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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : EGV, 1€ Job und jede menge Ärger...


SaJoNaRa
12.10.2009, 02:30
huhu zusammen,

tjo, grosses Problem. Weiss gar nicht so recht wie ich anfangen soll =(

meine Brille ist kaput gegangen, ich hatte kein Geld für eine Neue und ein Termin beim FM stand an. Ich fühlte mich echt " beschränkt" da ich EXTREM kurzsichtig bin. Als ich meine Lage beschrieben hab - würde freundlich Reagiert, doch konnte man mir nicht weiter helfen. Ein Darlehen in dieser Form gibt es nicht. Bis ich selber die Kohle zusammen hab - dauert es Monate. Nach kurzer Rücksprache mit einem Kollegen, war nun von einem 1 Euro Job die Rede. Man würde sich ja was dazu verdiehnen und könnte sich so schneller die Brille leisten!

Ich wüsste gar nicht was ich dazu Sagen sollte, ich war geschockt - 3 min zuvor erzählte ich, dass ich keine Brille habe und überhaupt kaum sehen kann! Nun sollte ich an einem 1€ Projekt Teil nehmen? :sensationell:
Es sei eine -einfache Tätigkeit- und ich werden den Chef einweisen, dass Sie momentan ohne Brille auskommen müssen.......

> kurzer Stop! Was habe ich an dieser Stelle für Optionen? <

1) Ok, ich mach es...
2) Nein - 1Euro Jobs sind fürn Arsch. Echt Arbeitsplätz werden verdrängt und es ist immer das gleich! Man steht sich 8 Std die Beine in den Bauch. In einem Raum der nicht Ausreichend Beheizt wird. Ich lerne nichts und überhaupt sind diese Aktionen reinste Geldverschwendung und haben REIN gar nichts mit Integration in den 1 Arbeitsmarkt zu tun.

Wahle ich diese Option, zieht das Folgen mit sich? 3 Monate mit kürzung oder gar Sperre ist nicht! Schon gar nicht, wenn der Dezember in Mittleidenschaft gezoggen werden würde!

Ich soll Möbelschleppen für 1Euro/ STD? Das ohne Brille? Was ist dem bitte zumutbar in Deutschland?

also hab ich die EGV unterschrieben.... Womit ich nun 6 Monate lang meine Rechte an die ARGE verkauft habe! WTF

Hab vor kurzem (aber leider zu Spät) ein Video auf u-tube gesehn (Ein Video für Hartz 4 Empfänger) in dem mal n paar Info´s zum Thema EGV auf den Tisch gepackt werden! Hat das jemand gesehen? Kann man das wirklich so machen?

Ich musste mir die EGV direkt vor die Nase halten um da überhaupt durchzublicken....

Das ganze hat Mittlerweile auch schon angefangen. Das Komische ist nur laut Arge soll ich dort 30/Std die Woche arbeiten. Beim Vorstellungsgespräch meinte der Chef dieser Firma, dass hier 37,5 Std/woche gearbeitet wird. Die 7,5 Std werden dann gutgeschrieben und diese kann man dann abbummeln! hä? Wieso soll ich erst 37,5 Std arbeiten um dann 1 Tag frei zu haben, wenn mir eh ein freier Tag laut Arge zusteht (30 Std/Woche)?

Desweiteren habe ich 4 Tage unentschuldig gefehlt, was gleich eine Abmahnung zur Folge hatte. Hier war auch Vermerkt, das die Arge über diesen Vorfall Informiert wird. OMG, habe ich deswegen irgentwas zu befürchten?

Ebenfalls hab ich mir meine alte Brille -zusammenLöten- lassen. Ich lauf nun rum wie der grösste IDIOT.

Dieser Job macht kein Spass. Ich muss 8 Std in einem unbeheizten Raum stehen mit -alten Säcken- die den ganzen Tag nur Sch%+&' labern. Manche davon kennt man vom Bahnhof. Diese Herrschaften die sich dort gerne Betrinken.

