PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sperredrohung


derRumäne
13.10.2009, 17:07
hallo.
bin seid dem 01.04.2009 arbeitslos.Von 18.05.2009 bis 17.08.2009 habe ich eine Weiterbildung gemacht,die vom Arbeitsamt bezahlt wurde.Während der Weiterbildung habe ich beim AA Urlaub beantragt,von 17.08.09 bis 08.09.09.Der wurde mir genemigt.Dann bekomme ich noch ein Brief,mit einem Termin beim AA für 17.08.Beim termin wurde mir schrieftlich vorgeschlagen,mich bei einer Leihfirma zu beworben.Das habe ich gemacht,aber nur nach dem Urlaub.Am 28.09. hatte ich noch einen Termin beim AA,und ich wurde gefragt wie mit der Leihfirma ausschaut,aber sie hat sich bis 28 nicht gemeldet bei mir.Am 29. bekomme ich die Bewerbungseingangsbestetigung,mit der Bemerkung,dass wenn ich in 14 tage nichts von der höre,soll ich mich telefonisch bei denen melden.Das habe ich Heute gemacht und erfahren dass die mich nichr mehr brauchen.
und jetzt mein Problem:
Heute kamm auch ein Brief vom AA,wo steht dass für mich eine Sperre in Frage kommt,weil ich mich bei der Leihfirma nicht beworben habe.und ich soll bis 28.10. Stellung nehmen .Ich habe noch mal bei der Leihfirma angerufen,und die haben gesagt dass das AA am 19.08 bei dennen angerufen hat,um zu fragen ob ich mich bei denen beworben habe.
Mit was muss ich jetzt rechnen?
habe ich mich zu spät beworben?
habe jetzt vorsichtszahlbar ein termin nächste Woche beim Rechtsanwalt...


Was meinen sie?
MfG,Marcel

Pharao
13.10.2009, 20:05
habe jetzt vorsichtszahlbar ein termin nächste Woche beim Rechtsanwalt...


Dann erspar ich mir hier jeden Kommentar, der Rechtsanwalt kann dir sicherlich genaueres dazu sagen.

Ich bin es nicht
13.10.2009, 21:12
guten Abend Rumäne ..

Während der Weiterbildung habe ich beim AA Urlaub beantragt,von 17.08.09 bis 08.09.09.Der wurde mir genemigt.

nehme am besten gleich das Schreiben mit der Urlaubsbewilligung mit zum Anwalt ..

wenn der Urlaub bereits ab 17.08. bewilligt worden ist , so hättest du überhaupt nicht mehr den Termin am 17.08. wahrnehmen müssen ..

sollte er jedoch zum 18.08. bewilligt worden sein ( der Urlaub ) , so ist das auch nicht schlimm , da du immer einen angemessen Zeitraum ( soweit ich weiss mindestens 3 Tage ) Zeit hast um dich zu bewerben ..

aber in deinem Urlaub musst du dich nicht bewerben ..

dein Anwalt wird das schon regeln ..

aber am besten die Urlaubsbewilligung und den Stellenvorschlag mitnehmen ..

war die Stelle mit Rechtsfolgenbelehrung ? .. falls nein , so kannst du das sowieso vergessen und das Arbeitsamt kann dir absolut nichs ..

derRumäne
14.10.2009, 21:46
servus,und danke für die Antworten.
Ja,die Stelle war mit Rechtsfolgenbelehrung
MfG