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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mit Freundin zusammenziehen (beide U25)


Sasuchi
13.10.2009, 15:09
Hallo an alle!

Vorgeschichte:
Ich 22 (Ausb. abgeschl.) und zurzeit ALG1 Empfänger(ca 9Mon noch Mindestsatz) muss von Meiner Mutter (Arbeitstätig + Kind)ausziehen, da sie das Haus das sie gekauft hat von der Bank nicht mehr abzahlen kann und somit in Insolvenz geht. Sie hat schon sich eine Wohnung gesucht mit 3 Zimmern für sich und meiner kleiner Schwester...Der Mietvertrag ist schon so gut wie unterschrieben. Sie will auch nicht das ich mit einziehe...wg. finanz. Gründen. Das heißt ich MUSS ausziehen (von meiner ARGE Fürth auch als Grund bestätigt).

Ich und meine Freundin (19 und in einer Ausbildung(wohnt derzeit bei Ihren Eltern)) wollten gerne zusammenziehen. Sie bekommt keine Leistungen von irgendwelchen Ämtern)

Wir wollen uns eine Wohnung im Landkreis Nbg suchen wg. ihren Weg zur Ausbildung. Nun war ich heute bei der ARGE um mich zu informieren...haben mich dann nur mit einem Infoblatt bzgl Wohnungspreisen gegeben und mir gesagt das ich wenn ich ne Wohnung habe einen Antrag stellen soll (super! ohne Infos...)

Nun zu meinen Fragen:
1. Wenn ich nun mit meiner Freundin zusammenziehen würde. Wie wäre das mit der Miete+ NK ? Werden die dann nur zur Hälfte gezahlt von der ARGE oder muss ich dann von meinem ALG1 sogar evtl. noch etwas zahlen?
2. Meine Freundin will keinerlei Angaben über Ihre Finanzen machen(Verständlich! evtl. nur den Ausbildungsvertrag) und wollen Finanziell unanhängig bleiben (nur mit Haushaltsmöbel...halt zusammen).
Ist das so möglich? (Evtl WG?)

Danke im vorraus :)

VIERZEHNNOTHELFER
13.10.2009, 16:14
Miete: Du die Hälfte, sie die Hälfte.
Vermutlich seid Ihr gleich eine BG, wenn
Du sie als Deine Freundin bezeichnest.
Es wird schwierig.

Sasuchi
14.10.2009, 11:24
Und wie ist das mit meinem ALG 1 ? Wird die Miete mir dann zur Hälfte übernommen und Hälfte Nebenkosten? und mein ALG1 dann noch zur freien Verfügung? Kommen die da von der ARGE eigentlich ran ?

VIERZEHNNOTHELFER
14.10.2009, 11:29
Du hast von Deinem ALG1 die Hälfte der Miete zu zahlen,
dafür ist doch ALG1 gedacht. Vom Rest kannst Du
Deine Hälfte der restlichen Kosten zahlen. Die Eltern Deiner Freundin
müssen für die andere Hälfte von allem aufkommen, was nicht
durch ihr AZUBI-Gehalt abgedeckt wird, sie sind ja
unterhaltspflichtig. Wenn Du ALG1 bekommst, hat die
ARGE nichts damit zu tun, Ihr wollt ja nichts von der ARGE,
ihr könnt alles selbst finanzieren. Ihr müßt gar nicht zur ARGE.

Sasuchi
14.10.2009, 12:01
na dann bleib ich lieber alleine vorerst bis wieder Arbeit in Sicht ist :)
Danke für die Infos ^^

VIERZEHNNOTHELFER
14.10.2009, 12:12
aber mit der ARGE habt Ihr beide nichts zu tun.

Sasuchi
14.10.2009, 12:23
Also sobald ich alleine bin und da ich ja nur die 3xx € kriege vom AA....muss ich mich ja bei der arge melden ...allein da ich die Miete nicht zahlen könnte - Unterhaltspflichtig bin ich ja nicht mehr und Kindergeld kriege ich da auch nicht mehr ...das Arbeitsamt ist bei uns für sowas nicht zuständig