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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Saisonaler Selbstständiger Anspruch auf AlgII ?


Zeitgenosse
12.10.2009, 14:03
Guten Tag,

ich habe mal eine Frage hinsichtlich der Existenzsicherung für saisonal abhängige Selbstständige. Bin in einem saisonalen Gewerbe selbstständig, sprich die Einnahmen werden in den Monaten von April-Oktober erwirtschaftet. Dieses Jahr habe ich damit begonnen. Wobei ich erst sehr spät, Mitte August, angefangen habe. Nächstes Jahr soll der anvisierte Zeitraum aber der oben angebene sein.

Jetzt meine Frage. Kann ich auch AlG II beantragen ohne dass ich meine Sebstständigkeit aufgeben muss? Es würde sich bei mir um die Monate November-März handeln, welche ich dieses Jahr noch eine finanzielle Unterstützung benötige. Nächstes Jahr hoffe ich ohne diese auszukommen.

Vielen Dank.

Herzlich, Zeitgenosse.

Ich bin es nicht
12.10.2009, 14:50
hallo Zeitgenosse ..

grundsätzlich ist es möglich , in den Monaten wo das Gewerbe ruht ( konnte man früher beim Gewerbeamt auf " ruhend " stellen - leider heute nicht mehr ) ALG II zu beziehen ..

Problem ist jedoch die Anrechnungsweise ..

schnell werden die Monate in welchen du Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit hast / hattest in die Berechnungen einbezogen ..

so kommt es dann vor , das die Arge gesamt auf 12 Monate gesehen , einen Rückerstattungsanspruch hat ..

bei gewerblicher Tätigkeit würde ich persönlich nur ALG II beantragen , wenn ein kurzfristiger finanzieller Engpass eintritt ..

besser wäre es wirklich , das Gewerbe für den Zeitraum in dem keine Tätigkeit ist - abzumelden ..

müsstest dich dann wohl jedesmal bei Neuanmeldung beim Finanzamt neu einbuchen ..

Risiko ist dann jedoch ( bei Gewerbeabmeldung ), das die Arge dich versucht zu vermitteln bzw. in ominöse Maßnahmen steckt ..

etwaig wäre es vernünftig , das Gewerbe auf Kleingewerbe / Nebengewerbe umzustellen und halt dementsprechend die Einnahmen der Arge mitzuteilen ..

ich überlege aber mal weiter , wie die optimale Lösung für dich aussehen könnte ..hmmm ..

Zeitgenosse
12.10.2009, 20:26
Hallo,

danke Dir für Deine Antwort. Abmelden ist grundsätzlich schwierig, da ich dann die Kosten für die Reisegewerbekarte plus den ganzen behördlichen Kram mir wieder aufhalse.
Gibt es nicht so etwas wie soziale Absicherung auch für Selbstständige?
Herzlich, Zeitgenosse