PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kostenübernahme schneller Elektrorollstuhl


Forumadmin
08.10.2006, 17:44
BSG Kassel,
Az: B 9 V 3/03 R

Wenn ein Behinderter sich einen besonders schnellen Elektrorollstuhl zulegt,
darf der Versorgungsträger deshalb nicht die Kostenübernahme komplett verweigern.
Erstattet werden müsse der Preis des sechs Stundenkilometer schnellen Grundmodells.

Die Differenz zu dem im verhandelten Fall zehn Stundenkilometer schnellen Rollstuhl müsse der Behinderte tragen.
Der schnellere Rollstuhl besitze zugleich die Eigenschaften eines langsameren, der laut Vorschrift bezahlt werden müsse,
argumentierte das Gericht.