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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schwerbehinderte ältere Arbeitnehmer - betriebsbedingte Versetzungen


Forumadmin
08.10.2006, 17:32
AG Frankfurt
Az: 22/5/4 Ca 1997/04

Auch schwerbehinderte ältere Arbeitnehmer müssen betriebsbedingte Versetzungen in eine andere Stadt akzeptieren,
wenn sie nicht ihren Arbeitsplatz verlieren wollen.

Das Gericht wies damit die Klage einer Referentin gegen einen Fürsorgeverein zurück.

Sitz und Geschäftsstelle des mit öffentlichen Geldern getragenen Vereins waren von Frankfurt nach Berlin verlegt worden.
Die 110 Beschäftigten erhielten deshalb Änderungskündigungen, mit denen sie nach Berlin versetzt wurden.

Die schwerbehinderte Arbeitnehmerin akzeptierte die Versetzung jedoch nicht.
Wegen ihrer gesundheitlichen Beschwerden und ihres Alters sei ihr ein Umzug nicht mehr zuzumuten, argumentierte sie.

Laut Urteil müssen jedoch auch Schwerbehinderte eine Versetzung hinnehmen, wenn es aus
betriebsbedingten Gründen keine Alternative für sie gibt.

So sei auch eine weit reichende Versetzung immer noch milder für den betroffenen Arbeitnehmer als etwa
eine Entlassung und die damit verbundene Arbeitslosigkeit.
Nachdem die Arbeitnehmerin allerdings die Versetzung kategorisch abgelehnt hatte,
erklärte das Gericht ihr Arbeitsverhältnis für beendet.