Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie Wohnung finanzieren?
othello350
11.10.2009, 18:42
Hallo,
ich bekomme eine Erwerbsminderungsrente von netto 655 €, muss ausziehen und frage mich nun, wie hoch eine finanzierbare Miete sein darf.
Wenn ich die Formel zum Mindesteinkommen umstelle kommt folgendes heraus:
(Mindest)Einkommen-Sozialhilferegelsatz= Warmbruttomiete + Strom + ggf. Beiträge Krankenversicherung
655€-359€=296€
Für 296€ bekomme ich aber nie eine Wohnung inkl. aller Nebenkosten.
Und wenn die Wohnung teurer wird, erreiche ich das Mindesteinkommen nicht und bekomme auch kein Wohngeld, oder?
Ich dachte das Wohngeld soll zur Finanzierung der Wohnung dienen, aber so scheint das ja nicht zu funktionieren.
Wie kann ich nun die Wohnung finanzieren?
Hallo othello350,
das Wohngeld ist nicht dazu da um die Miete zu finanzieren, zumindest nicht komplett sondern ein Zuschuss zur Miete.
Ob Wohngeld in Frage kommt, kommt auf die Höhe der Miete an. Was Du nicht machen solltest, ist Dir eine Wohnung suchen und damit rechnen Wohngeld zu bekommen.
Ich würde Dir raten als erstes mal zu dem zuständigen Amt für die Grundsicherung oder ALG II (bei Erwerbsminderung bin ich mir nicht sicher wer zuständig ist - müsstest Du Dich mal erkundigen) zu gehen und dort nachzufragen wie hoch die angemessene Miete in Deinem Ort ist und wie groß die Wohnung sein darf. Die Sachbearbeiter können Dir dann auch sagen wieviel Grundsicherung oder ALG II Du erhalten wirst. Genauso werden sie Dich auf das Wohngeld verweisen, wenn es höher ist als die Grundsicherung oder das ALG II (das kann man aber erst ausrechnen wenn man weiß wie hoch die Miete ist und wie sie sich zusammensetzt). Daher würde ich raten eine Miete innerhalb der o.g. Grenzen zu suchen die beim ALG II bzw. bei der Grundsicherung gelten. Dann kannst Du Dir sicher sein, dass Du ggf. o.g. aufstockende Leistungen bekommst, insofern nichts anderes (Vermögen o.ä.) dagegen spricht.
Gruß,
Janet9
othello350
11.10.2009, 21:35
Auf einer anderen Seite haben sie ein fiktives Wohngeld berechnet und dieses dann mit dem noch fehlenden Mindesteinkommen (bzw. dem Einkommen) verrechnet.
http://www.vnr.de/b2c/arbeit-beruf/foerderungen/wohngeld-die-ausschlussgruende-teil-3.html
Ist dieses Verfahren dann falsch?
Eigentlich wäre es ja nachvollziehbar, ein fiktives Wohngeld zum Einkommen, also meiner Rente dazuzurechnen.
Ich habe mal einen Wohngeldrechner mit fiktiven, aber bei mir grob passenden Beträgen gefüttert und bin auf ca. 100 € Wohngeld gekommen. Würde man das dann zu meiner Rente hinzurechnen, käme man über das Mindesteinkommen.
Und der Grundsatz des Gesetzgebers, dass das Wohngeld nur für die Miete und nicht den Lebensunterhalt dienen soll, wäre auch erfüllt, denn ich hätte ja mehr als 359 € für den restlichen Lebensunterhalt übrig.
Da ich momentan nicht erwerbsfähig bin, käme für mich nur die Grundsicherung in Frage, die bekomme ich aber auch nicht, da ich noch zu viel Ersparnisse habe.
Wie ich aber mittlerweile gelesen habe, kann man beim Wohngeld wohl auch angeben, dass man Ersparnisse aufbraucht und dadurch über das Mindesteinkommen kommt. Brauchen die dort dafür genaue Nachweise? Damit kann ich nun ja noch gar nicht dienen.
Wen Du von Deinem Vermögen lebst ist das in Ordnung. Allerdings gibt es auch beim Wohngeld eine Vermögensgrenze.
Nachweise musst Du natürlich einreichen. Du musst ja nachweisen das Du Vermögen hast von dem Du lebst. Wie soll der Sachbearbeiter Dir das sonst glauben? Und wo liegt das Problem mit den Nachweisen? Hast Du das Geld in bar zu Hause oder wie?
Ach so das Wohngeldgeld darfst Du erstmal nicht auf die Rente drauf rechnen. Du musst bevor es Wohngeld gibt erstmal plausibel erklären wie Du ohne Wohngeld den Lebensunterhalt sicherstellen willst. Wenn das geklärt ist, kann der Sachbearbeiter noch 20 % vom Bedarf abziehen und das musst Du dann mit Wohngeld haben. Das geht aber eben erst wenn Du alles plausibel erklärt hast. Was ja bei Vermögen kein großes Problem darstellen sollte.
othello350
13.10.2009, 10:38
Mit den Nachweisen meinte ich nur, dass ich ja nicht nachweisen kann, dass ich wirklich etwas von meinem Vermögen aufbrauche.
Aber Kontoauszüge habe ich natürlich.
Danke für Deine Hilfe!
Ertmal musst Du nur das Vermögen nachweisen und das Du davon leben kannst. Bei z. B. festangelegtem Geld was man nicht so leicht kündigen kann wird es schwierig zu behaupten das man davon lebt. Das Du davon gelebt hast wird aber bei einem evtl. Weiterleistungsantrag geprüft. Sprich das Vermögen muss sich dann entsprechend verringert haben.
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