Ich bin kurz davor das ganze hinzuschmeissen. Was kann ich da tun um möglichst ohne grösseren Schaden raus zu kommen?

MfG
Sajonara

metzele
12.10.2009, 09:19
huhu zusammen,
Ich soll Möbelschleppen für 1Euro/ STD? Das ohne Brille? Was ist dem bitte zumutbar in Deutschland?

Ich musste mir die EGV direkt vor die Nase halten um da überhaupt durchzublicken....

Beim Vorstellungsgespräch meinte der Chef dieser Firma, dass hier 37,5 Std/woche gearbeitet wird. Die 7,5 Std werden dann gutgeschrieben und diese kann man dann abbummeln! hä? Wieso soll ich erst 37,5 Std arbeiten um dann 1 Tag frei zu haben, wenn mir eh ein freier Tag laut Arge zusteht (30 Std/Woche)?

Desweiteren habe ich 4 Tage unentschuldig gefehlt, was gleich eine Abmahnung zur Folge hatte. Hier war auch Vermerkt, das die Arge über diesen Vorfall Informiert wird. OMG, habe ich deswegen irgentwas zu befürchten?

Ich bin kurz davor das ganze hinzuschmeissen. Was kann ich da tun um möglichst ohne grösseren Schaden raus zu kommen?

MfG
Sajonara

1) Wenn du sagst, du musst mit deiner geringen Sehkraft Möbel schleppen, dann könnte man eventuell da ansetzen. Es könnte durchaus unzumutbar sein, da du dich ja ernsthaft verletzen könntest.

2) Hm - nächstmal nimmst du die EGV mit nach Hause und prüfst die erstmal ganz genau.
Es gibt seit 1.1.2009 keine Sanktion mehr, wenn man eine EGV nicht unterschreibt.

3) Steht die 30/Std. Woche in deinem Schreiben, in dem du zu diesem 1,-€ Job zugewiesen wurdest ? Ist das Schreiben mit Rechtsfolgenbelehrung ?

Sollte in deinem Schreiben definitiv 30/Std. Woche stehen, dann ist die Zuweisung inhaltlich falsch und man könnte dort ansetzen.

Guck doch auch mal ob die Tätigkeitsangabe dort genau bestimmt ist und übereinstimmt mit dem was du momentan tust, es muss gemeinnützig und zusätzlich sein?

So wie ich es rausgelesen habe, stehen dir also 2 freie Tage zu, sprich deinen "Vorgesetzten" mal darauf an.

4) Naja du bist ja nicht aus dem Job rausgeflogen, d.h. du bekommst für die 4 Tage keine Vergütung. Bei der Arge siehts halt nur blöd aus wenn man 4 Tage unentschuldigt gefehlt hat.

5) Einfach hinschmeissen kann ich nicht empfehlen.
Lieber Fakten sammeln, die die Rechtswidrigkeit des Jobs darlegen und dies dem SB vortragen.
Der sollte dann eigentlich einsichtig sein, wenn die Einwände gegen den Job gut begründet sind.

mfg
metzele

SaJoNaRa
12.10.2009, 16:14
Tach zusammen,

danke erstmal an metzelde für die Antwort.

zu 1) ich habe meine Brille beim Optiker zusammen löten lassen. Somit lauf ich wieder mit einer geflickten Brille umher, naja Hauptsache sehen können.

zu 2) Normalerweise tue ich das auch immer. Aber, weil diese Aktion ziehmlich kurtfristig war - sollte ich diese EGV gleich vor Ort unterschreiben. Der FM meinte noch: "wovor haben Sie angst?" Das sind standart vorgaben.

zu 3) Ich hab hier 2 Blätter bekommen, eins von der ARGE:
Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung ( Zusatzjob ) gemäß §16 Abs.3 Satz 2 Sozialgesetzbuch - zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)

