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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : "Keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld"


Luftika
08.10.2009, 21:55
Hallo zusammen,
schön, dass es solche Foren wie diese gibt. Ich weiß nicht mehr weiter, hier mein Problem:

Meine Lebenspartnerin ist arbeitssuchend. Wir wohnen in einer gemeinsamen Wohnung.

Nachdem sie vor einigen Wochen die Post für eine Maßnahme (wie sich das so schön nennt) nicht bekommen hat, ist eine 3-wöchige Sperrfrist eingetreten. Dieser haben wir widersprochen, allerdings kam es bis heute noch zu keinem Ergebnis.

Kurz darauf flatterte eine zweite „Maßnahme“ (3 Wochen Bewerbertraining + 3 Wochen Praktikum +2,5 Monate Einzelcoaching) ins Haus. Auch zu dieser Maßnahme ist sie nicht erschienen (Gründe seien bitte dahin gestellt, auch den Sinn und Zweck solcher Maßnahmen will ich mal außen vor lassen). Folge: weitere 6 Wochen Sperrzeit.

Gleichzeitig mit diesem Brief kam erneut eine „Maßnahme zur Aktivierung der beruflichen Eingliederung“.

1.Frage: Darf dies gleichzeitig in der Post liegen und dürfen zweimal die gleichen Maßnahmen „angeboten“ werden? (ich vermute ja)

Jetzt zu meiner Hauptfrage, die ich seit Stunden am „googlen“ und lesen bin: In dem zuletzt erwähnten Schreiben steht u.a. folgender Satz: „…Das bedeutet, Sie erhalten ab dem Tag des Maßnahmenbeginns kein Arbeitslosengeld mehr (okay verständlich). Bedenken Sie bitte, dass Sie ab diesem Tag auch nicht mehr zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung angemeldet sind“

2.Frage(n): Bedeutet dies nun, dass, wenn sie wiederum nicht erscheint, eine sogenannte Pflichtversicherung außer Kraft gesetzt wird? Was sind die weiteren Folgen eineswenn sie "keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld" hat, gibt es hier welche?

Kann sie sich dann freiwillig versichern?

Ist dieser Anspruch dann ein Leben lang aufgehoben? Auch kein Bezug von ALG 2 mehr möglich?

Frage 3. Kann man hiergegen vorgehen bzw. was kann man tun (außer zu dieser besagten Maßnahme gehen)? – Vor allem im Bezug auf die Krankenversicherung.

Ich hoffe mein Anliegen verständlich gemacht zu haben.
Ich freue mich auf Antworten und bedanke mich schon jetzt.

Pharao
08.10.2009, 22:18
Hi,

fällt mir schwer zu dem ersten Thema nix zu schreiben, aber ...... nur soviel dazu: Frage nicht nach dem Sinn solcher Maßnahmen, sondern mach Sie einfach mit und gut ist.


Ansonsten, wenn du eine Sperre bei Alg 1 bekommst, kannst du in dieser Zeit Alg2 beantragen und dann bist du auch Krankenversichert.

Solltest du aus was für Gründen auch immer kein Alg 2 bekommen, dann kann/muß man sich selber Krankenversichern (ca 140-160€ /Monat). Allerdings glaube ich zu meinen, das es noch eine Regelung gibt, das man eine gewisse Zeit danach noch mitversichert ist (4 Wochen?).

Leider ist es so, das wenn euer SB meint ihr müßt diese Maßnahme machen, dann darf er das. Ich hätte damals auch die Sperre in kauf genommen nur darauf hin hat mein SB mir auch gleich gesagt, "nagut, dann Sperre ich Sie jetzt und danach melde ich Sie sofort wieder zu dem Kurs an".



Und da ihr ja Sperren "sammelt" solltet ihr auch noch das Wissen :

Der Eintritt einer Sperrzeit bewirkt das Ruhen der Leistung, die Minderung der Anspruchsdauer und die Auffüllung des "Sperrzeitkontos".
Das Ruhen bedeutet, dass Ihnen Arbeitslosengeld für die Dauer der Sperrzeit nicht gezahlt wird.
Ihre Anspruchsdauer vermindert sich außerdem um die Tage der Sperrzeit (bei einer 12-wöchigen Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe mindestens um ein Viertel der Anspruchsdauer).
Beispiel:
Bei einer Anspruchsdauer von 32 Monaten vermindert sich diese um 8 Monate.
Ihr gesamter Leistungsanspruch erlischt, wenn Sie nach Entstehen des Anspruches Anlass zum Eintritt von Sperrzeiten mit einer Gesamtdauer von mindestens 21 Wochen geben.
A-Amt (http://www.arbeitsagentur.de/nn_25758/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Sperrzeit/Rechtsfolgen/Rechtsfolgen-Nav.html)

Luftika
09.10.2009, 09:57
Hallo,

vielen Dank zunächst für die schnelle Antwort. Mir ist gerade folgendes aufgefallen: Nach dir, Pharao, hat dich dein SB gesperrt und dich DANACH wieder zu einer Maßnahme angemeldet. Ist man also während der Sperrzeit "Maßnahmenfrei"? Der Sperrzeitbrief ist 2 Tage vor dem Maßnahmenbrief erstellt worden.

Vielicht könnte mir noch jemand meine anderen Anliegen/Fragen erklären, Vielen Dank.

Viele Grüße

stummelbeinchen
09.10.2009, 21:39
Hallo,

pro Maßnahme gibt es eine Sperrzeit. Dabei kann es auch die gleiche Maßnahme mit demselben Inhalt sein, wenn diese zu einem anderen Zeitpunkt beginnt. Das ist rechtens.
Ich möchte nur mal anmerken, dass bei der nächsten Maßnahmeablehnung 12 Wochen Sperrzeit verhängt werden und somit die 21 Wochen erreicht wären.
Sollte Eurem Widerspruch stattgegeben werden, so würde es für die 2. Maßnahme 3 Wochen Sperrzeit geben, für die Ablehnung der 3.Maßnahme (wenn ihr das tut) 6 Wochen etc.

LG