Zeitgenosse
12.10.2009, 14:03
Guten Tag,
ich habe mal eine Frage hinsichtlich der Existenzsicherung für saisonal abhängige Selbstständige. Bin in einem saisonalen Gewerbe selbstständig, sprich die Einnahmen werden in den Monaten von April-Oktober erwirtschaftet. Dieses Jahr habe ich damit begonnen. Wobei ich erst sehr spät, Mitte August, angefangen habe. Nächstes Jahr soll der anvisierte Zeitraum aber der oben angebene sein.
Jetzt meine Frage. Kann ich auch AlG II beantragen ohne dass ich meine Sebstständigkeit aufgeben muss? Es würde sich bei mir um die Monate November-März handeln, welche ich dieses Jahr noch eine finanzielle Unterstützung benötige. Nächstes Jahr hoffe ich ohne diese auszukommen.
Vielen Dank.
Herzlich, Zeitgenosse.
ich habe mal eine Frage hinsichtlich der Existenzsicherung für saisonal abhängige Selbstständige. Bin in einem saisonalen Gewerbe selbstständig, sprich die Einnahmen werden in den Monaten von April-Oktober erwirtschaftet. Dieses Jahr habe ich damit begonnen. Wobei ich erst sehr spät, Mitte August, angefangen habe. Nächstes Jahr soll der anvisierte Zeitraum aber der oben angebene sein.
Jetzt meine Frage. Kann ich auch AlG II beantragen ohne dass ich meine Sebstständigkeit aufgeben muss? Es würde sich bei mir um die Monate November-März handeln, welche ich dieses Jahr noch eine finanzielle Unterstützung benötige. Nächstes Jahr hoffe ich ohne diese auszukommen.
Vielen Dank.
Herzlich, Zeitgenosse.