In diesem Schreiben steht:
die Bezeichnung der Tätigkeit: Recyclinghelfer
Beschreibung/Anforderung: siehe Anhang
Tätigkeitsort: xxxxxxxxxxxxx
Mehraufwandentschädigung: 1,02€ je Stunde
zeitlicher Umfang: 30 Stunden / wöchentlich
Dauer der Tätigkeit: 6 monate
Kürzbezeichnung der Maßnahme: Arbeitsgelegenheit
Träger der Maßnahme: xxxxxxxxxxxx

Auf der Rückseite finde ich die Rechtsfolgenbelehrung zu den Grundpflichten.


An diesen Zettel ist ein zweiter drangeheftet.
Ein Zettel vom Träger, wo auch nochmal ein paar dinge stehen.

1) der Träger
2) die Maßnahmebezeichnung
3) Arbeitsort
4) Einsatzstellennummer
5) Einsatzstelle / Einrichtung
6) Originäre Aufgaben der Einrichtung
7) Anzahl fest angestellter Mitarbeiter-innen
8) Kurzbezeichnung der Stelle ( Recyclinghelfer )
Abzahl der für eine Besetzung zur Verfügung stehenden gleichartigen
Arbeitsplätze
9) Auszuführende Tätigkeit = Kein Eintrag!!!!
10) Welche Tätigkeiten werden nur vertretungsweise ausgeführt? (z.B als Urlaubs- oder Krankheitsvertretung) = keine
11) Dauer des Stellenangebots = laufend
12) Zeitlicher Umfang Std/ Woche = 30,- bei Erfordernis nach Absprache mit IFK auch kürzer.
13) Lage und Verteilung der Arbeitszeit= Zeitrahmen: Mo. - Fr. 07:00Uhr bis 17:00 Uhr ggfs. vereinbart nach Individueller Erfordernis
14) Herstellung, Aufbereitung und oder Verkauf von Sachwerten = ja, Unbedenklichkeitsbescheinigung der IHK, Handwerkskammer und Kreishandwerkschaften liegen vor.

In meiner EGV steht das auch nochmal:

Bemühung von XXXXXXX zur Eingliederung in Arbeit

Sie Unternehmen von Heute an bis zum XXXXXXXXX mindestens 3 monatliche Bewerbungsbemühung um sozialversicherungspflichtige und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse und legen hierüber im Anschluss an den oben genannten Zeitraum folgene Nachweise vor: Vorlage der Liste mit den Bewerbungsnachweisen alle 2 Monate jeweils zum 01. Arbeitstag.

Sie nehmen an folgener Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung teil: Art der Tätigkeit: Recyclinghelfer; Tätigkeitsort XXXXXXXXx; zeitlicher Umfang: Maximal 6 Monate, Zeitliche Verteilung: 30 Std; Höhe der Mehraufwandentschädigung pro Stunde: 1,02€; insividuell verfolgtes Maßnahmeziel: Stabilisierung.

HEY - IN MEINER EGV STEHT NIX ZUM THEMA ABBRUCH DER MAßNAHME^^

Als ich dann an dem Vorstellungsgespräch Teilnahm, musste ich dort einen Zettel ausfüllen. Fragen zu meiner Person, Familienstand, Erreichbarkeit und Fragen zum Beruf bzw Schulabschluss. Ein stück weiter unten hat dann der Chef selber noch ein paar Daten vermerkt: ---> allgemeine Tätigkeit = gewerblicher Helfer und dann ein harken bei Recycling. Ebenso wird hier wird hier die Arbeitszeit und der ArbeitsOrt festgehalten.

Als ich dann zum 1 Arbeitstag dort aufgetaucht bin - musste ich wieder was Unterschreiben. Beschäftigungs - Vereinbarung in der wieder steht Herr XXXXX wird als Gewerblicher Helfer beschäfftigt.

