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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohngeldberechnung bei Selbstständigkeit?


Pepper
12.10.2009, 16:20
Hallo, ich hoffe, jemand kennt sich gut beim Wohngeld aus?!
Mein Mann ist selbstständig und hat jetzt seine Einkommenssteuererklärung für 2008 vom Steuerberater erhalten...naja...kurz und knapp, das letzte Jahr lief schlecht. Wir haben vor Jahren schonmal WG beantragt und auch bewilligt bekommen, da wurde das Einkommen vom Vorjahresgewinn berechnet. Wird das immer noch so gemacht?
Ein regelmäßiges Einkommen aus seiner selbstständigen Tätigkeit können wir nicht nachweisen, es sieht jeden Monat anders aus, mal schöner Gewinn, mal nicht mal das Existenzminimum, mal ein fettes Minus. Regelmäßiges Einkommen wären derzeit mein ALG 1 und etwa 120 Euro aus einem Minijob, den ich in zwei Wochen beginne.
Wer kennt sich mit der Berechnung aus? Wenn wir jetzt im Oktober WG für ein Jahr beantragen, wird dann ab Januar der Gewinn aus 2009 zur Berechnung herangezogen (weil ein genauer Betrag ist ja frühestens im Herbst 2010 oder später bekannt) oder bleibt es bei der Berechnung aus dem Gewinn aus 2008?
Kann ich als Ehefrau notfalls auf meinen Namen Wohngeld beantragen ohne dass mein Mann das weiß? Das letzte Mal hatte es mein Mann beantragt, aber nun ist bei ihm Schamgefühl im Spiel.

Vielen lieben Dank für Antworten:danke:!

Janet9
12.10.2009, 19:04
Hallo Pepper,

mit Wohngeld bei selbstständigen kenne ich mich nicht aus.
Was aber bekannt ist, dass eine Prognose erstellt wird. Dafür wird immer das Einkommen vom Vorjahr genommen wenn man davon ausgehen kann, dass es in dem folgenden Jahr wieder so sein wird, sprich es nicht vorhersehbar ist, dass sich gravierend etwas ändert.

Wohngeld kann der beantragen der Mieter der Wohnung ist. Wenn ihr beide den Mietvertrag unterschrieben habt kannst Du auch Wohngeld beantragen für euch beide. Aber der Gesetzgeber geht davon aus, dass die anderen Haushaltsmitglieder wissen das Wohngeld beantragt wurde und z. B. Dein Ehemann sämtliche Änderungen z. B. beim Einkommen Dir dann mitteilt. Er haftet also mit, sollte es zu Überzahlungen o.ä. kommen.

Gruß,
Janet9