Luftika
08.10.2009, 21:55
Hallo zusammen,
schön, dass es solche Foren wie diese gibt. Ich weiß nicht mehr weiter, hier mein Problem:
Meine Lebenspartnerin ist arbeitssuchend. Wir wohnen in einer gemeinsamen Wohnung.
Nachdem sie vor einigen Wochen die Post für eine Maßnahme (wie sich das so schön nennt) nicht bekommen hat, ist eine 3-wöchige Sperrfrist eingetreten. Dieser haben wir widersprochen, allerdings kam es bis heute noch zu keinem Ergebnis.
Kurz darauf flatterte eine zweite „Maßnahme“ (3 Wochen Bewerbertraining + 3 Wochen Praktikum +2,5 Monate Einzelcoaching) ins Haus. Auch zu dieser Maßnahme ist sie nicht erschienen (Gründe seien bitte dahin gestellt, auch den Sinn und Zweck solcher Maßnahmen will ich mal außen vor lassen). Folge: weitere 6 Wochen Sperrzeit.
Gleichzeitig mit diesem Brief kam erneut eine „Maßnahme zur Aktivierung der beruflichen Eingliederung“.
1.Frage: Darf dies gleichzeitig in der Post liegen und dürfen zweimal die gleichen Maßnahmen „angeboten“ werden? (ich vermute ja)
Jetzt zu meiner Hauptfrage, die ich seit Stunden am „googlen“ und lesen bin: In dem zuletzt erwähnten Schreiben steht u.a. folgender Satz: „…Das bedeutet, Sie erhalten ab dem Tag des Maßnahmenbeginns kein Arbeitslosengeld mehr (okay verständlich). Bedenken Sie bitte, dass Sie ab diesem Tag auch nicht mehr zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung angemeldet sind“
2.Frage(n): Bedeutet dies nun, dass, wenn sie wiederum nicht erscheint, eine sogenannte Pflichtversicherung außer Kraft gesetzt wird? Was sind die weiteren Folgen eineswenn sie "keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld" hat, gibt es hier welche?
Kann sie sich dann freiwillig versichern?
Ist dieser Anspruch dann ein Leben lang aufgehoben? Auch kein Bezug von ALG 2 mehr möglich?
Frage 3. Kann man hiergegen vorgehen bzw. was kann man tun (außer zu dieser besagten Maßnahme gehen)? – Vor allem im Bezug auf die Krankenversicherung.
Ich hoffe mein Anliegen verständlich gemacht zu haben.
Ich freue mich auf Antworten und bedanke mich schon jetzt.
schön, dass es solche Foren wie diese gibt. Ich weiß nicht mehr weiter, hier mein Problem:
Meine Lebenspartnerin ist arbeitssuchend. Wir wohnen in einer gemeinsamen Wohnung.
Nachdem sie vor einigen Wochen die Post für eine Maßnahme (wie sich das so schön nennt) nicht bekommen hat, ist eine 3-wöchige Sperrfrist eingetreten. Dieser haben wir widersprochen, allerdings kam es bis heute noch zu keinem Ergebnis.
Kurz darauf flatterte eine zweite „Maßnahme“ (3 Wochen Bewerbertraining + 3 Wochen Praktikum +2,5 Monate Einzelcoaching) ins Haus. Auch zu dieser Maßnahme ist sie nicht erschienen (Gründe seien bitte dahin gestellt, auch den Sinn und Zweck solcher Maßnahmen will ich mal außen vor lassen). Folge: weitere 6 Wochen Sperrzeit.
Gleichzeitig mit diesem Brief kam erneut eine „Maßnahme zur Aktivierung der beruflichen Eingliederung“.
1.Frage: Darf dies gleichzeitig in der Post liegen und dürfen zweimal die gleichen Maßnahmen „angeboten“ werden? (ich vermute ja)
Jetzt zu meiner Hauptfrage, die ich seit Stunden am „googlen“ und lesen bin: In dem zuletzt erwähnten Schreiben steht u.a. folgender Satz: „…Das bedeutet, Sie erhalten ab dem Tag des Maßnahmenbeginns kein Arbeitslosengeld mehr (okay verständlich). Bedenken Sie bitte, dass Sie ab diesem Tag auch nicht mehr zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung angemeldet sind“
2.Frage(n): Bedeutet dies nun, dass, wenn sie wiederum nicht erscheint, eine sogenannte Pflichtversicherung außer Kraft gesetzt wird? Was sind die weiteren Folgen eineswenn sie "keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld" hat, gibt es hier welche?
Kann sie sich dann freiwillig versichern?
Ist dieser Anspruch dann ein Leben lang aufgehoben? Auch kein Bezug von ALG 2 mehr möglich?
Frage 3. Kann man hiergegen vorgehen bzw. was kann man tun (außer zu dieser besagten Maßnahme gehen)? – Vor allem im Bezug auf die Krankenversicherung.
Ich hoffe mein Anliegen verständlich gemacht zu haben.
Ich freue mich auf Antworten und bedanke mich schon jetzt.