Also ich steig da nicht durch. Laut Arge handelt es sich um eine Recycling Stelle. Der Träger nennt diese Stelle wiederum gewerblicher Helfer. Eigentlich steh ich nur den ganzen Tag im Lager rum. Räum hier mal was weg oder muss den Hof fegen. Ah ja der Lagerleiter will sein Büro nun von einem Ende ( dem kalten Eingang vom Lager ) in das hintere Ende des Lagers (dort wo kein Eingang und es dementsprechend Wärmer ist) verfrachten. Wer muss alles dahinschleppen? Die 1 Euro kraft ;P und den Rest des Tages muss ich am KALTEN eingang stehen und darauf warten das Fahrzeuge kommen um diese Auszuladen.

Wie soll ich mich nun verhalten?

Joker68
12.10.2009, 19:36
Hallo SaJoNaRa,
tja, wie sollst du Dich verhalten ?

Das ist schwierig zu beantworten.

Also wen ich an Deiner Stelle wäre, wäre erstmal meine Brille kaputt, also man kann sie nicht zum arbeiten gebrauchen.

Nun, da ja meine Brille unwiederherstellbar kaputt ist, würde ich zum Onkel BrillenDoc gehen und zu ihm sagen "Hey, ich habe kein Geld mir ne Brille machen zu lassen und man zwingt mich Möbel schleppen, was nun?"

Das schlimmste was passieren könnte wäre das der BrillenDoc sagt "Mir doch egal !"

Aber andererseits könnte er mir ein Attest geben wo drin steht was Du machen kannst und was nicht.

also eine andere Idee habe ich nicht :?

SaJoNaRa
13.10.2009, 16:58
ok - werds in Angriff nehmen. Hoffe mein Dok sieht das genauso. Danke

SaJoNaRa
21.10.2009, 17:02
hi Leute,

komm gerade vom AugenDoc.... bin so gnadenlos Entäuscht! Ausser dem Satz: " ich bin ja nicht Krank" habe ich nix bekommen....
Selbst den Augentest, den wir gemacht haben wurde mir nicht ausgehändigt - dieser Wisch sollte 15 Euro kosten! Naja - ich zum Optiker dort einen Augentest gemacht. KOSTENLOS!

Ich bin ohne Brille Blind wie ein Maulwurf (-7 und -6 Dioptrin) und das ist noch milde ausgedrückt! Selbst der Arzt hat das erkannt, doch tun kann er angeblich nix. Der Optiker schüttelte mit dem Kopf als ich Ihm davon erzählte!

Zudem hatte ich heute die Kündigung des 1€ Job's im Briefkasten!
Mein FM wird sich Freuen, warte nun auf dessen Reaktion. Kann demnächst bestimmt mit diesen Gutschein-Zettel Einkaufen gehen. Weihnachten dies Jahr wird n Knaller, meine Rechnungen werd ich dann ja auch nicht mehr bezahlen können.
:havefun:

Ich bin ratlos...

VIERZEHNNOTHELFER
21.10.2009, 17:45
Ich kenne aus einem anderen Forum eine andere Reaktion, von gestern.
Fielman rief an, um zu sagen, daß die neue Brille fertig sei. Die Betroffene
sagte wahrheitsgemäß, sie könne die Brille erst nach dem 1. November
abholen, da sie kein Geld habe.
Eine Stunde später rief der Filialleiter von Fielmann sie an, sie bekäme die
Brille von der Fielmann-Filiale geschenkt und solle nur kommen.
So was gibts anscheinend auch, hätte ich nicht gedacht.

VIERZEHNNOTHELFER
21.10.2009, 17:46
P.S. kann mit Dir fühlen, ich habe -6 und - 8,50 Dioptrin

SaJoNaRa
21.10.2009, 18:22
huhu VIERZEHNNOTHELFER,

es tut gut zu hören, dass es doch noch "gute" Menschen wie den Filialleiter dieser Fielmann Filiale gibt. Denke aber, dass es in diesem Fall eine extreme Ausnahme war. Die müssen ja schliesslich auch was verdienen und arbeiten nicht umsonst.
Denoch könnt ich mir die Brille nichtmal zum 1. nächsten Monats bestellen, da ich in den nächsten 3 Monaten nichtmal Geld für irgentwas habe. :( Ausserdem: 345 - 250 = ewwww, geht nicht!

