Pepper
12.10.2009, 16:20
Hallo, ich hoffe, jemand kennt sich gut beim Wohngeld aus?!
Mein Mann ist selbstständig und hat jetzt seine Einkommenssteuererklärung für 2008 vom Steuerberater erhalten...naja...kurz und knapp, das letzte Jahr lief schlecht. Wir haben vor Jahren schonmal WG beantragt und auch bewilligt bekommen, da wurde das Einkommen vom Vorjahresgewinn berechnet. Wird das immer noch so gemacht?
Ein regelmäßiges Einkommen aus seiner selbstständigen Tätigkeit können wir nicht nachweisen, es sieht jeden Monat anders aus, mal schöner Gewinn, mal nicht mal das Existenzminimum, mal ein fettes Minus. Regelmäßiges Einkommen wären derzeit mein ALG 1 und etwa 120 Euro aus einem Minijob, den ich in zwei Wochen beginne.
Wer kennt sich mit der Berechnung aus? Wenn wir jetzt im Oktober WG für ein Jahr beantragen, wird dann ab Januar der Gewinn aus 2009 zur Berechnung herangezogen (weil ein genauer Betrag ist ja frühestens im Herbst 2010 oder später bekannt) oder bleibt es bei der Berechnung aus dem Gewinn aus 2008?
Kann ich als Ehefrau notfalls auf meinen Namen Wohngeld beantragen ohne dass mein Mann das weiß? Das letzte Mal hatte es mein Mann beantragt, aber nun ist bei ihm Schamgefühl im Spiel.
Vielen lieben Dank für Antworten:danke:!
Mein Mann ist selbstständig und hat jetzt seine Einkommenssteuererklärung für 2008 vom Steuerberater erhalten...naja...kurz und knapp, das letzte Jahr lief schlecht. Wir haben vor Jahren schonmal WG beantragt und auch bewilligt bekommen, da wurde das Einkommen vom Vorjahresgewinn berechnet. Wird das immer noch so gemacht?
Ein regelmäßiges Einkommen aus seiner selbstständigen Tätigkeit können wir nicht nachweisen, es sieht jeden Monat anders aus, mal schöner Gewinn, mal nicht mal das Existenzminimum, mal ein fettes Minus. Regelmäßiges Einkommen wären derzeit mein ALG 1 und etwa 120 Euro aus einem Minijob, den ich in zwei Wochen beginne.
Wer kennt sich mit der Berechnung aus? Wenn wir jetzt im Oktober WG für ein Jahr beantragen, wird dann ab Januar der Gewinn aus 2009 zur Berechnung herangezogen (weil ein genauer Betrag ist ja frühestens im Herbst 2010 oder später bekannt) oder bleibt es bei der Berechnung aus dem Gewinn aus 2008?
Kann ich als Ehefrau notfalls auf meinen Namen Wohngeld beantragen ohne dass mein Mann das weiß? Das letzte Mal hatte es mein Mann beantragt, aber nun ist bei ihm Schamgefühl im Spiel.
Vielen lieben Dank für Antworten:danke:!