Weiter wurde mir mitgeteilt, dass die Steuern erst in 2010 bei der nächsten gemeinsammen Veranlagung mit meinem Mann berechnet werden könnten. Dies habe ich auch alles wiederholt der Arbeitsamt mitgeteilt.
Sollte dem so sein, wie Du es mir mitgeteilt hast, finde ich, dass das AA entweder bei obigen Anschreiben bzw. beim Änderungsbescheid mir das hätte mitteilen können.
Im Übrigen ist ja auch der Änderungsbescheid für die geringfügige Festanstellung seit August falsch. Es wurden falsche Werbungskosten in Anrechnung gebracht, die zu zahlenden Steuern, die aus der Abrechnung hervor gehen und die Rentenversicherung wurden ebenfalls nicht berücksichtigt.
Trotzdem Danke und ich finde es nett, dass du mich darauf hinweist, offensichtlich ist es ja beim AA nicht möglich mal eine vernünftige Info zu bekommen (Ich versuche das jetzt immerhin seit Mai 09). Ich will schließlich keinen Ärger mit denen haben, deswegen habe ich auch damals sofort gemeldet, alles was mir bekannt war angegeben und nachgefragt.
Na ja, so ist das wohl eben.
Habe gestern auf jeden Fall erst mal zu beiden Änderungsbescheiden Widersprüche ans AA geschickt. Mal schauen, was dabei heraus kommt.
Liebe Grüsse und ein schönes Wochenende
The Rose
Hallo Seebarsch,
habe noch was vergessen.
AA hat beim Änderungsbescheid wg. Honorartätigkeit auch die beiden ersten Monate nicht berücksichtigt. Habe sie im Widerspruch darauf hingewiesen, weil ich nicht irgendwann Probleme haben will.
War alles dezidiert aufgeführt von mir.
Wie gesagt, ich möchte nur das alles korrekt läuft.
Habe früher nur manchmal ungäubig den Kopf geschüttelt, wenn Bekannte und Freunde über ihre Erlebnisse mit dem AA erzählten, aber was ich in den paar Monaten schon erlebt habe macht mich manchmal fassungslos.
Angefangen von ständig wechselnden SB oder nicht auffindbare oder verschwundene Unterlagen (sogar wiederholt), weis ich einfach nicht was ich davon halten soll. Unterstützung gleich Null.
Gibt so ein Sprichwort "Hilf Dir selbst, dann ist Dir wohlgetan".
Hoffentlich schaffe ich bald den Sprung ganz aus diesem "Saftladen".
Sorry war ein bißchen Frust, der mal raus mußte.
Liebe Grüsse
The Rose
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