Danke für dein Mitgefühl :)

SaJoNaRa
06.11.2009, 09:53
Huhu,

ich muss nochmal um rat fragen -:-
Nachdem der 1€ Job nun Geschichte ist, flatterte ein paar Tage später ein Brief von der Arge hier an.


Anhörung nach §24 des Zehnten Buches Solzialgesetzbuch SGB X

In der von Ihnen unterzeichneten EGV.....
Tatbestand für den Eintritt einer Absenkung und Wegfall...

Bevor ich über den Eintritt einer Sanktion gemäß § 31 SGB II entscheide, bitte ich Sie hiermit, mir bis zum xx.xx.xx die Gründe für ihr Verhalten SCHRIFTLICH mitzuteilen ( § 24 SGB X )

Die Äusserung ist freiwillig. Äußern Sie sich jedoch nicht fristgerecht, werde ich nach Aktenlage entscheiden.


Macht eine Äuserung hier überhaupt Sinn? Mit dem Rotstift sind die doch gerne Unterwegs. Hab ich da überhaupt ne Chance? Kann man das nicht noch Irgentwie verzögern? Den sonst hab ich am 1.12 kein Geld und ne Brille hab ich auch nicht --> Jeppie

Tapir
06.11.2009, 11:53
..... Macht eine Äuserung hier überhaupt Sinn? Mit dem Rotstift sind die doch gerne Unterwegs. Hab ich da überhaupt ne Chance? Kann man das nicht noch Irgentwie verzögern? Den sonst hab ich am 1.12 kein Geld und ne Brille hab ich auch nicht --> Jeppie


Ja aber natürlich macht eine Darstellung des Sachverhaltes aus Deiner Sicht einen Sinn.
Es wäre komplett unsinnig, hier nicht zu reagieren - es sei denn, Du hast Geld genug um mit einer Sperre klarzukommen.
Hier bietet Dir das Amt eine Chance um genau diese Sanktion herumzukommen, also los, ran an den Stift und beschreibe die Situation. Schön sachlich, aber konkret. Lass alles weg, was "gefärbt" ist, bleib bei den Tatsachen.

Gruß, T.:)

SaJoNaRa
12.11.2009, 10:10
ich hab sowas von Keine Ahnung WAS und vor allem WIE ich diese "Anhörung" schreiben soll und der Termin zur Abgabe rückt immer näher.

Bekomme gerade mal 4-5 Sätze zusammen und umso öfter ich das lese - denke ich, dass es sich einfach -DUMM- anhört.

Natürlich besteht der Text nur aus Fakten und Tatsachen, aber könnte mir vllt jemand ein paar Tips geben oder sagen ob ich was beachten muss?

MfG
sajonara

Tapir
12.11.2009, 10:22
Moin,

versuch Dir eine Struktur zu schaffen.

Zunächst beschreibst Du das Brillenproblem.
Dann das Problem mit dem Arbeitgeber. Insbesondere der Stundenumfang Deiner Tätigkeit, den Aussagen des AG und den Aussagen der Arge. (Du brauchst ja auch Zeit, um Dich auf richtige Stellen zu bewerben.)
Und letztlich schreibst Du noch was über Brille - und zugeordnete Tätigkeit. Erhöhte Unfallgefahr durch "Blindflug":)

Es ist übrigens egal, wieviel Sätze Deine Stellungnahme hat, nicht die Masse, sondern der Inhalt macht es. Wenn Du also den Sachverhalt in drei Sätzen schildern kannst, dann ist das völlig in Ordnung.

Und noch was: eine Stellungnahme zu schreiben ist nicht einfach. Aber üben hilft!

sonnige Grüße, T.:)

metzele
12.11.2009, 21:01
Moin Sajonara,

wie Tapir schon sagte:
Das mit der Brille muss rein und dass dadurch ein erhöhtes Verletzungs- Unfallrisiko besteht und natürlich das mit den Stunden ^^

Ich persönlich würde reinschreiben, dass die Zuweisung ansich rechtswidrig ist denn:

1 - Stimmen die in der Zuweisung zur Arbeitsgelegenheit genannten Konditionen, nicht mit den Tatsächlichen überein.

2 - Bestimmt der Träger im nachhinein, welche Tätigkeiten man über eine von ihm festgelegte Arbeitszeit ausführt. Dies ist im Gesetz so nicht vorgesehen und rechtswidrig.
(37,5 statt 30 Std.)

3 - Kommt der Träger seiner Fürsorgepflicht nicht nach, denn wie du geschrieben hast, steht ihr in einer kalten Halle und habt nicht die Möglichkeit euch aufzuwärmen.

4- So wie sich das anhört, versucht der Träger(Arbeitgeber) hier reguläre Arbeitskräfte zu sparen. Die 37,5 Std. bestärken die Annahme.
""auch die Änderung zum gewerbl. Helfer lässt annehmen, dass hier ein privates Gewerbe ausgeführt wird und du nicht gemeinnützig arbeitest sondern für die Geldbörse des Chefs, da er sich reguläre Arbeitskräfte spart!""

- Wird hier von einem privaten Unternehmen eine Müllentsorgung angeboten(oder sowas in der Art)?
- Lässt sich ein Finanzieller Hintergrund von deiner Sicht aus erkennen?

Das wären meine Gedankengänge, hoffe es gibt dir ein paar Ideen für deine Formulierung.

mfg
metzele

SaJoNaRa
13.11.2009, 13:39
hi Leute,

vielen Dank für Eure Antworten, mit Eurer Hilfe hab nun ich ein 1A Text zusammengestellt.
:danke:

Luci.-
08.09.2010, 20:53
hi Leute,

komm gerade vom AugenDoc.... bin so gnadenlos Entäuscht! Ausser dem Satz: " ich bin ja nicht Krank" habe ich nix bekommen....
Selbst den Augentest, den wir gemacht haben wurde mir nicht ausgehändigt - dieser Wisch sollte 15 Euro kosten! Naja - ich zum Optiker dort einen Augentest gemacht. KOSTENLOS!

Ich bin ohne Brille Blind wie ein Maulwurf (-7 und -6 Dioptrin) und das ist noch milde ausgedrückt! Selbst der Arzt hat das erkannt, doch tun kann er angeblich nix. Der Optiker schüttelte mit dem Kopf als ich Ihm davon erzählte!

Zudem hatte ich heute die Kündigung des 1€ Job's im Briefkasten!
Mein FM wird sich Freuen, warte nun auf dessen Reaktion. Kann demnächst bestimmt mit diesen Gutschein-Zettel Einkaufen gehen. Weihnachten dies Jahr wird n Knaller, meine Rechnungen werd ich dann ja auch nicht mehr bezahlen können.
:havefun:

Ich bin ratlos...

Hallo SaJoNaRa,

weshalb wurde dir der 1€ Job gekündigt?
Ich frage weil ich selbst gerae einen antreten soll u.einen Weg daraus suche.
Würde mich über deine Antwort sehr freuen!
Mein Thema ist dazu unter ALG2 1€ Jobs zufinden.

V.G. Luci

VIERZEHNNOTHELFER
09.09.2010, 12:49
hi Leute,

vielen Dank für Eure Antworten, mit Eurer Hilfe hab nun ich ein 1A Text zusammengestellt.
:danke:


das war 13. NOvember 2009. Vermutlich hat sich inzwischen einiges getan.